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Schluss für Hermesdeckungen: Bundesregierung sichert Russland-Geschäfte nicht mehr ab

05.03.2022 14:45
Aktualisiert: 05.03.2022 14:45
Lesezeit: 3 min

Der Stopp von Hermesdeckungen für Exporte und Investitionen deutscher Firmen nach und in Russland erfolgte seitens der Bundesregierung abseits der EU-Sanktionen. Doch was bedeutet die Einstellung des Kreditsicherungsinstruments?

Die Hermesdeckungen

Hermesdeckungen sind Exportkreditgarantien und seit 1949 Instrument des Bundes für die Außenwirtschaftsförderung. Damals hat die Bundesregierung die heutige „Euler Hermes Kreditversicherungsgruppe“ (Hauptsitz in Paris / Deutschlandzentrale in Hamburg) mit der Bearbeitung von Exportkreditsicherungen beauftragt; ein Auftrag, dem diese seither als Dienstleister des Bundes nachkommt. So ist der Name der Hermesdeckungen geschichtlich bedingt.

Die Deckungen sind eine Absicherung für deutsche Deckungsnehmer gegen einen Zahlungsausfall des ausländischen Geschäftspartners. Wird die geschuldete Summe nicht gezahlt, so springt der Bund ein. Die Selbstbeteiligung der deutschen Deckungsnehmer liegt in so einem Fall bei fünf bis 15 Prozent. Hinzu kommt ein risikoabhängiges Entgelt bei Nutzung einer Hermesdeckung. Bei einem Zahlungsausfall und folgender Entschädigung eines deutschen Unternehmens rechnet der Bund dem Land, das den Export empfangen hat, den Betrag einschließlich Zinsen als Schulden an.

Naturgemäß werden solche Deckungen bei wirtschaftlich oder politisch risikoreichen Geschäften eingesetzt. Die Sicherungen sind auf Entwicklungs- und Schwellenländer konzentriert, darunter auch Russland. Es werden nicht nur dauerhaft präsente wirtschaftliche oder politische Risiken aufgefangen, sondern es sollen mit diesem Instrument auch unter widrigen Bedingungen, in Krisenzeiten und auf schwer zugänglichen Märkten Geschäfte im Rahmen der deutschen Außenwirtschaft gemacht werden können. Mit einer Sammeldeckung können mehrere Exportgeschäfte gegen einen Zahlungsausfall kreditversichert werden, während eine Einzeldeckung ein einzelnes Geschäft absichert.

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) betrugen die neu übernommenen Deckungen im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres für Russland 820 Millionen. Zusammen mit der Türkei und China bildete Russland somit die Spitze für bundesgedeckte Geschäfte. Die

Entschädigungszahlungen waren im ersten Halbjahr 2021 nur geringfügig höher als im Jahr davor, und das trotz der Corona-Pandemie und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen. Dies dürfte sich angesichts der Situation zwischen Russland und der Ukraine hinsichtlich der für Russland übernommenen Deckungen ändern.

Doch die Einstellung der Hermesdeckungen ist nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme des Bundes und Reaktion auf unverhältnismäßige Risiken, um übermäßige Entschädigungszahlungen auf Grund von zahlungsunfähigen russischen Geschäftspartnern zu vermeiden. Sie ist auch zeitgleich ein Signal an Russland und eine deutliche Einschränkung des Russland-Geschäfts von deutschen Klein- und Mittelunternehmen.

Warum der Mittelstand besonders betroffen ist

Neben der Vertretbarkeit des Risikos eines Geschäfts ist auch die Förderungswürdigkeit ein Kriterium für die Übernahme einer Exportkreditgarantie.

Die Förderungswürdigkeit wird nach Faktoren wie der Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und der Erschließung neuer Absatzmärkte beurteilt, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland gefördert werden sollen. Dementsprechend ist auch der Mittelstand besonders von dieser Maßnahme betroffen.

Ein weiterer Grund der Attraktivität von Hermesdeckungen für KMU ist auch die Möglichkeit von längeren Rückzahlungsfristen als bei einer Finanzierung durch herkömmliche Kredite. Auch sinkt das Kreditrisiko durch die Bonität des Bundes, wodurch für viele Geschäfte erst die Möglichkeit einer Finanzierung durch ein Kreditinstitut eröffnet wird und was darüber hinaus die Finanzierungskonditionen verbessert. Grundsätzlich ist die Größe des Unternehmens und Geschäfts, welches gedeckt werden soll, nicht von Bedeutung, denn die Exportkreditgarantien stehen allen Unternehmen im Exportgeschäft sowie allen Banken, die Exportgeschäfte finanzieren, zur Verfügung.

Nun wurde diese erleichternde Bedingung für Exportgeschäfte von KMU nach Russland gestrichen, und während die russischen Importeure von nicht ohnehin von Sanktionen betroffenen Gütern mit Nachteilen rechnen müssen, sind deutsche KMU mindestens genauso leidtragende Akteure.

Die genauen Gründe der Einstellung von Hermesdeckungen für Russland sind derzeit nicht bekannt, es kommen jedoch mehrere denkbare Gründe in Frage. Einem Bestehen der Hermesdeckung für Russland könnten wichtige Interessen des Bundes entgegenstehen, eine fehlende risikomäßige Vertretbarkeit von Russlandgeschäften oder Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte, die derzeit in Geschäften mit russischen Partnern als nicht erfüllt gesehen werden. Bemerkenswert ist die Sperrung aller Hermesdeckungen für ein bestimmtes Land, denn regelmäßig werden Kriterien wie die risikomäßige Vertretbarkeit im Einzelfall für jedes zu deckende Geschäft geprüft. Besonders risikoreiche Geschäfte können so trotzdem gedeckt werden, wenn sie beispielsweise besonders förderungswürdig sind. Mangels von Präzedenzfällen gibt es also zwei Erklärungen für die kategorische Ablehnung des Bundes für Hermesdeckungen für Russlandgeschäfte: Der Bund schätzt die wirtschaftliche und politische Lage in Russland als zu risikoreich für Exportkreditgarantien ein, oder aber er nimmt die massiven Einschränkungen der deutschen KMUs, die auf dem russischen Markt tätig sind, in Kauf, um Russlandimporte als eine Art zusätzliche Sanktionsmaßnahme zu erschweren.

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Zum Autor: Dr. Andreas Knaul ist Rechtsanwalt, Partner, Managing Partner Russland und Zentralasien sowie Leiter der Rechts- und Steuerberatung bei "Rödl & Partner". 
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