Wirtschaft
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Neue EU-Verpackungsverordnung bedroht Lieferketten: Fehlende Mehrweglösungen und rechtliche Unsicherheiten

Die Transformation zu einer scheinbar grüneren Welt ist in vollem Gange. Eifrig werden Gesetze kreiert, die uns von Umweltsünden der vergangenen Jahrzehnte befreien sollen. Auch die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sieht drastische Änderungen für industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen vor. Experten haben jedoch Zweifel auf die ökologische und ökonomische Sinnhaftigkeit sowie die Vereinbarkeit mit geltenden Sicherheitsstandards.
13.09.2024 15:57
Aktualisiert: 13.09.2024 16:01
Lesezeit: 3 min
Neue EU-Verpackungsverordnung bedroht Lieferketten: Fehlende Mehrweglösungen und rechtliche Unsicherheiten
Die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sieht drastische Änderungen für Verpackungen vor (Foto: dpa). Foto: Rainer Jensen

Wir produzieren noch zu viel Verpackungsmüll in den Industrienation und das soll sich nach dem Willen der Europäischen Union bald einheitlich ändern. Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat sind es durchschnittlich 189 Kilogramm pro Person und Jahr. Die neue Verpackungsverordnung (PPWR, Englisch für Packaging and Packaging Waste Regulation) des Europäischen Parlaments soll aus diesem Grund einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in den 27 EU-Mitgliedstaaten etablieren. Schrittweise soll auf so das Verpackungsaufkommen in der EU reduziert werden. Verpackung sollen nicht nur kleiner, sondern auch wiederverwendbar werden.

Wiederverwendbare und recycelbare Verpackungen sollen in Zukunft zum Standard werden, so will es das European Green Deal und der neue EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Im April dieses Jahres hat das Europäische Parlament dem aktuellen Entwurf zur neuen EU-Verpackungsverordnung zugestimmt. Die in die Jahre gekommene und bestehende Richtlinie von 1994 soll damit ersetzt werden. Die finale Verabschiedung der neuen EU-Verpackungsverordnung ist für den Herbst 2024, nach den Europawahlen, durch das neu gewählte Parlament und den Rat der Europäischen Union geplant. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten nach Veröffentlichung und Inkrafttreten, könnte die Verordnung Ende 2025 oder Anfang 2026 in ganz Europa in Kraft treten und Anwendung finden. Ab 2030 sollen dann 100 Prozent der Verpackungen wiederverwendbar sein.

Das Vorhaben sehen nicht alle so positiv. Prompt hat sich der Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. an den Deutschen Bundestag mit einer Beschwerde gewandt. Ihr Einwand: Ein solches Verbot vieler Einweg-Verpackungen gefährde sämtliche Lieferketten in Europa, weil es für viele Verpackungsformate im Transportbereich keine Mehrweglösungen gäbe bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll seien. Außerdem seien die Änderungen nicht mit den Vorgaben zur Transportsicherheit vereinbar und es bestünden erhebliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Der Verband geht sogar so weit zu behaupten, dass es sich bei der Ausweitung der Mehrwegquoten um einen Fehler im Gesetzgebungsverhandelt handelt. Ihre Begründung dazu: „Die Änderungen erfolgten kurzfristig am Ende der Trilog-Verhandlungen im Februar 2024 und hatten lediglich zum Ziel, die Verständlichkeit der Regelungen zu verbessern. Vermutlich unbeabsichtigt wurden mit der Zusammenfassung sämtlicher Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen sowie gartenbaulicher Verpackungen in Artikel 29 Absatz 1 nicht nur die Quoten selbst, sondern auch der Anwendungsbereich der Absätze 2 und 3 gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet.“ Der Verband hält es für dringend erforderlich, die Mehrwegvorgaben in ihrer jetzigen Form für industrielle, gewerbliche sowie gartenbauliche Transport- und Verkaufsverpackungen in Artikel 29 Absätze 1 bis 3 zu streichen. Die Kommission solle vielmehr auf Grundlage einer wissenschaftlichen Analyse und Folgenabschätzung einen neuen Vorschlag vorlegen, wobei auf besondere Quoten für den Handel zwischen Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat zu verzichten sei.

Aktuelle Verpackungsmaterialien müssen auf Wiederwendbarkeit überprüft werden

Ihr Beispiel für die möglichen Folgen der aktuellen EU-Verpackungsverordnung betrifft Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder, die eine unverzichtbare Rolle in der Sicherung von auf Paletten gestapelten Waren spielen. Laut der Verordnung sollen diese Verpackungen ab 2030 zu 100 Prozent wiederverwendet werden, wenn sie innerhalb eines Mitgliedstaates oder zwischen Unternehmensstandorten in der EU genutzt werden. Das stellt jedoch ein erhebliches Problem dar, da diese Materialien bisher technisch nicht für die Wiederverwendung geeignet sind. In der Praxis werden sie recycelt, was zur Erreichung der aktuellen Recyclingziele und Rezyklatquoten beiträgt. Ohne Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder wäre zudem die Transportsicherheit stark gefährdet.

EU-Umweltkommissar Sinkevičius hat zwar angekündigt, dass mögliche Ausnahmen für diese Verpackungsformate geprüft werden könnten, jedoch bleibt unklar, wann und unter welchen Bedingungen dies umgesetzt würde. Zudem besteht weiterhin die Herausforderung, eine 40-prozentige-Mehrwegquote für diese Verpackungsformate zu erreichen. Neben Palettenumwicklungen und Umreifungsbändern gibt es zahlreiche weitere Verpackungsformate, wie Kanister und Kübel, für die ähnliche Schwierigkeiten bestehen. Die Ausweitung der Mehrwegquoten auf „Verkaufsverpackungen für den Transport von Produkten“ könnte die Situation zusätzlich verschärfen. Hier besteht die Gefahr, dass diese neuen Regelungen die bewährte Unterscheidung zwischen Verkaufs- und Transportverpackungen verwässern und nicht ausreichend klar definieren, welche Verpackungsformate konkret betroffen sind, so die weiteren Vorwürfe.

Besonders betroffen von dieser Unsicherheit sind Lohnverpacker und Unternehmen, die Verpackungsservice anbieten. Die Branche der spezialisierten Dienstleister steht nun vor der Herausforderung, ihre gesamten Prozesse umzustellen: Sie müssen nicht nur ihre eigenen Abläufe anpassen, sondern auch ihre Kunden bei der Umstellung beraten, was zusätzliche Ressourcen erfordert. Experten aus der Branche warnen, dass ohne praktikable Übergangsregelungen und klare Definitionen, welche Verpackungen genau unter die neuen Vorschriften fallen, erhebliche Verzögerungen und Kostensteigerungen in der gesamten Lieferkette zu erwarten sind.

Das sind nicht die einzigen Bedenken, die die unterzeichnenden Verbände äußern. Die künftige Verordnung widerspreche auch den Grundprinzipien des EU-Binnenmarktes und benachteilige Unternehmen in größeren EU-Mitgliedstaaten gegenüber Unternehmen in kleineren EU-Mitgliedstaaten, weil letztere einen höheren Anteil an grenzüberschreitenden Transporten haben, für die die 100 Prozent Quote nicht gelte. Schließlich bestünden auch erhebliche Zweifel daran, ob der EU-Gesetzgeber auf Basis der Kompetenz zur Binnenmarktharmonisierung (Artikel 114 AEUV) bestimmte industriell und gewerblich genutzte Einweg-Verpackungen verbieten könne, weil ein solches Verbot weder tatsächlich der Beseitigung von Hemmnissen des freien Warenverkehrs diene noch zur Beseitigung spürbarer Verzerrungen des Wettbewerbs beitrage, wie es die Rechtsprechung des EuGH verlangt.

Die gut gemeinten Umweltziele gehen noch nicht Hand in Hand mit der praktischen Realität der Industrie und Logistik. Die EU-Kommission steht nun vor der Herausforderung, einen Balanceakt zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Praktikabilität zu vollführen. Ohne Überarbeitung und Dialog mit den betroffenen Branchen droht die Verordnung, statt eines Schritts in Richtung Nachhaltigkeit, zu einem Stolperstein für europäische Lieferketten zu werden.


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