Deutschland

Mindestlohn: Nahles beschließt Ausnahmen für Langzeit-Arbeitslose

Der ab 2015 geplante Mindestlohn von 8,50 Euro sieht Ausnahmen für Langzeit-Arbeitlose vor. Wenn diese mit Hilfe der Jobcenter Arbeit finden, so sind sie für sechs Monate vom Mindestlohn ausgeschlossen.
19.03.2014 17:00
Lesezeit: 1 min

Der ab 2015 geplante gesetzliche Mindestlohn in Deutschland sieht auch Ausnahmen für Langzeitarbeitslose vor. Wenn Langzeitarbeitslose mit Hilfe eines Eingliederungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Beschäftigung finden, sollen sie für sechs Monate nicht unter den Mindestlohn von 8,50 Euro fallen.

Dies sieht der Referentenentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, der am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters vorlag. Dies dürfte weniger als 20.000 Langzeitarbeitslose betreffen. Nach Zahlen der BA erhielten 2013 etwa 16.000 Langzeitarbeitslose Eingliederungszuschüsse.

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