Finanzen

Keine Chance für Anleger: Bank haftet nicht für Fonds

Anleger, die Fonds-Betrügern zum Opfer fallen, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Banken übernehmen keine Haftung für den Inhalt der von ihnen unters Volk gebrachten Werbeprospekte. Kunden sollten daher einfach die Finger von Anlagen lassen, die sie nicht verstehen.
08.11.2013 18:29
Lesezeit: 4 min

Bei Investitionen in Fonds können sich Anleger nicht an der Bank schadlos halten, wenn der Fonds seine Käufer betrogen hat. Die Anleger bleiben auf ihren Verlusten sitzen.

Das hat jetzt ein höchstgrichtliches Urteil in Österreich ergeben.

Anleger sollten sich daher keine Hoffnungen machen, im Betrugsfall eines Fonds von der Bank Geld zu erhalten. 

Die Angaben über Struktur und Vermögensbildung von Fonds werden systematisch im Prospekt viel positiver dargestellt. Die Risiken werden zwar erwähnt,  doch nur in kleinen Nebensätzen.

Viele Banken haben nun mit dem Problem zu kämpfen, dass Kunden sich bei der Bank beschweren, dass die Bank ihnen nicht gesagt habe, welche Risiken mit einem Fonds verbunden sind.

Für viele Anleger kommt mit dem Entdecken des Betrugs auch gleich die Ernüchterung, dass die Banken für die schlechten Produkte nicht haftbar sind.

So schreibt sich Marion Janssen ihre Enttäuschung über die Volksbank Balingen von der Seele. Anleger hatten versucht, von der Volksbank den Schaden ersetzt zu bekommen, der ihnen durch die S&K-Betrüger zugefügt worden war:

„Als klar wurde, dass bei den Immobilienfonds, die man den Kunden als "sichere Altersvorsorge" angedreht hatte, nix mehr geht und der Totalverlust droht, staunten die Kunden nicht schlecht, als sie gemeinsam mit ihrer "Bank des Vertrauens" nach einer Lösung suchen wollten. Von "genossenschaftlichem Zusammenhalt" war nicht mehr viel zu spüren - die "beratende Bank" verbündete sich plötzlich mit dem Emissionshaus, das die Fondspleite herbeigeführt hatte - und kämpte mit diesem gemeinsam gegen die eigenen, betrogenen Kunden. Sogar vor Gericht. Mit Unterstützung von Aufsichtsratsmitgliedern, deren Aufgabe es satzungsgemäß wäre, die Interessen der Mitglieder zu vertreten.“

Für den Vertrieb eines geschlossenen Fonds braucht man ein BaFin-Prospekt. Prospekte müssen unter anderem auf Risiken und Renditen hinweisen. Die BaFin prüft jedoch nicht, ob der angegebene Cash-Flow im Prospekt richtig ist oder ob die Rendite richtig ist oder ob alle Risiken richtig angegeben worden sind. Geprüft wird nur, ob es einen eigenen Punkt gibt, in dem die Risiken dargestellt werden.

Im Falle des Leipzig-West AG haben die Anleger nun die Hoffnung, sich an den Steuerberatern schadlos zu halten, die die falschen Angaben abgesegnet hatten.

Gegen die Banken können die Anleger dagegen nur vorgehen, wenn nicht darauf hingewiesen wurde, dass Risiken bestehen.

Der oberste Gerichtshof in Österreich hat eine Klage auf Schadensersatz gegen die UniCredit  abgewiesen. Die frühere Bank Austria hat den ausländischen Kapitalanlagefonds Primeo Fund angeboten, mit dessen Anteilen die Anleger infolge eines gigantischen Betrugsfalles ihr Geld verloren hatten. Der Primeo Fund ist ein offener Fonds, bei dem der früheren Bank Austria die Kontrollpflicht des Fonds-Prospektes oblag.

Bereits 2008 stellte sich heraus, dass der Primeo Fund lediglich dazu gedient hatte, ein von Bernard L. Madoff aufgebautes betrügerisches „Schneeballsystem“ am Leben zu erhalten, indem neue Gelder für Renditezahlungen an frühere Anleger und zur persönlichen Bereicherung Madoffs und seines Netzwerks verwendet wurden“, schreibt der OGH.

Die Kläger, die mit Anteilen am Primeo Fonds Geld verloren hatten, forderten in der Klage Schadensersatz von der UniCredit, die damals noch Bank Austria hieß und den Fonds ihren Anlegern angeboten hatte. Die Funktion der Bank war die des Prospektkontrolleurs. Jeder Fonds hat einen Prospekt, in dem dessen Struktur und Anlage-Optionen enthalten sind. Die Bank muss die rechtlichen Rahmenbedingungen dieses Prospektes kontrollieren.

UniCredit kann nach dem Urteil des OGH aber nicht für den Verlust der Anleger verantwortlich gemacht werden. Die Bank habe ihre Kontrollpflicht des Fonds-Prospektes nicht verletzt, so die Richter. Nicht über den Inhalt, lediglich über die rechtliche Form des Projektes habe die Bank zu kontrollieren.

In dem Urteil steht,

„[…]dass der Prospektkontrollor (Bank Austria Anm.) grundsätzlich nicht für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts haftet, sondern lediglich für erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrollen, sofern sie auf eigenem groben Verschulden beziehungsweise grobem Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen beruhen, die zur Prospektkontrolle herangezogen wurden […]“.

Ale veranlagten Gelder des Fonds liefen in den Händen eines einzelnen Managers zusammen und wurden von diesem verwaltet. Das sei zwar rechtlich fraglich, „den Emissionsprospekten jedoch zu entnehmen gewesen (6 Ob 190/12b)“.

Seit wann wusste Bank Austria Bescheid?

Das sei eine „bittere Entscheidung gegen den Verbraucherschutz, sagte Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann Johann Gudenus in Wien. Die entscheidende Frage sei, seit wann die Bank Austria davon wusste, das Bernard L. Madoff die Fonds-Anteile der Anleger zweckentfremdet und sich selbst bereichert hat.

Aufgrund von Revisionsberichten bestehe der der dringende Verdacht im Raum, dass zumindest Teile der Bankführung durch die Angaben von Frank DiPascali, einem engen Vertrauten und geständigen Mittäter von Bernard Madoff, bereits seit dem Jahr 2000 über die illegalen Aktivitäten von Bernard L. Madoff informiert waren.

Madoff wurde zwischenzeitig in den USA zu einer Haftstrafe von 150 Jahren verurteilt, weil er über Jahrzehnte Betrug mit Investmentfonds betrieben hatte. Dabei hat er einen Schaden von schätzungsweise 65 Milliarden Dollar verursacht und weltweit rund drei Millionen Menschen direkt oder indirekt um ihr Geld gebracht.

Die Kläger behaupten, die Bank Austria sei in Kenntnis der wahren Sachlage gewesen und habe ihre Pflichten als Prospektkontrolleur grob schuldhaft verletzt. In Kenntnis der wahren Fonds-Strukturen hätten die Kläger die nun wertlosen Papiere nie gekauft.

Anleger trifft „Mitschuld":

Die Haftung für den finanziellen Schaden der Anleger hat nach OHG-Urteil aber allein der inhaftierte Madoff zu tragen:

„Die das Vermögen des Primeo Select Fund bildenden Anlegergelder [seien] auf einen Managed Account geflossen, der in der alleinigen Verfügungsgewalt der BLMIS von Bernard L. Madoff stand, sodass der Fonds tatsächlich über keine dem § 25 InvFG 1993 entsprechende Depotbank verfügt habe; dies sei der Beklagten auch bekannt gewesen.“

Die Bank Austria habe beanstandet, dass „die Emissionsprospekte die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht richtig wiedergaben“ und einen entsprechenden Prüfvermerk gesetzt. Dies sei ganz offenkundig gewesen, weshalb die Bank Austria grob fahrlässig gehandelt habe, so das OHG.

Aber auch die Kläger werden zur Verantwortung gezogen. Die Rechtsverletzung sei aus dem Prospekt erkennbar gewesen. Dies könne ein Mitverschulden der Klägerin" bedeuten, so das OHG.

Für den Primeo Select Fonds beträgt das Ausfallvolumen für die Anleger 650 Millionen Euro.

Der Schaden für die Betroffenen ist erheblich.

Doch die Lehre sollte - endlich - sein: Anleger sollen sich nicht von klingenden Namen wie Twitter, Primeo Select oder Der-beste-Fonds-den-es-je-gegeben hat blenden lassen.

Wenn sie von einer Sache nichts verstehen, sollten sie sich das auch eingestehen  - und die Finger von dem Zeug lassen.

Nur diese Haltung sorgt für eine nachhaltige Markbereinigung.

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