Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte

Verdeckte Ermittler, Ausspähen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen - seit 2016 hat Bayerns Verfassungsschutz sehr weitreichende Befugnisse. Zu weitreichend, sagt jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem großen Urteil zur Frage: Was dürfen die Nachrichtendienste?
26.04.2022 10:39
Aktualisiert: 26.04.2022 10:39
Lesezeit: 1 min
Bundesverfassungsgericht: Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, (l-r) Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Monika Hermanns, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Christine Langenfeld, eröffnet in der Messe Karlsruhe in der dm-Arena die mündliche Verhandlung über Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Foto: Uli Deck

Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Sie dürfen bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben. (Az. 1 BvR 1619/17)

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber «substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen», sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. «Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken.»

Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) - um zu verhindern, dass das Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht. Die Klage richtete sich unter anderem auch gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hier gab es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter.

Richterin Gabriele Britz, die im Ersten Senat für das Verfahren als Berichterstatterin zuständig war, hatte in der Verhandlung Mitte Dezember gesagt, noch nie seien nachrichtendienstliche Befugnisse in einer solchen Breite angegriffen worden. Dabei ging es jeweils nicht darum, ob das Instrument überhaupt eingesetzt werden darf, sondern um die Frage, unter welchen Bedingungen dieser Einsatz gerechtfertigt ist. Wie groß muss eine Bedrohung sein? Muss ein Richter seine Genehmigung erteilen? Braucht es eine unabhängige Kontrolle?

Die GFF hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft, das deutlich über Bayern hinausreicht. Nach ihrer Einschätzung sind die Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler oder sogenannter V-Leute sowie für längere Observationen in anderen Landesgesetzen und im Bund vergleichbar niedrig. Auch die Regelungen zur Datenübermittlung seien in vielen Ländern ähnlich weit gefasst wie in Bayern.

Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer «selbst, gegenwärtig und unmittelbar» in eigenen Rechten betroffen ist. Als Kläger hatte die GFF deshalb drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als «linksextremistisch beeinflusste Organisation» erwähnt wurde.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte 2016 im Landtag gesagt, man müsse den Verfassungsschutz «fit machen für künftige Herausforderungen»: «Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut.»

Gegen die umstrittenen Gesetzesänderungen hatte 2017 auch die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Verfahren ist noch anhängig.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Start Bundesliga: So viel TV-Geld bekommen die Fußball-Bundesligisten
27.08.2026

Bayern erhält mehr als 92 Millionen Euro aus den Medien-Einnahmen, Elversberg rund 31 Millionen: Die Bundesliga-Clubs starten mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinesische Geisterflotten bedrohen die Autoriesen: „Sie können nicht mithalten“
27.08.2026

Die Welt wird mit chinesischen Elektroautos überschwemmt, und immer mehr davon bleiben unverkauft. Riesige Geisterflotten drohen nun,...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie fällt trotz starker Quartalszahlen – und dreht dann ins Plus: Die Gründe für die Achterbahnfahrt
26.08.2026

Nvidia hat die hohen Erwartungen der Wall Street erneut übertroffen. Dennoch geriet die Nvidia-Aktie nachbörslich unter Druck. Steigende...

DWN
Finanzen
Finanzen Salesforce-Aktie steigt: KI treibt Wachstum, Salesforce-Zahlen überzeugen die Investoren
26.08.2026

Künstliche Intelligenz entwickelt sich für Salesforce zunehmend zum Wachstumsmotor. Nach einem starken Quartal hebt der Softwarekonzern...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Konjunkturdaten versetzen Anleger wegen Zinserhöhung bis Jahresende in Alarmbereitschaft
26.08.2026

Zinsängste belasten die Märkte – doch spannende Entwicklungen bei Tech-Giganten und Einzelwerten sorgen für Überraschungen.

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Prognose 2027: Bärenmarkt beendet oder ist der Absturz nur vertagt?
26.08.2026

Der Bitcoin-Kurs ist nach monatelanger Schwäche nach oben geschossen und hat eine der wichtigsten technischen Marken durchbrochen. Vieles...

DWN
Finanzen
Finanzen Ökonomen halten KI-Crash für wahrscheinlich: Wo Anleger am Markt Schutz suchen können
26.08.2026

Es wird immer schwieriger, ein Portfolio gegen KI zu diversifizieren, sagen Experten. Sie erklären, wie man sich am besten gegen...

DWN
Politik
Politik „Europa ist schwach“: Patrick Collison und Mario Draghi schließen sich mit neuem Think Tank zusammen – Polen ist nicht dabei
26.08.2026

Stripe-Mitgründer Patrick Collison und der frühere EZB-Präsident Mario Draghi wollen Europas wirtschaftliche Schwäche bekämpfen. Mit...