Ratgeber

Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Die Elternzeit ist nicht nur für Eltern ein relevantes Thema, sondern auch für Arbeitgeber, die gesetzliche Vorgaben und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigen müssen. Abgesehen von der Personalplanung sind beim Antrag auf Elternzeit oder ihrer Verlängerung verschiedene rechtliche Gesichtspunkte zu beachten.
15.01.2024 18:01
Aktualisiert: 15.01.2024 18:01
Lesezeit: 2 min
Elternzeit: Was Arbeitgeber wissen sollten
Elternzeit ist Kinderzeit - doch Arbeitgeber sollten unbedingt die gesetzlichen Regelungen kennen Foto: Fabian Strauch

Elternzeit: Gesetzliche Regelungen

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) finden sich klare Regelungen zur Elternzeit. Dabei handelt es sich um eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Seit 2020 wurden Anpassungen am Elterngeld und Änderungen bei der Elternzeit eingeführt, um junge Familien während der Coronakrise zu unterstützen.

Gemäß § 15 BEEG haben sowohl Väter als auch Mütter grundsätzlich das Recht auf Elternzeit, und in Ausnahmefällen können sogar Großeltern einen Antrag stellen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses und gilt sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte sowie Auszubildende. Bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes haben Eltern das Recht in Elternzeit zu gehen.

Arbeitnehmende sind an den festgelegten Beginn und das Ende der Elternzeit gebunden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, es sei denn, es liegt eine erneute Schwangerschaft vor, die eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt.

Elternzeitantrag: Was müssen Sie als Arbeitgeber wissen?

Unabhängig davon, ob Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr oder zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes gestellt wird, muss der Antrag schriftlich erfolgen.

Elternzeit im ersten und zweiten Lebensjahr

Der Elternzeitantrag muss gemäß § 16 BEEG spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn bei der Arbeitgeberin oder beim Arbeitgeber eingehen. Die antragstellende Person muss für die ersten zwei Jahre verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten will.

Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr

Eine bedeutende Änderung seit 2015 betrifft die Möglichkeit, Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Die Antragsfrist beträgt in diesem Fall 13 Wochen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG bestätigen und kann den Urlaubsanspruch kürzen.

Teilzeit und besonderer Kündigungsschutz

Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz, der während der gesamten Elternzeit gilt. Arbeitgeber dürfen nur in Ausnahmefällen kündigen.

Außerdem kann Elternzeit auch in Form von Elternteilzeit genommen werden, denn Eltern haben grundsätzlich das Recht auf Teilzeit während der Elternzeit Während der Elternzeit können Beschäftigte mit Kindern – sofern das Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde – bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die davor geboren wurden, gilt eine Regelung von bis zu 30 Stunden. Der Antrag auf Teilzeit muss rechtzeitig und rechtmäßig gestellt werden, wobei der Arbeitgeber diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf. Eine pauschale Ablehnung "mangels Beschäftigungsmöglichkeit" ist dabei nicht zulässig.

Das muss ihr Betrieb zum Thema Mutterschutz wissen

Sobald Sie von der Schwangerschaft einer ihrer Mitarbeiterinnen erfahren, muss ihr Betrieb die Regelungen des MuSchG umsetzen. Es liegt in der Verantwortung des Betriebs die Schwangerschaft seiner Mitarbeiterin bei den zuständigen Meldebehörden zu melden, da für die Mutter selbst keine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht.

Das MuSchG regelt u.a. die Wochen- und Arbeitszeiten, die Pausenzeiten sowie die Bereitstellung eines Ruheraum von und für Schwangere.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Politik
Politik Kommt die Zuckersteuer? Leopoldina: Deutschland würde von Zuckersteuer profitieren
21.01.2026

Andere Länder haben mit einer Zuckersteuer bereits gute Erfahrungen gemacht. Experten der Akademie der Wissenschaften ermuntern zur...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mindestlohn: Lohnerhöhungen führen zu Preissteigerungen und Stellenabbau
21.01.2026

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - das führt zu einer Welle von Lohnerhöhungen. Wie die Unternehmen nun...

DWN
Politik
Politik Kabinett bringt digitales Führungszeugnis auf den Weg
21.01.2026

Wer ehrenamtlich Fußball-Nachwuchs trainiert, braucht es, wer als Kaufhausdetektiv arbeitet auch: Das Führungszeugnis soll künftig...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererklärung 2025: Fristen, Formulare, Fallstricke – so vermeiden Sie typische Fehler
21.01.2026

Die Steuererklärung 2025 muss kein Stressfaktor sein – wenn Sie frühzeitig die richtigen Unterlagen sammeln. Viele verschenken jedes...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mehr arbeiten - wofür? Arbeit als Sinn des Lebens verliert an Bedeutung
21.01.2026

Kanzler Merz fordert mehr Leistung, mehr Einsatz, mehr Arbeitsstunden: Doch für viele Menschen steht das Ziel, mit Freude eine sinnvolle...

DWN
Finanzen
Finanzen Ära der Milliardäre: Vermögen von Milliardären legt rasant zu
21.01.2026

Debattenstoff für das Weltwirtschaftsforum in Davos: Seit 2020 wurden Milliardäre inflationsbereinigt um mehr als 80 Prozent reicher....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Stahlbranche: Stahlproduktion 2025 gesunken - Krise dauert an
21.01.2026

Strompreise, Importdruck, schwache Nachfrage: Warum die deutsche Stahlbranche auch 2025 unter massiven Problemen leidet – und was die...

DWN
Finanzen
Finanzen Digitalwährung: Sparkassenverband sieht digitalen Euro kritisch
21.01.2026

Verbandspräsident Hirsch sieht hohe Kosten und keinen Nutzen für Kunden. Außerdem wirft er Fragen zu möglichen Rollenkonflikten bei der...