Deutschland

Bundesverfassungsgericht: Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte

Verdeckte Ermittler, Ausspähen von Wohnungen, Online-Durchsuchungen - seit 2016 hat Bayerns Verfassungsschutz sehr weitreichende Befugnisse. Zu weitreichend, sagt jetzt das Bundesverfassungsgericht in einem großen Urteil zur Frage: Was dürfen die Nachrichtendienste?
26.04.2022 10:39
Aktualisiert: 26.04.2022 10:39
Lesezeit: 1 min
Bundesverfassungsgericht: Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte
Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, (l-r) Astrid Wallrabenstein, Ulrich Maidowski, Monika Hermanns, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Peter M. Huber, Sibylle Kessal-Wulf und Christine Langenfeld, eröffnet in der Messe Karlsruhe in der dm-Arena die mündliche Verhandlung über Oppositionsklagen gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung. Foto: Uli Deck

Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete am Dienstag eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. Sie dürfen bis höchstens Ende Juli 2023 in eingeschränkter Form in Kraft bleiben. (Az. 1 BvR 1619/17)

Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber «substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen», sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. «Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken.»

Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) - um zu verhindern, dass das Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht. Die Klage richtete sich unter anderem auch gegen die Regelungen zum Einsatz verdeckter Ermittler und sogenannter V-Leute, zu längeren Observationen und zur Datenübermittlung an andere Behörden. Auch hier gab es jeweils Beanstandungen in dem mehr als 150-seitigen Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter.

Richterin Gabriele Britz, die im Ersten Senat für das Verfahren als Berichterstatterin zuständig war, hatte in der Verhandlung Mitte Dezember gesagt, noch nie seien nachrichtendienstliche Befugnisse in einer solchen Breite angegriffen worden. Dabei ging es jeweils nicht darum, ob das Instrument überhaupt eingesetzt werden darf, sondern um die Frage, unter welchen Bedingungen dieser Einsatz gerechtfertigt ist. Wie groß muss eine Bedrohung sein? Muss ein Richter seine Genehmigung erteilen? Braucht es eine unabhängige Kontrolle?

Die GFF hatte auf ein Grundsatzurteil gehofft, das deutlich über Bayern hinausreicht. Nach ihrer Einschätzung sind die Voraussetzungen für den Einsatz verdeckter Ermittler oder sogenannter V-Leute sowie für längere Observationen in anderen Landesgesetzen und im Bund vergleichbar niedrig. Auch die Regelungen zur Datenübermittlung seien in vielen Ländern ähnlich weit gefasst wie in Bayern.

Verfassungsbeschwerde erheben kann nur, wer «selbst, gegenwärtig und unmittelbar» in eigenen Rechten betroffen ist. Als Kläger hatte die GFF deshalb drei Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) gewonnen, die im bayerischen Verfassungsschutzbericht als «linksextremistisch beeinflusste Organisation» erwähnt wurde.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte 2016 im Landtag gesagt, man müsse den Verfassungsschutz «fit machen für künftige Herausforderungen»: «Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut.»

Gegen die umstrittenen Gesetzesänderungen hatte 2017 auch die Landtagsfraktion der Grünen Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Das Verfahren ist noch anhängig.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen MTS Money Transfer System – Sicherheit beginnt mit Eigentum.

In Zeiten wachsender Unsicherheit und wirtschaftlicher Instabilität werden glaubwürdige Werte wieder zum entscheidenden Erfolgsfaktor....

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Bäder für Kreuzfahrtschiffe: Wie Stengel mit Serienfertigung Maßstäbe setzt
31.10.2025

Ob für Disney Cruise Line oder Carnival Cruises: Mit Nasszellen für Kreuzfahrtschiffe zeigt die Stengel GmbH aus Ellwangen, wie ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland investiert 900 Mio. Euro: Eine Drohnen-Brigade für Litauen
31.10.2025

Deutschland rüstet sich industriell und militärisch neu, was Fragen nach Strategie, Kontrolle und wirtschaftlichen Folgen aufwirft....

DWN
Technologie
Technologie Amazon profitiert von starkem Cloud-Wachstum – Unternehmensbereich erreicht Rekordtempo
31.10.2025

Amazons Cloud-Sparte erlebt einen kräftigen Aufschwung: Dutzende Unternehmen – von Start-ups bis zu Großkonzernen – setzen zunehmend...

DWN
Politik
Politik Nach einem knappen Wahlkampf: Linksliberale D66 setzen sich gegen Wilders durch
31.10.2025

Die Niederlande haben gewählt – und lange sah es nach einem Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen dem Linksliberalen Jetten und dem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Merz plant „Stahlgipfel“ im Kanzleramt: Wege aus der Industriekrise gesucht
31.10.2025

Die deutsche Stahlindustrie steckt in einer tiefen Krise. Um Lösungen für steigende Energiekosten und internationalen Wettbewerbsdruck zu...

DWN
Panorama
Panorama „Enhanced Games“ sorgen für Empörung: Warum Doping kein Sport ist
31.10.2025

Ein Sportwettkampf, bei dem Doping erlaubt ist – die „Enhanced Games“ spalten die Welt des Sports. Während die Organisatoren von...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bayer-Aktie unter Druck: Supreme Court bestätigt Millionenurteil
31.10.2025

Nach einem herben juristischen Dämpfer in den USA steht Bayer erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Das oberste Gericht des Bundesstaates...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie auf Rekordniveau: Eine Analyse im Spannungsfeld von KI-Innovation und wachsender Marktdynamik
31.10.2025

Die Nvidia-Aktie steht im Zentrum einer technologischen Zeitenwende, in der KI und Hochleistungsrechnen neue Maßstäbe setzen. Der...