Politik

Kurzer Prozess: Muss Uli Hoeneß schon morgen ins Gefängnis?

Im Prozess gegen Uli Hoeneß ist die Beweisaufnahme beendet: Schon am Donnerstag könnte dass Urteil fallen. Hoeneß Chancen auf eine Bewährungsstrafe sind denkbar gering.
12.03.2014 15:58
Lesezeit: 2 min

Uli Hoeneß muss sich auf sein Urteil im Steuerprozess bereits am Donnerstag gefasst machen. Richter Rupert Heindl kündigte am Mittwoch an, am folgenden Prozesstag die Beweisaufnahme abzuschließen, falls es keine weiteren Anträge mehr gebe. Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärten, sie bereiteten sich auf ihr Plädoyer entsprechend vor. Am Mittwoch tagte die Kammer lediglich gut zwei Stunden, in denen sie den früheren Betriebsprüfer des Fußballmanagers sowie einen EDV-Spezialisten der Steuerfahndung als Zeugen vernahm.

Hoeneß drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahren Haft. Der Bayern-Präsident beruft sich allerdings darauf, dass das Gesetz Steuerhinterziehern bei einer Selbstanzeige Straffreiheit gewährt. Richter Heindl erklärte, die Kammer gehe inzwischen von einer hinterzogenen Summe von gut 27 Millionen Euro aus. Die Zahl basiert auf Berechnungen der Steuerfahndung Rosenheim, deren Vertreterin die Summe am Dienstag vorgerechnet hatte. Das Gros davon entfällt auf unversteuerte Devisengeschäfte des Wurstfabrikanten in den Jahren 2003 bis 2009. Die Verteidiger erkannten die Summe vor Gericht an. Der FC-Bayern-Präsident hatte am Montag zunächst eingeräumt mindestens 18,5 Millionen Euro dem Fiskus vorenthalten zu haben.

Hoeneß' Rechtsanwalt Hanns Feigen betonte, dass in dessen Selbstanzeige implizit die hinterzogenen Steuern aus den Zürcher Transaktionen enthalten sei. "Wir sind ja nicht dämlich, das wollte ich hier nur mal unterstreichen", sagte der Jurist. Die Ankläger betonen, die zunächst vorgelegten Unterlagen seien lückenhaft und täuschten über die hinterzogene Steuerlast hinweg.

Das Landgericht München muss nun entscheiden, ob es die Selbstanzeige des Fußballmanagers als vollständig und damit rechtmäßig wertet. Eine Steuerfahnderin hatte am Dienstag erklärt, Hoeneß und seine Vertreter hätten Fristen zur Vorlage ausstehender Unterlagen verstreichen lassen. Erst Ende Februar, knapp zwei Wochen vor Prozessbeginn, gaben sie einen USB-Stick mit einer riesigen Datenmenge ab. Auch eine Frist der Staatsanwaltschaft ist nach deren Angaben im vergangenen Sommer unerfüllt abgelaufen.

Tatsächlich kann Hoeneß kaum mit einer Bewährungsstrafe rechnen: Denn trotz aller verständlichen Sympathie-Werte bei den Fans und der eher unverständlichen Treue der Bayern-Eigentümer und Sponsoren dürfte das Gericht die Höhe der hinterzogenen Steuern dahingehend würdigen, dass es sich bei 27,2 Millionen Euro um kein Kavaliersdelikt oder Versehen handeln dürfte.

Die Höhe des Schadens ist noch immer eine der wichtigsten Bemessungsgrundlagen für das Strafmaß.

In diesem Fall müsste der Präsident des FC Bayern die VIP-Loge in der Allianz-Arena mit einer etwas weniger komfortablen Zelle in einer Strafvollzugsanstalt tauschen.

Ob das allerdings schon am Donnerstag der Fall ist, ist unklar: Je nach Urteil ist es denkbar, dass die Verteidigung berufen dürfte. Schon bisher hat das Element der Verzögerung eine wesentliche Rolle in der Taktik der Hoeneß-Anwälte gespielt.

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