Deutschland

Verteidigung geht in Revision: Hoeneß bleibt auf freiem Fuß

Uli Hoeneß muss trotz der Verurteilung nicht ins Gefängnis. Die Verteidigung kündigte Revision an.
13.03.2014 16:50
Lesezeit: 1 min

Dreieinhalb Jahre Haft - so lautet das Urteil gegen Uli Hoeneß. Mit dem Strafmaß war Richter Rupert Heindl, hier Bilder vom Donnerstagvormittag, unter dem Antrag der Münchner Staatsanwaltschaft geblieben, die fünf Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Die Verteidiger des FC-Bayern-Präsidenten hatten hingegen mit Verweis auf dessen Selbstanzeige eine Einstellung des Verfahrens oder höchstens eine Bewährungsstrafe gefordert.

Gerichtssprecherin Andrea Titz sagte, der Richter sei nicht der Ansicht gewesen, dass Hoeneß´ Selbstanzeige nur knapp gescheitert sei, "sondern, dass diese Selbstanzeige zu diesem Zeitpunkt, als sie abgegeben wurde, gar nicht wirksam hätte abgegeben werden können, weil schlicht und ergreifend die Unterlagen, die vorgelegt wurden und die auch dem Angeklagten zur Verfügung standen, unter keinen Umständen eine wirksame Selbstanzeige ermöglicht hätten.")

Hoeneß´ Anwalt Hanns Feigen kündigte Revision gegen das Urteil an. er sagte: "Ja, meine Damen und Herren, die Verteidigung wird das Urteil, was Sie nicht überraschen wird, anfechten und zwar mit dem Rechtsmittel der Revision, damit der Bundesgerichtshof, dort der erste Strafsenat, dann prüfen und entscheiden kann, wie damit umzugehen ist, mit einer Selbstanzeige, die wirksam, halbwirksam oder missglückt ist. Entscheidend ist, wie mit einer solchen, nicht idealen Selbstanzeige umzugehen ist, ob dann, wenn sie missglückt, der Hammer fällt und der Steuerpflichtige so behandelt wird, wie einer, der überhaupt keine Selbstanzeige gemacht hat, sich also nicht selbst gestellt hat oder dass strafzumessungsrechtlich eine massive Berücksichtigung findet. Ich danke Ihnen."

Auf die Frage, wie Hoeneß das Urteil aufgenommen habe, sagte Feigen: "Ja, begeistert war er nun gerade nicht, ne?"

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ken Heidenreich, zeigte sich mit dem Urteil im Grundsatz zufrieden: "Für die Staatsanwaltschaft hat sich in diesem verfahren eine sehr wichtige Frage gestellt. ist es hier, bei dem vorlegenden Sachverhalt, der rechtstreuen Bevölkerung und dem ehrlichen Steuerzahler zu vermitteln, dass die hier angeklagten und nachgewiesenen Straftaten mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden können. Dieser Ansicht war die Staatsanwaltschaft nicht und die Strafkammer ist mit ihrem Urteil hier der Ansicht der Staatsanwaltschaft gefolgt."

Bei der Strafzumessung habe die Kammer aber eine andere Gewichtung vorgenommen, sagte Heidenreich. Die Staatsanwalt will die Urteilsbegründung noch einmal genau prüfen und dann überlegen, ob sie ebenfalls in Revision gehen will.

Bis auf weiteres bleibt Uli Hoeneß auf freiem Fuß.

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