Das Landgericht Potsdam hatte den Angeklagten Heinrich Scholl wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitstrafe verurteilt. Dazu hat der Bundesgerichtshof nun entschieden: „Nach den landgerichtlichen Feststellungen erdrosselte der Angeklagte in der Mittagszeit des 29. Dezember 2011 in einem Waldgebiet zunächst seine mit ihm seit 47 Jahren verheiratete Ehefrau, mit der er in einer zerrütteten Beziehung lebte, und unmittelbar danach deren Cockerspaniel. Da der Angeklagte bewusst ausnutzte, dass seine Ehefrau zum Tatzeitpunkt arg- und wehrlos war, hat das Landgericht eine heimtückische Tötung und damit einen Mord (§ 211 StGB) angenommen.“
Die Berliner Morgenpost berichtete über den Mord:
Scholl hatte für die Tatzeit kein Alibi aber ein starkes Motiv. Zudem waren am Fundort der Leiche seiner Ehefrau Brigitte (67) DNA-Spuren des Angeklagten gefunden worden und mehrere Zeugen hatten ihn zur ermittelten Tatzeit in der Nähe des Waldstückes gesehen, in dem Brigitte Scholl am 30. Dezember 2011 erdrosselt, nahezu unbekleidet und notdürftig mit Laub überdeckt gefunden wurde.
Und über das Leben des SPD-Politikers:
Nach seinem Ausscheiden aus der Kommunalpolitik trennte sich der Angeklagte von seiner Frau und bezog mit seiner thailändischen Geliebten eine Wohnung in Berlin. Von der Geliebten hat sich Scholl bereits vor Jahren wieder getrennt, vieles an dieser Beziehung blieb ohnehin rätselhaft. Die Ehe Scholls mit seinem späteren Opfer hingegen bestand zumindest auf dem Papier weiter fort. In den ständigen Demütigungen, die ihm seine Frau bisweilen auch in der Öffentlichkeit zufügte, sahen die Richter ebenso wie die Staatsanwaltschaft das Motiv für die Tat. Die Verteidigung hingegen äußerte bis zuletzt Zweifel an der Täterschaft, hielt insbesondere die Aussagen etlicher Belastungszeugen für unglaubwürdig.
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