Neu ist die Idee einer Vermögensabgabe nicht: Bereits Ende der Neunziger Jahren erwägten Teile der SPD, Grüne und PDS eine Vermögensabgabe, um etwa die Kosten der Einheit zu finanzieren. Im Jahr 2012 erstellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zwei Gutachten zur Frage, ob eine einmalige Vermögensabgabe mit dem deutschen und dem europäischen Recht vereinbar sei. Kurz darauf brachten die Grünen einen Gesetzentwurf für eine Vermögensabgabe im Bundestag ein, der aber abgelehnt wurde.
Im Jahr 2020 fertigte der Wissenschaftliche Dienst ein Gutachten an, ob eine Corona-Vermögensabgabe verfassungskonform sei. Die Autoren bezweifelten dies. Auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums warnte in einem Gutachten vom März 2021 vor „erheblichen wirtschaftlichen Schäden“, weil das Vertrauen von Sparern und Investoren erschüttert würde. Außerdem seien die Erhebungskosten hoch.
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