Politik

CCC: Privatsphäre ist Menschenrecht

Der Chaos Computer Club will die Privatsphäre als Menschenrecht wieder herstellen und fordert alle Netzaktivisten auf, sich einem weltweiten Bürgerinitiative anzuschließen.
27.12.2013 14:36
Lesezeit: 2 min

Die Erklärung des CCC im Wortlaut:

CCC unterstützt weltweite Kampagne gegen Massenüberwachung

Allerspätestens seit Mitte des Jahres ist allgemein bekannt, daß die Überwachung durch Regierungen keinerlei Grenzen mehr kennt. Die Kommunikation unbedarfter Bürger über Telefon, Internet, E-Mail und andere Systeme wird massenhaft – sowohl in In- als auch im Ausland – beobachtet, mitgeschnitten und nach Stichworten durchsucht. Dies geschieht im Geheimen, ohne öffentliche Kontrolle und unter Verletzung der Menschenrechte. Außerdem wurde bekannt, daß westliche Geheimdienste vollkommen ungehemmt Hintertüren in Telekommunikationssysteme einbauen oder einbauen lassen und somit bewußt für ein hohes Maß an Unsicherheit und einen Vertrauensverlust bei der Verwendung solcher Systeme sorgen. Dies stellt einen immensen Eingriff in die freie, ungehinderte Kommunikation zwischen Menschen und das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Die gesellschaftlichen, politischen, aber auch ökonomischen Folgen dieses Vorgehens sind bis dato kaum abzuschätzen.

Wir sind nicht bereit, das länger einfach hinzunehmen.

Deswegen rufen 300 Bürgerrechtsorganisationen aus über 100 Ländern gemeinsam mit dem Chaos Computer Club zur Unterstützung einer weltweiten Kampagne auf, die ein globales Recht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie die Einhaltung der Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte auf die Kommunikationsüberwachung, die sogenannten "13 Principles", fordert.

Diese Grundsätze stellen klar:

Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Überwachung, einschließlich der Sammlung und Auswertung privater Daten, darf nur in Ausnahmefällen vorkommen.

Das Recht auf Schutz der Privatsphäre ist über Staatsgrenzen hinaus anwendbar.

Es ist an der Zeit, verhältnismäßige und an rechtsstaatliche Prinzipien gebundene Gesetze zur Überwachung von Straftätern zu erlassen. Gerichtliche Verfahren zur Verfolgung von Straftaten müssen ebenfalls an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden und verhältnismäßig sein. Massenhafte Überwachung ist weder verhältnismäßig noch rechtsstaatlich. Sie untergräbt nicht nur persönliche Freiheitsrechte im Besonderen, sondern auch Menschenrechte im Allgemeinen.

Bei der Erfassung persönlicher Daten ist es nicht gestattet, zwischen Inhalten, Verbindungsdaten, Metadaten und so weiter zu unterscheiden. In jedem Fall handelt es sich um sowohl personenbezogene als auch persönliche Daten, die nicht ohne Weiteres erfaßt, gespeichert und/oder ausgewertet weden dürfen. Jede Form der Überwachung, ganz gleich, um welche Datenstruktur es sich handelt, ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Überwachten und muß sowohl rechtsstaatlich begründet als auch gerichtlich anfechtbar sein.

Gesetze, die Sicherheitslücken in der Technik verankern, um Überwachung zu ermöglichen, sind ihrem Wesen nach unverhältnismäßig und untergraben die Privatsphäre und Sicherheit unbeteiligter Dritter. Deshalb sind sie unzulässig.

Geheime Überwachungsgesetze sind nicht akzeptabel. Geheimgesetze sind eine Verletzung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit.

Whistleblower sind zu schützen. Wie jede andere Quelle unterliegen sie dem Quellenschutz. Dieser Schutz ist eine Grundvoraussetzung der Presse- und Informationsfreiheit und damit Grundlage demokratischer Meinungsbildung.

Die unkontrollierte, anlaßlose, massenhafte Überwachung von Menschen ist rechtswidrig und muß in der ganzen Welt unterbunden werden. Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht und muß ebenso rigoros wie andere Menschenrechte geschützt werden. Unterstützen Sie diese "Internationalen Grundsätze" mit einer Unterschrift und ermuntern Sie die Menschen in Ihrem Umfeld, dies ebenfalls zu tun!

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