Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehl gegen Russlands Präsident Wladimir Putin erlassen. Er warf ihm am Freitag vor, verantwortlich für Kriegsverbrechen in der Ukraine zu sein. Konkret verdächtigen die Strafverfolger den russischen Präsidenten der Mitschuld an der Deportation ukrainischer Kinder und der erzwungenen Verlegung von Ukrainern in die russische Föderation. Einen Haftbefehl wegen dieser Beschuldigungen stellte der Gerichtshof auch gegen die russische Beauftrage für Kinderrechte, Maria Aleksejewna Lwowa-Belowa, aus.
Der Haftbefehl hat eher symbolischen Charakter. So könnte die Festnahme Putins als Kriegsgrund von Seiten der russischen Führung angesehen werden. Zudem unterwerfen sich die USA und andere Staaten nicht den Urteilen des Gerichts, weshalb dessen Durchsetzungskraft eingeschränkt ist.
Russland bekräftigte umgehend, der Strafgerichtshof in Den Haag sei bedeutungslos. "Die Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs haben für unser Land keine Bedeutung, auch nicht in rechtlicher Hinsicht", erklärte die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, auf ihrem Telegramm-Kanal.
Der Staatsanwalt am Strafgerichtshof, Karim Khan, hatte vor einem Jahr Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet. Khan war drei Mal persönlich in der Ukraine, unter anderem in der Region Kiew, wo es in Butscha ein Massaker gegeben haben soll.
Die Haftbefehle sind ein erster Schritt hin zu einem Prozess. Aus früheren Verfahren wird jedoch deutlich, dass es schwierig ist, hochrangige Vertreter zur Rechenschaft zu ziehen. In mehr als 20 Jahren gab es lediglich fünf Verurteilungen wegen sogenannter Kernverbrechen. Bei keinem der Verurteilten handelt es sich um oberste Vertreter eines Machtapparats.