Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Das Zeitalter des intelligenten passiven Einkommens: Bitcoin-Mining mit BlackchainMining

In der heutigen, sich rasant entwickelnden digitalen Wirtschaft sind Kryptowährungen wie Bitcoin nicht nur Vermögenswerte, sondern auch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Exporte: USA- und China-Geschäft bricht im Oktober ein
09.12.2025

Die deutschen Exporte geraten in ihren wichtigsten Absatzmärkten ins Rutschen, und die Zahlen aus den USA und China zeichnen ein klares...

DWN
Finanzen
Finanzen Neues Silberpreis-Rekordhoch: Engpässe treiben Aufwärtsrallye – warum Anleger jetzt wachsam sein müssen
09.12.2025

Der Silberpreis jagt von Rekord zu Rekord und übertrifft selbst den Hype um Gold, folgerichtig gibt es am Dienstag ein neues...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Arbeitsmarkt: Sieben Wege wie Unternehmen Fachkräfte finden und halten
09.12.2025

Qualifizierte Fachkräfte werden knapp – das spüren Unternehmen bei der Personalsuche immer deutlicher. Die Folgen: Engpässe,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Milan Nedeljkovic folgt auf Oliver Zipse bei BMW
09.12.2025

BMW bekommt einen neuen Chef: Milan Nedeljkovic übernimmt das Ruder von Oliver Zipse. Der Produktionsvorstand bringt Erfahrung aus fast...

DWN
Finanzen
Finanzen Allianz-Aktie im Fokus: Allianz-Kooperation mit Oaktree – was der Syndikat-Pakt für Anleger bedeutet
09.12.2025

Ein neuer Deal in London, ein bestätigtes Top-Rating und höhere Gewinnziele treiben die Allianz-Aktie bis an das Jahreshoch. Doch hinter...

DWN
Politik
Politik Merz fordert Abschaffung: EU-Lieferkettengesetz wird deutlich gelockert
09.12.2025

Das EU-Lieferkettengesetz sollte Unternehmen weltweit verpflichten, Menschenrechte zu achten. Doch bevor es überhaupt greift, haben sich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kosten für Wohnen und Essen fressen geringere Einkommen auf
09.12.2025

Wohnen und Lebensmittel werden teurer – doch die Härte trifft nicht alle gleich. Neue Daten der Statistiker zeigen, wie stark vor allem...

DWN
Politik
Politik Analyse: Putins Besuch in Indien zeigt die gefesselten Hände des Kreml
09.12.2025

Wladimir Putins Besuch in Indien sollte Stärke demonstrieren, doch die Realität wirkt gegenteilig. Der Kreml ist stark von Ölexporten...