Technologie

Europarat beschließt eine Konvention zur Regelung von KI

Es gibt große Erwartungen an die KI-Konvention des Europarats: Wird sie die Lücken füllen, die das EU-KI-Gesetz offenließ? Kritiker äußern sich klar und deutlich.
17.05.2024 07:40
Lesezeit: 2 min
Europarat beschließt eine Konvention zur Regelung von KI
Auf dem Display des Pepper-Roboters ist der Schriftzug „KI in Rostock“ zu lesen. (Foto: dpa) Foto: Jens Büttner

Nach der EU will nun auch der Europarat ein Regelwerk zur Künstlichen Intelligenz (KI) auf den Weg bringen. An diesem Freitag soll das Ministerkomitee unter anderem mit Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) die erste KI-Konvention formell annehmen. Theoretisch könnte die Konvention große Auswirkungen haben und noch viel mehr Länder binden als das Regelwerk der EU. Kritiker befürchten aber, dass das Gesetz zum zahnlosen Papiertiger wird.

«Dieser Vertrag – der erste seiner Art – wird sicherstellen, dass die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz den Rechtsnormen des Europarates in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entspricht», hatte die Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić bei der Einigung im März gesagt. Der Europarat ist von der EU unabhängig und setzt sich zusammen mit seinem Gerichtshof für den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat ein. Zu den 46 Mitgliedern gehören alle 27 Länder der EU, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Er ist damit zuständig für 680 Millionen Menschen- von Grönland bis Aserbaidschan.

Länder weltweit können beitreten

Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des Europarates beitreten, sondern Länder weltweit. An den Verhandlungen beteiligt waren auch die USA oder Kanada als Beobachterstaaten. Daher war die Hoffnung groß, dass die Konvention umfassende Wirkung erzielt und beispielsweise mächtige Tech-Unternehmen in den USA einhegen könnte. Wer die Konvention unterzeichnet hat, ist daran dann auch gebunden.

Kritiker meinen aber, dass in der Konvention den Staaten zu sehr freie Hand gelassen werde und sie daher kaum Wirkung entfalten werde. Angela Müller von Algorithm Watch bezeichnete es grundsätzlich als «wertvolles Signal mit Ausstrahlungskraft», dass der Europarat anerkenne, dass es für den Schutz der Menschenrechte Regeln für den Umgang mit KI brauche. Der Vertrag hinterlasse aber einen «bitteren Nachgeschmack», da er diesen Zielen nicht gerecht werde. «Und obwohl es nicht an Belegen mangelt, wie Tech-Konzerne mit Social-Media-Algorithmen oder Deep-Fake-Generatoren die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, überlässt es der Europarat den Staaten, ob sie dafür weiche Maßnahmen oder bindende Gesetze erlassen wollen. Er vertraut darauf, dass eine reine Selbstregulierung von Unternehmen ausreichen wird, um Menschenrechte und Demokratie zu schützen», sagte Müller der dpa.

Datenschutzbeauftragter: Rote Linien fehlen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte in der Schlussphase der Verhandlungen davor, dass die Konvention zu einer «verpassten Gelegenheit» werden könnte. Bemängelt wurde vor allem, dass es in dem Entwurf an roten Linien für bestimmte KI-Anwendungen fehle. Man sei besorgt, dass das Abkommen zu allgemein gehalten sei und daher unterschiedlich angewendet würde.

Deutschland muss nun in den kommenden Jahren sowohl das KI-Gesetz der EU als auch die KI-Konvention des Europarats umsetzen und in nationales Recht gießen. «Die Bundesregierung kann Versäumnisse von Europarat und EU zumindest teilweise ausbügeln, indem sie bestimmte KI-Anwendungen verbietet, etwa zur Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit», so Müller von Algorithm Watch.

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