Kartellamt genehmigt Lufthansa-Beteiligung an Air Baltic
Die Lufthansa darf wie vorgesehen eine Minderheitsbeteiligung von zehn Prozent an der lettischen Fluglinie Air Baltic erwerben. Zwar sieht das Bundeskartellamt wettbewerbsrechtliche Bedenken auf bestimmten Verbindungen zwischen Deutschland und dem Baltikum. Dennoch musste die Behörde den Zusammenschluss genehmigen, da es sich laut Mitteilung um sogenannte Bagatellmärkte mit Umsätzen unter 20 Millionen Euro handelt.
Weniger Wettbewerb auf Baltikum-Strecken
Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter könnten für Fluggäste die Preise steigen – insbesondere auf Routen in die baltischen Hauptstädte Riga, Tallinn und Vilnius. Auf mehreren dieser sowie vergleichbarer Strecken konkurrierten Lufthansa und Air Baltic bislang direkt miteinander, wobei der Wettbewerb insgesamt als unzureichend eingestuft wird, erklärt die Behörde. Lufthansa hält dagegen: "Air Baltic bleibt dabei ein vollständig eigenständiges Unternehmen und agiert weiterhin unabhängig im Wettbewerb."
Größter Anteilseigner der 1995 gegründeten Fluggesellschaft ist der Staat Lettland. Vor dem geplanten Börsengang möchte dieser auch Estland und Litauen als Anteilseigner einbinden. Lufthansa hat Wandelanleihen von Air Baltic im Wert von 14 Millionen Euro erworben, was einem Anteil von 10 Prozent entspricht. Zusätzlich erhält der Konzern einen Sitz im Aufsichtsrat.
Das Kartellamt erwartet, dass Air Baltic künftig die Interessen des neuen Minderheitsaktionärs bei Entscheidungen berücksichtigt. Die Airline, die als sehr zuverlässig gilt, vermietet im großen Stil Flugzeuge inklusive Besatzung (Wetlease) an Unternehmen der Lufthansa-Gruppe. Laut Behörde greift das europäische Wettbewerbsrecht erst, sobald Lufthansa die Kontrolle über Air Baltic übernimmt.