Politik

Brüssel nennt Wissings Debatte um Diesel-Autos "irreführend"

Droht Millionen Diesel-Autos auf Europas Straßen die Stilllegung? Nach einem Brandbrief von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) versucht die EU-Kommission, die Wogen zu glätten. Was hat der Minister da nicht verstanden?
03.08.2024 12:26
Lesezeit: 2 min

Die EU-Kommission will Vorschriften zur Einhaltung von Schadstoff-Grenzwerten bei Autos nicht nachträglich ändern und damit möglicherweise eine Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen bewirken. Die Brüsseler Behörde habe nicht die Absicht, rückwirkende Änderungen vorzunehmen, heißt es in einem Brief von EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton an Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Auch wolle die Kommission keine Maßnahmen ergreifen, "die Bürger, die Autos in gutem Glauben gekauft haben, in irgendeiner Weise benachteiligen würden". Betont wurde zudem, den Automobilherstellern solle kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand aufgebürdet werden.

Der FDP-Politiker Wissing hatte die EU-Kommission zuvor vor einer Stilllegung von Millionen Dieselfahrzeugen gewarnt und in einem Brandbrief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Klarstellung gefordert. Hintergrund der Debatte ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei geht es im Kern um die Einhaltung von Abgasnormen - also Schadstoff-Grenzwerten bei Dieselfahrzeugen.

EU-Regelungen zu Schadstoffwerten

Nach EU-Recht müssten die Schadstoffwerte unter bestimmten Bedingungen (sogenannte NEFZ-Prüfung) eingehalten werden. Das passiert in Testzentren. Infolge des Dieselskandals wurden auch Abgasprüfungen unter realem Fahrbetrieb (RDE) entwickelt. Ein solches Verfahren gilt mittlerweile auch für die Genehmigung von neuen Fahrzeugtypen ab der Norm "Euro 6d temp". Kommissionsangaben zufolge entschied der EuGH bereits in einem früheren Urteil, dass sich die Emissionsprüfungen nicht mehr auf Labortests beschränken dürfen. Ältere Euro-5- und Euro-6-Diesel sind aber nach dem NEFZ zugelassen und erfüllen die Richtwerte des RDE nicht.

In dem Gerichtsverfahren vertrat die EU-Kommission laut Wissing die Auffassung, dass die Schadstoff.Grenzwerte für jede Fahrsituation gelten würden. Das würde bedeuten, dass die Grenzwerte auch bei sogenannten Vollastfahrten mit Steigung einzuhalten wären - also etwa wenn ein Auto voll geladen bergauf fährt und dabei vergleichsweise mehr Schadstoffe ausstößt. Wissing zufolge ist dies nach derzeitigem Stand der Technik nicht umsetzbar. Sämtliche Euro 5-Genehmigungen würden infrage gestellt. Ausgeschlossen seien auch nicht Konsequenzen für Fahrzeuge nach der Abgasnorm Euro 6. "Millionen von Fahrzeugen droht damit die Außerbetriebsetzung", so Wissing in seinem Brief.

Entscheidung des Gerichts offen

Breton nannte Wissings Annahme in dem Antwortschreiben, um das er von Kommissionspräsidentin von der Leyen gebeten worden war, "irreführend". Die Kommission habe lediglich festgestellt, "dass die Pkw-Emissionsgrenzwerte unter normalen Einsatzbedingungen eingehalten werden müssen", ergänzte ein Sprecher. Damit sei nicht jede Fahrsituation gemeint. Auch habe die Behörde ihren Standpunkt in dieser Frage nie geändert. Breton schrieb: "Ohne dem Ergebnis des anhängigen Gerichtsverfahrens vorzugreifen, wird die Kommission weiterhin Lösungen fördern, die saubere und gesunde Luft begünstigen und einen vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen fördern."

Betroffen von den Urteilen sind Kommissionsangaben zufolge Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten der derzeit geltenden Prüfverfahren in Verkehr gebracht wurden, zwischen 2011 und 2018.

Stilllegung rechtlich bedenklich

Der ADAC betonte, die betroffenen Fahrzeuge seien ordnungsgemäß zugelassen worden. "Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden." Eine Betriebsuntersagung sei vor diesem Hintergrund "abwegig".

Auch die Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Hildegard Müller, betonte: "Rückwirkende Anwendungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht."

Viel heiße Luft um nichts also? Immerhin können sich Dieselfahrer über wieder über die vergleichsweise niedrigen Preise an der Tankstelle freuen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Restaurant-Aktien: Zwei Wachstumswetten für die nächsten 20 Jahre
05.09.2026

Tech-Aktien gelten als erste Adresse für spektakuläres Wachstum. Doch zwei Restaurantketten aus den USA könnten Anlegern langfristig...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Deepal S05 im Test: Der Chinese, der keiner sein will
05.09.2026

Der Deepal S05 kommt aus China, trägt aber deutlich europäische Züge. Entworfen wurde der Elektro-SUV in Turin, und genau das merkt man...

DWN
Politik
Politik Landtagwahl in Sachsen-Anhalt: Was Sie über die Sachsen-Anhalt-Wahl wissen sollten
05.09.2026

Sachsen-Anhalt steht vor einer Wahl, deren Folgen weit über Magdeburg hinausreichen könnten. Die AfD liegt vorn, mögliche Mehrheiten...

DWN
Finanzen
Finanzen Anleihen: Warum Schulden so teuer sind wie lange nicht
05.09.2026

Die Renditen langfristiger Staatsanleihen großer Volkswirtschaften sind auf Niveaus gestiegen, die teils seit der Finanzkrise nicht mehr...

DWN
Technologie
Technologie Biometrie-Panne: Die gefährlichste Rolle ist der Zwilling
05.09.2026

Manche Dinge sind offenbar selbst für die klügsten Systeme eine zu große Herausforderung. Und dies ist eine Glosse genau über diese...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: US-Aktien schließen im Minus; Trump schießt gegen die Fed
04.09.2026

Spannung an der Wall Street: Was die Märkte jetzt bewegt und warum Anleger aufmerksam bleiben sollten.

DWN
Technologie
Technologie Samsung-Streit: Stadt darf vorerst keine neuen iPads kaufen
04.09.2026

Viele Kommunen setzen bei der Digitalisierung ihrer Schulen auf Tablets von Apple. Doch ein Rechtsstreit mit Samsung zwingt die Stadt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Apple-Aktie: Die vier wichtigsten Herausforderungen für Apples neuen Chef John Ternus
04.09.2026

Und so beginnt es. John Ternus hat Tim Cook offiziell als Vorstandschef von Apple abgelöst. Und was für ein Imperium er erbt.