Politik

Patent auf eine Frucht: Syngenta greift nach Paprika

Der Schweizer Saatgut-Konzern Syngenta hat ein Patent auf eine Frucht angemeldet: Der Konzern will die exklusiven Rechte für eine Paprika-Sorte.
04.02.2014 10:30
Lesezeit: 2 min

Ein Patent sichert Syngenta das Recht auf eine gegen weiße Fliegen resistente Paprika zu. Der Schweizer Konzern lässt damit eine Insektenresistenz schützen, die er von einer wilden Paprika kopiert hat. Das Problem bei solchen Aktionen: Nach einer gewissen Zeit kann niemand mehr sagen, welches Saatgut in welcher Frucht steckt. Ein Hersteller, der ein Patent hat, könnte im Grunde jeden Anbauer attackieren. Einen solchen Fall hat es bereits einmal in den USA gegeben.

Bauern, Züchter und Umweltschützer haben sich zusammengeschlossen, um beim Europäischen Patentamt Widerspruch einzulegen.

Durch das Patent könne die Pflanze nicht mehr frei zur Zucht verwendet werden, so die Kritiker von Keine Patente auf Saatgut. Die Grundlagen der Ernährung könnten so in die Abhängigkeit weniger internationaler Konzerne geraten. Da diese spezifische Resistenz aus einer wilden jamaikanischen Sorte in eine kommerzielle Paprika eingekreuzt wurde, handelt es sich nach Ansicht der Einsprechenden keinesfalls um eine Erfindung von Syngenta (hier eine Grafik, wie aus einer natürlichen Pflanze ein Patent wird). An dem Einspruch beteiligen sich 32 Bauern-, Züchter-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen aus 26 Ländern.

„Nie zuvor hat eine so breit gefächerte Koalition mit einem Einspruch gegen die Privatisierung natürlicher Ressourcen protestiert. Patente auf Pflanzen, die auf konventioneller Züchtung beruhen, sind nicht nur ethisch fragwürdig, sie verstärken auch die Konzentration im Saatgutmarkt, behindern Innovationen und sind somit ein Risiko für unsere Ernährungssicherheit“, sagt Christoph Then von Keine Patente auf Saatgut.

Im vergangenen Jahr hat Agrarchemie-Konzern Monsanto vor Gericht einen wichtigen Sieg auf dem Weg zur totalen Dominanz des Saatgut-Marktes errungen. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied einstimmig, dass ein Farmer aus dem Bundesstaat Indiana gegen ein vom Konzern geführtes Patent verstoßen hat.

Die betroffene Sojabohnen-Sorte hat in den USA einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent am gesamten Soja-Anbau. Der Farmer hatte bei einem kleinen Getreidesilo Sojabohnen für die Aussaat gekauft, welche von anderen Bauern geliefert wurden. Dabei handelte es sich um einen Mix aus verschiedenen Sorten. Ein Teil dieses Saatgutes stammte von Monsanto. Dieses Saatgut aus zweiter Generation kaufte der Farmer und vermehrte es anschließend auf konventionelle Art weiter.

Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen den Vertrag, den alle Bauern unterschreiben, die Monsanto-Saatgut kaufen. Dieser verbietet die Aufbewahrung von Samen der daraus erwachsenen Soja. Die Bauern müssen also jedes Jahr neues Saatgut von Monsanto kaufen. Auch der Beklagte kaufte regelmäßig diese Sorten. Sein Handeln verstieß damit gegen den Patentvertrag, stellte das Oberste Gericht nun endgültig fest. Nun muss er dem Saatgut-Hersteller eine Entschädigungszahlung in Höhe von 85.000 Dollar zahlen (mehr hier).

Dieselbe Gefahr gilt auch Bauern, auf deren Nachbarfelder Gentechnik-Pflanzen angebaut werden. Die Pollen können sich vermischen – und der Bauer läuft Gefahr, mit der Aufzucht gegen das Patent zu verstoßen und hohe Strafzahlungen leisten zu müssen.

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