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Die von Union und SPD vereinbarte Rentenreform wird die Rentenkasse nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums bis zum Jahr 2020 mit Mehrausgaben von etwa 60 Milliarden Euro belasten.
Aus dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht zudem hervor, dass der Zuschuss aus Steuergeldern an die Rentenkasse erst ab 2019 steigen soll. Bis dahin werden die Mehrausgaben aus den Rücklagen der Rentenversicherung und durch den Verzicht auf Beitrags-Senkungen bezahlt.
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufbringen, soll stabil bei 18,9 Prozent bleiben und erst 2019 auf 19,7 Prozent steigen. Im Jahr 2030 läge er den Berechnungen zufolge bei 22 Prozent.
Das Kabinett soll das Gesetz am 29. Januar auf den Weg bringen. In diesem Jahr betragen die Mehrausgaben der Rentenkasse dem Entwurf zufolge 4,4 Milliarden Euro. Sie steigen 2015 auf neun Milliarden Euro und erreichen 2030 elf Milliarden Euro im Jahr.
Um zusätzliches Geld aus dem Bundeshaushalt hatte es bis zuletzt Verhandlungen mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gegeben, der in der laufenden Wahlperiode kein zusätzliches Geld für die Leistungsausweitungen geben wollte. Dies war auch im Koalitionsvertrag vereinbart.
Dennoch wird nun der Bundesetat bis 2017 jährlich fast 1,5 Milliarden Euro mehr für die Rentenkasse aufbringen müssen, weil auf die eigentlich mögliche Senkung des Beitragssatzes verzichtet wird.
Ab 1. Juli soll es eine höhere Mütterrente für Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern, die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren und mehr Geld für Erwerbsminderungsrenten geben.
Die größten Kosten verursacht die höhere Mütterrente: Für vor 1992 geborene Kinder bekommen Mütter ab 1. Juli zwei Rentenpunkte statt bisher einen. Dieser ist im Westen derzeit gut 28 Euro im Monat und im Osten knapp 26 Euro wert. Die Mehrausgaben belaufen sich laut Gesetzentwurf auf zunächst 6,7 Milliarden Euro im ganzen Jahr.
Für die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren sollen zwar Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden - allerdings nur, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestand. Hartz-IV-Bezieher und Dauerarbeitslose blieben außen vor. Die Kosten der Rente ab 63 steigen von jährlich 1,9 Milliarden Euro auf 3,1 Milliarden im Jahr 2030.
Für höhere Erwerbsminderungsrenten werden im Jahr 2013 Mehrausgaben von 2,1 Milliarden Euro veranschlagt. Auch das Budget für Rehabilitationsausgaben soll leicht steigen.
Finanziert wird die Rentenreform überwiegend von den Beitragszahlern, da die Rücklagen der Rentenkasse aufgezehrt werden und auf die in diesem Jahr eigentlich mögliche Senkung des Beitragssatzes verzichtet wird.
Dennoch fallen die jährlichen Rentenerhöhungen künftig niedriger aus. Laut Gesetzentwurf sinkt das Mindestsicherungsniveau schneller als geplant. Das Mindestsicherungsniveau ist die Rentenhöhe eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zu einem durchschnittlichen Arbeitsentgelt.
Während der Rentenversicherungsbericht vom November 2013 für 2030 noch ein Rentenniveau von 44,4 Prozent vorhersagte, geht das Arbeitsministerium nun von nur noch 43,7 Prozent aus. Derartige Berechnungen setzen aber immer voraus, dass Konjunktur und Beschäftigung sich nicht schlechter entwickeln als erwartet.
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