Deutschland

Gericht: Willkürliche Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI rechtswidrig

Die vollkommen plötzlich und willkürlich durch das RKI beschlossene Verkürzung des Genesenenstatus ist rechtswidrig.
17.02.2022 10:37
Aktualisiert: 17.02.2022 10:37
Lesezeit: 1 min
Gericht: Willkürliche Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI rechtswidrig
In einer Pressekonferenz des Robert Koch-Instituts geben Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister, und Lothar Wieler (l), Präsident des Robert Koch-Instituts, im Haus der Bundespressekonferenz Auskunft über das Infektionsgeschehen und die Impfentwicklung in der Corona-Pandemie. (Foto: dpa) Foto: Wolfgang Kumm

Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher. (Az.: VG 14 L 24/22)

Nach Ansicht der zuständigen 14. Kammer kann die Entscheidung darüber, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, nicht auf das RKI als Bundesoberbehörde übertragen werden. Dies überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. Aus diesem Grund habe sich das Gericht nicht mit der Frage befassen müssen, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet worden sei.

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Damit soll eine jüngst vorgenommene Änderung rückgängig gemacht werden. Diese sieht vor, dass die Frist nicht mehr in einer Verordnung steht, sondern Festlegungen des RKI auf dessen Internetseite direkt greifen. Das Institut hatte den Genesenenstatus auf dieser Grundlage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt. Viele Bürger verloren damit quasi über Nacht die Möglichkeit, in Restaurants oder Bars zu gehen. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.

Auch wurde damals völlig willkürlich der Status einer Impfung mit dem Präparat von Johnson&Johnson zu "ungeimpft" herabgestuft. Millionen von Gemipften verloren dadurch über Nacht ihren Impfstatus und konnten nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.

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