Finanzen

Alarmsignal: EU will Kryptowährungen tot regulieren

Eine neue EU-Verordnung will private Wallets de facto verbieten. Die Krypto-Szene reagierte entrüstet auf die jüngste Abstimmung im EU-Parlament. Fraglich ist indes, ob man Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen wirklich komplett regulieren kann.
07.04.2022 13:00
Lesezeit: 4 min
Alarmsignal: EU will Kryptowährungen tot regulieren
Bitcoin ist als dezentrale digitale Währung ins Leben gerufen werden - und wird jetzt von zentralen staatlichen Stellen hart angegriffen. (Foto: pixabay)

Ins Rollen geriet die ganze Sache zunächst auf Twitter. Dort hatte der offenbar hervorragend im EU-Parlament vernetzte Patrick Hansen, ehemals „Head of Blockchain“ des Digitalverbandes Bitkom massiv vor einer bevorstehenden Abstimmung im ECON-Aussschuss des Parlaments gewarnt. Aus seiner Sicht werde die geplante Verordnung ein „hartes Durchgreifen“ gegen „unhosted“ Krypto-Wallets (vereinfacht gesagt privat verwaltete Wallets) zur Folge haben. Hansen behielt Recht. Die fragliche Abstimmung ist mittlerweile schon durch. Die Abgeordneten votierten mit 62 zu 51 Stimmen für die Aufnahme der Sektion in den Entwurf, bei fünf Enthaltungen. Dem Regulierungsvorhaben stehen nur noch formale Hürden im Weg.

Hintergrund der Abstimmung ist die Überarbeitung der sogenannten Geldtransferverordnung (TFR) im Rahmen der Anti-Geldwäsche-Richtlinien der EU-Kommission. Konkret geht es hauptsächlich um die Umsetzung der „Travel Rule“ innerhalb der EU. Unter anderem verpflichtet diese Regel bestimmte Krypto-Dienstleister (Börsen, Broker, Verwahrstellen) dazu, persönliche Informationen ihrer Kunden wie Name, Adresse und Ausweisnummer zu erfassen.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sprach nur von einer Erhebung dieser personenbezogenen Daten. Anschließend würden diese Informationen mit einer noch aufzusetzenden Datenbank inklusive schwarzer Liste von Wallet-Adressen (Verbindungen zu Geldwäsche und Kriminalität) abgeglichen. In der neue Version heißt es dagegen, dass „die Richtigkeit der Informationen über den Urheber oder Begünstigten hinter der nicht gehosteten Wallet zu verifizieren ist.“ Dystopisch wirkt die Anordnung, dass zudem alle Transaktionen ab einem Volumen von 1.000 Euro der zuständigen Geldwäsche-Behörde mitgeteilt werden müssen.

Mit anderen Worten: Krypto-Dienstleister dürfen keine Kryptowährungs-Einsendungen von privat verwalteten Wallets mehr entgegennehmen beziehungsweise keine Auszahlungen an private Wallets mehr durchführen – es sei denn, der Nutzer des privaten Wallets kann eindeutig identifiziert werden. Und eine solche zweifelsfreie Verifizierung dürfte für die Anbieter nahezu unmöglich sein. De facto würde mit einer solchen Regelung also die Schnittstelle zwischen privaten Wallets und gängigen Krypto-Dienstleistern gekappt werden.

Im Anhang 18aa heißt es dazu klar und deutlich: „Anbieter von Krypto-Transfers sowie intermediäre Anbieter von Krypto-Transfers dürfen keinerlei Transfers von Kryptowerten von oder an nicht konforme Anbieter von Krypto-Transfers ermöglichen.“ Ergo: Krypto-Transaktionen dürfen nur noch über Anbieter abgewickelt werden, die die neue Regulierung erfüllen.

Eine Wallet ist keine Geldbörse, sondern nur ein Schlüsselbund

An dieser Stelle muss erklärt werden, was eine „unhosted“, also privat verwaltete, Krypto-Wallet überhaupt ist. Der Begriff „Wallet“ (deutsch: Geldbörse) ist irreführend. Einheiten von Kryptowährungen (Coins) liegen immer in der Blockchain – die Frage ist nur, wem sie gehören. Um dem Netzwerk zu beweisen, dass man der Besitzer eines Coin ist, bedarf es eines öffentlichen und privaten Schlüssels. Wobei der öffentliche Schlüssel letztlich auch nur aus dem privaten Schlüssel generiert wird.

Wallets kann man also eher als Schlüsselbund interpretieren. Eine Wallet repräsentiert eine bestimmte Adresse in der Blockchain, verwahrt also quasi den privaten Schlüssel für den Benutzer.

Mit privaten Wallets sind oft speziell Hardware-Wallets (auch als Cold Wallets bekannt) gemeint. Solche Wallets sind so etwas wie fortgeschrittenere USB-Sticks, die eben wirklich nur der Nutzer selbst verwaltet. Mithilfe des sogenannten „Recovery Seeds“, der auch aus dem privaten Schlüssel generiert wird, kommt man selbst bei einem defekten Hardware-Wallet-Gerät an seine Coins. Wenn man allerdings Gerät, privaten Schlüssel und Recovery Seed verliert, sind die Coins für immer „weg“. „Weg“ bedeutet die Coins liegen auf der Blockchain, aber niemand kann mehr darauf zugreifen“.

Auch bestimmte Arten von Software-Wallets (Desktop, App), bei denen der Nutzer die volle Kontrolle und Verantwortung über seine Coins behält, werden als private Wallets bezeichnet.

Wenn der Dienstleister die Verwaltung übernimmt, spricht man von „hosted“ Wallets. Dazu zählen manche Desktop-Wallets, App-Wallets und vor allem die Wallets auf den diversen Krypto-Börsen wie Coinbase und Binance. Auf einer Krypto-Börse gekaufte Coins kann man von dort aus über die Börse verleihen, verkaufen oder an eine andere Wallet schicken.

Anbieter könnten sich perspektivisch aus dem EU-Raum zurückziehen

Fraglich ist, wie die Krypto-Anbieter auf dieses umstrittene Regulierungsvorhaben reagieren werden. Es droht nicht weniger als ein Komplettrückzug aus dem europäischen Markt. Ähnliches konnte man bei der PRIIP-Verordnung im Finanzbereich beobachten, welche nicht in der EU sitzende Emittenten von börsengehandelten Fonds (ETFs) zu einer umfassenden Dokumentation bezüglich ihrer Produkte zwingt. In der Praxis führte es dazu, dass die allermeisten Fondsanbieter aus den USA dem EU-Markt den Rücken kehrten und europäische Anleger folglich diese Finanzprodukte nicht mehr handeln können. Der regulatorische Aufwand war den Anbietern schlichtweg zu hoch.

Die neue Geldtransferverordnung ist noch nicht endgültig verabschiedet. Vorher müssen noch diverse Gremien durchlaufen werden. Bei einer Anfechtung wäre eine weitere erfolgreiche Abstimmung notwendig. In Deutschland dagegen gibt es ein ähnliches Gesetz schon seit Oktober 2021 unter dem Namen „Kryptowerte-Transferverordnung“. Noch sind die Anbieter auf dem deutschen Markt aktiv, Einschränkungen für Nutzer privater Wallets gibt es keine.

Der Regulator (hierzulande die Bafin) muss erst noch beweisen, wie es technisch möglich sein soll, bei einer Transaktion von oder zu einem privaten Wallet den Nutzer so zu verifizieren, dass es eindeutig ist, dass wirklich diese Person die Transaktion veranlasst hat. Wenn es in der EU ähnlich ablaufen wird, dann dürfte es noch mehrere Jahre dauern, bis die neue Verordnung durchsetzungsfähig ist.

Für die Krypto-Ökonomie in Europa ist es aber definitiv ein Warnsignal. Das Fachportal „BTC-ECHO“ zitiert dazu Peter Grosskopf, Mitgründer von Unstoppable Finance, mit folgenden Worten: „Die Regulierung geht im Bereich unhosted Wallets deutlich zu weit. Die Verpflichtung zur Verifizierung von unhosted Wallets ist nicht nur ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Menschen, sondern hätte darüber hinaus auch schwerwiegende Folgen für das DeFi-Ökosystem (Decentralized Finance; Anm.d.Red) in Europa. Und das alles bei einem mehr als überschaubarem Geldwäsche-Nutzen.“

Die noch vorhandene kleine europäische Startup- und Entwicklerszene rund um Kryptowährungen wird sich dann eben außerhalb der EU in der Schweiz, den USA oder sonstwo ansiedeln.

Man kann Kryptowährungen nicht gänzlich verbieten

Hartgesottenen unter den Kryptowährungs-Fans und insbesondere den Bitcoin-Anhängern werden den größten Teil ihrer Coins ohnehin längst auf eigenen Wallets verwalten. Und dezentrale peer-to-peer Transaktionen von einer privaten Wallet zu einer anderen privaten Wallet ohne Zwischenschaltung eines zentralen Vermittlers kann man gar nicht verbieten – es ist technisch unmöglich. Eine Unabhängigkeit von zentralen Instanzen bei Transaktionen ist ja die Ursprungsidee hinter der allerersten Kryptowährung Bitcoin gewesen.

Man kann Bitcoin und andere Kryptos nicht verbieten. Man kann nur an der Schnittstelle zum aktuellen Geldsystem die Umwandlung zwischen der Kryptowährung und Fiatgeld oder umgekehrt erschweren. Ob die Regulierungs-Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden, darf also bezweifelt werden.

Vorhang auf für das digitale Zentralbankgeld

In der Wirtschaftsgeschichte zeigte sich immer: Staaten dulden keine Parallel-Währungen und die größte Kryptowährung Bitcoin hat sich bereits erfolgreich als eine Art Schattenwährung etabliert. In Ländern mit extrem weichen Währungen (zum Beispiel Türkei, Libanon, Venezuela, Argentinien) nutzt die Bevölkerung Bitcoin, um ihre Ersparnisse vor der Inflation zu schützen. In anderen Ländern kommt Bitcoin zum Einsatz, um Kapitalkontrollen zu umgehen und Geld indirekt außer Landes zu schaffen – China ist hier das prominenteste Beispiel.

Die harte EU-Regulierung von Kryptowährungen kommt indes zu einer Zeit, in der offen über die Einführung von digitalen Zentralbank-Kryptowährungen gesprochen wird. Der digitale Dollar der US-Zentralbank und digitale Yuan der chinesischen Notenbank sollen jetzt schon startbereit sein. Das ist wahrscheinlich kein Zufall. Wenn jeder Bürger digitale Zentralbank-Coins für Bezahlungen benutzen muss, ist jede Transaktion nachvollziehbar. Die oben beschriebene Regulierung strebt letztlich eine Offenlegungspflicht sämtlicher Krypto-Transaktionen an und schlägt damit in die gleiche Kerbe.

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