Der Bundestag hat am Donnerstag Regelungen bis hin zur Enteignung von Firmen im Falle eines Energie-Notstands beschlossen. Das Parlament billigte am Abend mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine Neufassung des Energiesicherungsgesetzes vor dem Hintergrund von Konflikten mit Lieferungen aus Russland. Das Gesetz soll nach Befassung im Bundesrat ab Juni in Kraft treten. Im Bundestag votierte auch die Linke für den Gesetzentwurf, die AfD lehnte ihn ab, die Union enthielt sich.
Schon vor einer unmittelbaren Gefährdung der Energieversorgung sollen künftig besondere Maßnahmen möglich sein. Konzerne könnten dann unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Dies soll greifen, wenn die Unternehmen ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen und die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Auf anderer Gesetzesgrundlage hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits bei Gazprom Germania, dem Deutschland-Geschäft des russischen Gaskonzerns, gehandelt.
Die Tochter wurde unter die Treuhandschaft der Bundesnetzagentur gestellt, die nun bis zum 30. September alle Stimmrechte aus Geschäftsanteilen an der Gazprom Germania wahrnimmt. Zuvor hatte Gazprom die Tochter an einen anderen Eigentümer abgeben wollen, so dass die Regierung einschreiten konnte. Russland hat darauf nun mit Sanktionen reagiert und will die Handels- und Speichertöchter nicht mehr mit Gas beliefern.
Das erneuerte Gesetz könnte erstmals angewandt werden, wenn es keine Lösung für die Eigentümerfrage bei der Öl-Raffinerie von Schwedt an der Oder gefunden wird. Sie gehört mehrheitlich dem Rosneft-Konzern und wird von diesem mit russischem Pipeline-Öl versorgt. Deutschland will dies ersetzen und hat dafür bereits Pläne entwickelt. Voraussetzung wäre aber, dass Rosneft seine Anteile abgibt oder eben gesetzlich dazu gezwungen wird.
Das Energiesicherungsgesetz wurde seit 1975 nur unwesentlich verändert. Im parlamentarischen Verfahren hatte die FDP gegenüber dem Regierungsentwurf noch durchgesetzt, dass nach einer Verstaatlichung einer Firma diese später wieder privatisiert werden muss. Das Gesetz ermächtigt die Regierung und ihre Behörden bei einer Gefährdung der Versorgung Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Regelungen zur Produktion, dem Transport und der Verteilung von Energie.
Mit der Novelle werden auch Bestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz geändert. So soll unter anderem eine geplante Stilllegung von Gasspeicheranlagen künftig bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden müssen.