Die Bundesregierung bereitet sich vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgung vor. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) setzte deswegen am Mittwoch in Berlin die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas in Kraft. Dies diene der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit sei weiterhin gewährleistet. Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe. Erst in der Notfallstufe greift der Staat in den Gasmarkt ein. Haushaltskunden wären dann besonders geschützt.
«Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe», betonte Habeck. «Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen, um für den Fall einer Eskalation seitens Russlands gewappnet zu sein.» Mit Ausrufung der Frühwarnstufe sei ein Krisenteam zusammengetreten. «Das Krisenteam analysiert und bewertet die Versorgungslage, so dass - wenn nötig - weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ergriffen werden können. Die Bundesregierung tut alles, um die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter zu gewährleisten.»
Die Gesamtversorgung aller deutschen Gasverbraucher sei aktuell weiter gewährleistet, so das Ministerium. Habeck appellierte an alle Gasverbraucher, Gas zu sparen. «Dennoch ist ab sofort jeder Gasverbraucher - von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten - auch gehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.» Jede eingesparte Kilowattstunde Energie helfe, sagte der Grünen-Politiker in Berlin.
Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, appellierte an Verbraucher und Unternehmen, durch Einsparungen und verstärkte Zukäufe mitzuhelfen. Ziel sei, eine Verschlechterung der Gasversorgung für Deutschland und Europa zu vermeiden, schrieb er auf Twitter.
Habeck betonte die europäische Solidarität. «Die Sanktionen sind deswegen wirkungsstark, weil wir als Europa zusammenstehen in der transatlantischen Partnerschaft.» Auch wenn man LNG-Terminals in Deutschland baue oder man sich um weitere Gasimporte nach Deutschland kümmere: «Wir sind natürlich auch in der europäischen Solidarität, so wie wir jetzt ja extrem darauf angewiesen sind, dass Belgien, Frankreich und die Niederlande Gas durchleiten.» Würde das nicht solidarisch passieren, «wären wir in keiner guten Situation».
Die Frühwarnstufe bedeutet laut Habeck, dass jetzt täglich ein Krisenstab beim Wirtschaftsministerium zusammentritt, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Die Bundesnetzagentur wird ab Donnerstag täglich einen Sachstandsbericht veröffentlichen. Noch greift der Staat nicht ein. Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen «marktbasierte» Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten: Dazu gehören laut Ministerium etwa die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher und die Optimierung von Lastflüssen.
Hintergrund für die Ausrufung der Frühwarnstufe: Russland bleibt bei seiner Forderung nach Bezahlung russischer Gaslieferungen nach Westeuropa in Rubel unnachgiebig. Bis Donnerstag (31. März) würden auf Anordnung von Präsident Wladimir Putin die Modalitäten ausgearbeitet, damit das System «einfach, verständlich, transparent und umsetzbar» für die europäischen und internationalen Gasbezieher sei, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Dienstag nach Angaben der Agentur Interfax. «Keiner wird Gas umsonst liefern, und bezahlt werden kann es nur in Rubel», betonte er einmal mehr.
Putin hatte vergangene Woche verkündet, dass Russland Gas an Deutschland und weitere «unfreundliche Staaten» nur noch gegen Zahlung in Rubel liefern werde. Dies würde die unter Druck geratene russische Währung stützen. Die Gruppe der G7-Wirtschaftsmächte, darunter Deutschland, sowie die Europäische Union insgesamt lehnen Zahlungen in Rubel für Gas jedoch ab.
Habeck bekräftigte am Mittwoch, falls Russland eine Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel akzeptiere, stelle dies einen Bruch der privaten Lieferverträge dar. Um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle vorbereitet zu sein, habe das Ministerium deshalb die Frühwarnstufe ausgerufen. Die aktuelle Situation im Gasnetz werde engmaschig beobachtet und bewertet.
Nach dem Notfallplan gibt es drei Krisenstufen. Die Frühwarnstufe bedeutet, dass «konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise» darauf vorliegen, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt - sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- beziehungsweise Notfallstufe.
Bei der Notfallstufe läge eine «erhebliche Störung» der Gasversorgung vor. Der Staat müsste einschreiten, um insbesondere die Gasversorgung der «geschützten Kunden» sicherzustellen - das sind etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei.
FRÜHWARNSTUFE - NOCH KEIN EINGRIFF DES STAATES
Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist nach der europäischen Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Beim Bundeswirtschaftsministerium tritt nun ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen. Das Staat greift aber noch nicht in den Gasmarkt ein - vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern. Dies kann etwa durch einen Rückgriff auf die Gasspeicher geschehen.
ALARMSTUFE - MARKT KANN STÖRUNG NOCH ALLEINE BEWÄLTIGEN
Danach folgt die Alarmstufe. Sie tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
NOTFALLSTUFE - STAAT GREIFT EIN, BUNDESNETZAGENTUR VERTEILT
Letzte Stufe ist die Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Dann müssen laut des Regelwerks "nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden", um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen - der Staat greift also ein. Die Bundesnetzagentur wird nun dem Wirtschaftsministerium zufolge zum "Bundeslastverteiler". Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt - diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.