Politik

Chatkontrolle: EU-Staaten setzen auf freiwillige Maßnahmen statt Pflichtkontrollen

Die EU ringt seit Jahren darum, wie digitale Kommunikation geschützt und zugleich besser überwacht werden kann. Doch wie weit sollen Plattformen künftig gehen, wenn es um den Schutz von Kindern im Netz geht?
26.11.2025 15:34
Lesezeit: 1 min

EU-Staaten sprechen sich für freiwillige Kontrollen aus

Nach jahrelangen Diskussionen haben die EU-Staaten eine gemeinsame Verhandlungsposition zur sogenannten Chatkontrolle beschlossen. Messaging-Dienste wie Whatsapp und Signal sollen nach aktuellem Stand nicht verpflichtet werden, Kommunikationsinhalte automatisiert auf kinderpornografisches Material zu prüfen. Der ursprüngliche Vorschlag für eine Pflicht fand unter den Mitgliedstaaten keine Mehrheit und stieß besonders in Deutschland auf Widerstand.

Statt einer verpflichtenden Kontrolle setzt der Rat der EU nun auf freiwillige Maßnahmen der Plattformbetreiber. Eine bisher befristete Ausnahme, die solche Prüfungen trotz europäischer Datenschutzvorgaben gestattet, soll dauerhaft verankert werden. Drei Jahre nach Inkrafttreten soll die EU-Kommission erneut bewerten, ob eine Verpflichtung der Anbieter notwendig werden könnte.

EU-Zentrum gegen kinderpornografische Inhalte im Netz

Auch ohne verpflichtende Vorgaben verlangt der Gesetzesentwurf von den Diensten, aktiv gegen kinderpornografische Inhalte vorzugehen. Anbieter müssten Risiken für Minderjährige klar benennen und geeignete Schutzmaßnahmen entwickeln. Dazu kann gehören, dass Apps Altersangaben verlässlich überprüfen und Altersgrenzen konsequent durchsetzen, um den Zugang für Kinder und Jugendliche besser zu regulieren.

Der Text sieht außerdem den Aufbau eines EU-Zentrums zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Netz vor. Dieses Zentrum soll eng mit den Plattformen und Messaging-Diensten zusammenarbeiten und die nationalen Behörden bei Prävention und Ermittlungen unterstützen.

Ausblick auf die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament

Mit der vorliegenden Ratsposition können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen. Erst wenn beide Seiten einen gemeinsamen Gesetzestext vereinbaren, treten die neuen Regelungen in Kraft. Die EU-Kommission hatte den ursprünglichen Entwurf zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits 2022 vorgestellt.

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