Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Börsenrally: Dax steigt erstmals über 25.000 Punkte
07.01.2026

Trotz Flaute in Deutschland knackt der Dax die 25.000 – warum Anleger trotzdem feiern und welche Branchen besonders im Blickpunkt stehen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ifo Institut: Wirtschaftsleistung schrumpft in acht Bundesländern
07.01.2026

Hier eher Dienstleister, dort mehr Industrie – bei der Wirtschaftsstruktur fällt die Deutschlandkarte unterschiedlich aus. Manche...

DWN
Politik
Politik Brandenburgs SPD zieht Reißleine: Aus für Koalition mit BSW - Wie geht es weiter?
07.01.2026

Die bundesweit einzige SPD/BSW-Koalition in Brandenburg ist gescheitert. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte die Koalition in...

DWN
Politik
Politik Generalsanierung von Schloss Bellevue steht bevor - Kosten unklar
07.01.2026

Im März müssen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und rund 220 Mitarbeiter des Bundespräsidialamts ausziehen. Es steht eine...

DWN
Panorama
Panorama Lebensmittelpreise steigen: Warum sich immer mehr Deutsche Sorgen machen
07.01.2026

Die Preise im Supermarkt ziehen weiter an, und viele Haushalte kommen kaum hinterher. Eine neue Forsa-Umfrage zeigt, wie stark steigende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wenn der Agent einkauft: Wie KI den Onlinehandel 2026 zerbombt
07.01.2026

Der europäische E-Commerce steht vor einem tiefgreifenden technologischen und regulatorischen Umbruch. Wie verändern KI-gestützte...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Künstliche Intelligenz hält Wall Street auf Rekordkurs
07.01.2026

Die US-Aktienmärkte stiegen am Dienstag, gestützt durch künstliche Intelligenz, auf neue Rekordhochs, während Investoren auf die...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation 2025: Preise steigen weiter in Deutschland
06.01.2026

Die Inflation in Deutschland hat 2025 im Jahresschnitt 2,2 Prozent erreicht. Nach der hohen Teuerungswelle der vergangenen Jahre entspannt...