Politik

Prokon-Genussrechte wahrscheinlich nichts Wert - Für Anleger höchste Zeit zu handeln

Lesezeit: 3 min
25.02.2014 14:51
Vor Kurzem machte eine Meldung die Runde: „Prokon - Anlagen und Genussrechte im Visier der Schnäppchenjäger“. Doch jetzt ist klar, der Hedgefonds bietet den Anlegern nur „knapp über null Prozent“ ... oder auch gar nichts. Ein konkretes Angebot liegt noch nicht vor. Das Management von Prokon spielt inzwischen mit dem Gedanken der Umwandlung in eine Genossenschaft. Was sollen Anleger nun tun?
Prokon-Genussrechte wahrscheinlich nichts Wert - Für Anleger höchste Zeit zu handeln

Bei PROKON warten alle auf die offizielle Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde am 22.01.2014 Herr Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Bisher gibt es außer der ersten, sehr allgemein gehaltenen Pressekonferenz, keine offiziellen Verlautbarungen des Insolvenzverwalters. Die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss bis Ende April getroffen werden. Bis dahin gilt es, viele Unterlagen zu sichten und sich einen Überblick über die wahre Finanzlage des Unternehmens zu verschaffen. Die Zeit wird Penzlin auch brauchen, denn die Finanzen von PROKON scheinen nicht so zu sein, wie bisher angenommen.

Bis zum 20.12.2013 veröffentlichte das Unternehmen jeweils nur einen „Entwurf der Bilanz“ und verschickte diesen auch an seine zahlreichen Anleger. Den Anlegern gegenüber wurde viel von Transparenz geredet. Gegenüber den wesentlich kritischer eingestellten Medien gab es diese Transparenz schon seit dem 29.05.2013 nicht mehr. Nach einigen kritischen Berichten hat das Unternehmen offiziell jegliche Kommunikation mit der Presse eingestellt und seitdem keinerlei Presseanfragen beantwortet.

Wurde den PROKON-Anlegern gegenüber Transparenz groß betont, scheint sich jedoch herauszustellen, dass die kommunizierten Zahlen wohl zumindest teilweise falsch waren bzw. einen falschen Eindruck erweckten.

Die Geschäfte der PROKON unterteilen sich grob in die folgenden drei Geschäftsbereiche:

1. Windenergie

2. Biogene Kraftstoffe

3. Biomasse

Laut dem letzten „Entwurf zur Bilanz“, der auf den 31.10.2013 datiert, wurden die Vermögenswerte wie folgt bilanziert:

1. Windenergie = 788,8 Mio. Euro

2. Biogene Kraftstoffe = 108,7 Mio. Euro

3. Biomasse = 199,3 Mio. Euro.

Die Mitarbeiteranzahl von PROKON wurde zuletzt mit 1.306 angegeben. Soweit so gut. Allerdings hat sich durch weitere Medienberichte herausgestellt, dass ein erheblicher Teil der von PROKON ausgewiesenen Vermögenswerte gar nicht zu einer PROKON-Tochtergesellschaft, sondern zur HIT Holzindustrie Torgau OHG gehören. Diesem Unternehmen hat PROKON ein Darlehen über mindestens 250 Mio. Euro gegeben, gegen 10 % Zinsen.

An der HIT Holzindustrie Torgau beteiligt ist die PROKON nicht. Man hatte wohl ursprünglich einmal eine Mehrheitsbeteiligung angestrebt, dies scheint aber seit langem vom Tisch. Aktuell gibt es diesbezüglich keine Pläne, wie die HIT selbst in Schreiben an ihre Kunden berichtet. Es sieht also so aus, als hätte PROKON in seinen letzten Berichten an die Anleger Vermögenswerte ausgewiesen, die ihnen nicht gehören. Lediglich das Darlehen dürfte PROKON ausweisen. Die HIT Holzindustrie Torgau selbst arbeitet seit Jahren mit Verlust und weist in ihren eigenen Jahresabschlüssen darauf hin, dass die Finanzlage des Unternehmens auch in den kommenden Jahren keinen Gewinn erwarten lässt und man eine hohe Abhängigkeit von den Zinskosten habe.

Als PROKON anfing, die HIT zu finanzieren, geschah dies zu einem Zeitpunkt, als Banken die Finanzierung nicht mehr übernehmen wollten. PROKON beteiligte sich somit als Wagniskapitalgeber für den Mittelstand, ohne eigene Vermögenswerte zu erwerben. Das Bild von „PROKON als Robin Hood“, um die finanziell angeschlagene HIT Holzindustrie Torgau zu retten und die bösen Banken als Kreditgeber abzulösen, passt zum Selbstbild eines Weltverbesserers und Bankenhassers wie PROKON-Gründer Carsten Rodbertus. Ob dies allerdings auf der Grundlage von geliehenem Geld - dem Geld der Anleger - geschehen sollte, ist fraglich.

Bei der Kreditaufnahme durch PROKON - anhand der Ausgabe von Genussrechten an Anleger - haben die Anleger einen „Verkaufsprospekt“ bekommen, in dem die Mittelverwendung der Gelder festgeschrieben wurde. Den Anleger wurde die Finanzlage der PROKON erklärt und was das Unternehmen mit dem Geld zu erwerben beabsichtigt. In diesen Prospekten müssen neben den Investitionszielen auch die Risiken dargestellt werden, die sich aus dem Erwerb der Genussrechtsbeteiligung ergeben. Sollte sich jetzt herausstellen, dass tatsächlich wesentliche Finanzmittel nicht in eigene Sachanlagen investiert wurden und man gegen seinen eigenen „Prospekt“ verstoßen hat, könnten sich daraus weitreichende Konsequenzen auch für die Anleger der Prokon-Genussrechte ergeben.

wallstreet:online hat dazu mit Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Kanzlei FEIL KALTMEYER in Berlin gesprochen. In einem Artikel vom 5.12.2013 wies wallstreet:online als erstes deutsches Publikationsmedium konkret auf die aktuelle Gefahr einer Insolvenz von PROKON hin. Anfang Januar 2014 wurde diesse GEfahr nochmals bekräftigt: Prokon-Insolvenz bereits im Januar? Im Allgemeinen wurde diese Tragweite und die letztendliche Konsequenz für die Anleger - nämlich die Insolvenz - noch nicht erkannt.

Ein Blick in die Zukunft

Der Insolvenzverwalter hat seine Arbeit aufgenommen. Er prüft die Zahlen und wird feststellen, dass PROKON noch deutlich mehr Schwierigkeiten hat, als bisher angenommen. Dazu gehört zum einen die Thematik „HIT Holzindustrie Torgau OHG“. Hier hat man nur ein Darlehen, keine Assets und die HIT macht Verluste - keine Gewinne. Wenn man die Kredite an einen Aufkäufer verkaufen müsste, würde man wohl kaum den ursprünglichen Betrag erhalten. Weiterlesen auf wallstreet:online

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