Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte

Verdeckte Ermittler, Ausspähen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen - seit 2016 hat Bayerns Verfassungsschutz sehr weitreichende Befugnisse. Zu weitreichend, sagt jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem großen Urteil zur Frage: Was dürfen die Nachrichtendienste?
26.04.2022 10:39
Aktualisiert: 26.04.2022 10:39
Lesezeit: 1 min
Bundesverfassungsgericht: Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, (l-r) Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Monika Hermanns, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Christine Langenfeld, eröffnet in der Messe Karlsruhe in der dm-Arena die mündliche Verhandlung über Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Foto: Uli Deck

Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Sie dürfen bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben. (Az. 1 BvR 1619/17)

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber «substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen», sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. «Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken.»

Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) - um zu verhindern, dass das Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht. Die Klage richtete sich unter anderem auch gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hier gab es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter.

Richterin Gabriele Britz, die im Ersten Senat für das Verfahren als Berichterstatterin zuständig war, hatte in der Verhandlung Mitte Dezember gesagt, noch nie seien nachrichtendienstliche Befugnisse in einer solchen Breite angegriffen worden. Dabei ging es jeweils nicht darum, ob das Instrument überhaupt eingesetzt werden darf, sondern um die Frage, unter welchen Bedingungen dieser Einsatz gerechtfertigt ist. Wie groß muss eine Bedrohung sein? Muss ein Richter seine Genehmigung erteilen? Braucht es eine unabhängige Kontrolle?

Die GFF hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft, das deutlich über Bayern hinausreicht. Nach ihrer Einschätzung sind die Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler oder sogenannter V-Leute sowie für längere Observationen in anderen Landesgesetzen und im Bund vergleichbar niedrig. Auch die Regelungen zur Datenübermittlung seien in vielen Ländern ähnlich weit gefasst wie in Bayern.

Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer «selbst, gegenwärtig und unmittelbar» in eigenen Rechten betroffen ist. Als Kläger hatte die GFF deshalb drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als «linksextremistisch beeinflusste Organisation» erwähnt wurde.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte 2016 im Landtag gesagt, man müsse den Verfassungsschutz «fit machen für künftige Herausforderungen»: «Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut.»

Gegen die umstrittenen Gesetzesänderungen hatte 2017 auch die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Verfahren ist noch anhängig.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bewerbungsverfahren: Künstliche Intelligenz verändert die Auswahlkriterien
18.10.2026

Bewerber verfassen Bewerbungsunterlagen mit KI, Betriebe lassen die Maschine zumindest einen Teil der Vorauswahl machen. Das ändert die...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktien kaufen: Der größte Fehler passiert lange vor dem ersten Aktienkauf
18.10.2026

Welche Aktie soll ich kaufen? Für viele Börsenanfänger ist das die wichtigste Frage überhaupt. Dabei entscheidet sich oft schon viel...

DWN
Technologie
Technologie Musks Flugauto: Tesla zeigt Sportwagen mit Raketendüsen
18.10.2026

Seit Jahren stellte Elon Musk ein Raketen-Auto in Aussicht - und der nun gezeigte Tesla Roadster kann dank Kaltgas-Düsen ein wenig...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Zeekr greift BMW und Mercedes an: Ex-BMW-Manager rechnet mit Europas Autobauern ab
18.10.2026

In chinesischen Autofabriken verschwinden die Menschen, Roboter übernehmen ihre Arbeit. Während BMW, Mercedes und Audi unter Kostendruck...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Entsorgungswirtschaft warnt: mehr Brände durch Batterien
18.10.2026

Immer mehr Alltagsgegenstände enthalten fest verbaute Batterien, die nicht jeder überhaupt erkennt. Im Müllauto oder der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bald treffen die Giganten aufeinander: Die Wette auf Indien könnte lukrativer sein als die auf China
18.10.2026

Wenn nur zehn Prozent der Inder, die heute kein Auto besitzen, in den kommenden Jahrzehnten Eigentümer eines Neuwagens würden, sprächen...

DWN
Politik
Politik Regierungsbildung in Berlin: Das planen Linke, Grüne und SPD für die Hauptstadt
17.10.2026

"Mehr gemeinsam, mehr Berlin": Das Sondierungspapier von Linke, Grünen und SPD umfasst inklusive Anlagen etwa 30 Seiten. So wollen die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deal mit Nvidia: Bundesregierung plant Kooperation mit US-Chiphersteller
17.10.2026

Deutschland will die Lücke beim Einsatz künstlicher Intelligenz in der Industrie schließen. Viele deutsche KMU hinken bei der digitalen...