Unternehmen

Tariftreuegesetz: Das nächste Bürokratiemonster für Unternehmen kommt

Das Kabinett hat das Tariftreuegesetz durchgewunken. Das Gesetz soll sichern, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen gehen, die Tariflöhne zahlen. Doch Unternehmerverbände weisen auf das Bürokratiemonster hin, das die Regierung damit entfesselt. Arbeitsministerin Bärbel Bas und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche verteidigen ihr Vorhaben.
06.08.2025 17:21
Lesezeit: 2 min
Tariftreuegesetz: Das nächste Bürokratiemonster für Unternehmen kommt
„Die steigende Bürokratie und die zusätzlichen Kosten im Vergabeverfahren werden dazu führen, dass sich viele Unternehmen – vor allem kleine und mittlere – aus dem Wettbewerb um öffentliche Aufträge zurückziehen“, warnt die Präsidentin des Verbands „Die Familienunternehmer“, Marie-Christine Ostermann. Foto: Kay Nietfeld

Tariflohn bei öffentlichem Auftrag: Kabinett billigt Entwurf

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigt das vom Kabinett gebilligte Tariftreuegesetz gegen Kritik der Arbeitgeber. Das Gesetz solle Arbeitsbedingungen gerade bei großen öffentlichen Aufträgen sichern, wie sie nach dem Investitionspaket der Bundesregierung erwartet werden. Es solle nicht das eintreten, „was wir oft in der Vergangenheit gehört haben, dass Unternehmen, die Tarifbindung haben, von öffentlichen Aufträgen nicht profitieren“, sagte die Ministerin.

Das Bundeskabinett hatte zuvor den Entwurf eines Tariftreuegesetzes auf den Weg gebracht. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro sollen Firmen den Plänen zufolge ihre Beschäftigten nach Tarifbedingungen bezahlen müssen. Konkret heißt das, sie müssten Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaub und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren. Damit hätten Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten, bessere Chancen auf Aufträge. Allerdings könnten die Kosten für die öffentliche Hand höher werden.

Mit dem Gesetz wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Ziel ist eine höhere Tarifbindung. Aufträge zur Beschaffung für die Bundeswehr sind ausgenommen. Der Entwurf geht jetzt an den Bundestag, der ihn ändern kann.

Arbeitgeberpräsident sieht „Tarifzwangsgesetz“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte die Pläne kritisiert und ihren Stopp gefordert. Das Tariftreuegesetz sei ein „Tarifzwangsgesetz“ und dürfe so nicht kommen, sagte Dulger der DPA. Dulger warnt vor überbordender Bürokratie, denn zu bereits vorhandenen Prüfverfahren baut Bas eine eigene Zertifizierungsstelle in ihrem Ministerium auf. Versprochen hat die Regierung Merz der Wirtschaft Bürokratie abzubauen. Mit dem Tariftreuegesetz kommen mehr Berichtspflichten und kompliziertere Antragsverfahren auf sie zu.

Ähnlich sieht es die Deutsche Industrie- und Handelskammer, die auf einen hohen bürokratischen Aufwand verweist

Bürokratiemonster: Mehr Berichtspflichten, kompliziertere Antragsverfahren

Der Verband „Die Familienunternehmer“ teilt daher die Kritik Dülgers: „Die steigende Bürokratie und die zusätzlichen Kosten im Vergabeverfahren werden dazu führen, dass sich viele Unternehmen – vor allem kleine und mittlere – aus dem Wettbewerb um öffentliche Aufträge zurückziehen“, warnt die Präsidentin des Verbands, Marie-Christine Ostermann. Damit gefährde die Bundesregierung ihre eigenen Projekte: „Investitionen in Infrastrukturprojekte stocken, Brücken und Straßen werden langsamer oder gar nicht gebaut.“ Da helfe es auch nichts, dass erst ab einer Investitionssumme von 50.000 Euro das neue Gesetz greift. Diese Summe sei bei öffentlichen Aufträgen schnell überschritten.

IG Metall unterstützt die Pläne

Die Gewerkschaft IG Metall unterstützt das Vorhaben hingegen und fordert eine Umsetzung ohne Schlupflöcher. Die IG-Metall-Vorsitzende Christiane Benner sagte: „Es ist gut und richtig, dass das Tariftreuegesetz kommt. Aber es muss konsequent sein. Das bedeutet, es darf keine Ausnahmen, Verzögerungen oder Schwellenwerte geben, die es Arbeitgebern möglich machen, sich dem Gesetz zu entziehen.“ Auch sie verwies auf die geplanten Milliardeninvestitionen des Bundes in die Infrastruktur.

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