Regulierter Markt für nachhaltige Geldanlagen
Eine neue Untersuchung zeigt, dass grüne Fonds in Europa trotz verschärfter Vorgaben weitgehend in dieselben Unternehmen investieren wie traditionelle Fonds. Nur in der Energiebranche gibt es erkennbare Abweichungen, während die übrigen Portfolios nahezu identisch bleiben.
Das EU-Regelwerk für nachhaltige Geldanlagen sollte Sparern seit 2021 helfen, echte grüne Alternativen zu finden und Kapital in Aktivitäten mit geringerer Belastung für Klima, Umwelt und Menschenrechte zu lenken. Die klare Kategorisierung sollte Orientierung geben und den Markt sichtbar in Richtung nachhaltiger Investments bewegen.
Vier Jahre später fallen die Unterschiede zwischen herkömmlichen Fonds und grünen Produkten jedoch gering aus. Darauf verweist eine Studie im European Journal of Finance, erstellt von Forschern der KTH und der Universität Stockholm. Die Untersuchung zeigt, dass der Markt weniger auseinanderdriftet als erwartet.
Die Forscher analysierten die Portfolios von 6.888 europäischen Fonds mit mehr als 24.000 Wertpapieren. Sie verglichen die Bestände danach, ob ein Fonds als Artikel 6, 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung SFDR eingestuft wird. Artikel-6-Fonds gelten als konventionell, Artikel 8 als hellgrün und Artikel 9 als dunkelgrün.
Methodik und Kernergebnis der Untersuchung
Die Studie mit dem Titel „Green or brown: are article 8 & 9 fund portfolios different?“ wertete Fonds auf europäischen Märkten mit dem Stand März 2023 aus. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Artikel-8- und Artikel-9-Fonds weitgehend identische Portfolios wie Artikel-6-Fonds halten.
Für die grafische Analyse reduzierten die Forscher mehrere tausend Datenpunkte auf zwei Dimensionen. Auf dieser Basis wird sichtbar, dass viele grüne Fonds dieselben Unternehmen wie konventionelle Produkte im Bestand haben. Die Einstufung schlägt sich in vielen Fällen kaum im Portfolio nieder.
Nahezu identische Portfolios bei vielen grünen Fonds
Beatrice Crona, Professorin an der Universität Stockholm und Mitautorin der Studie, beschreibt zahlreiche Portfolios als nahezu identisch. Viele grüne Fonds entfernen bestimmte Positionen, ersetzen sie jedoch nur selten durch klar nachhaltigere Alternativen.
Verwalter meiden häufig fossile Energieunternehmen, Rüstungshersteller oder Tabakkonzerne. Solange jedoch keine deutlich abweichenden neuen Portfolios aufgebaut werden, bleibt die Wirkung auf die Kapitalallokation gering. Das Engagement der Fonds im Markt unterscheidet sich nur in Details.
Oft ist die Überlappung so groß, dass die Einstufung wenig darüber aussagt, welche tatsächliche Wirkung die Fondswahl auf Nachhaltigkeit hat. Das gilt für globale Standardwertefonds ebenso wie für Technologie- oder Small-Cap-Strategien.
Crona betont, dass es zwar Unterschiede und ambitionierte Artikel-9-Fonds gibt. Für fast jedes nachhaltige Produkt lasse sich jedoch ein konventioneller Fonds mit nahezu identischer Zusammensetzung finden. Die beabsichtigte Lenkungswirkung des Regelwerks werde dadurch abgeschwächt.
Energiebranche als zentrales Gegenbeispiel
Eine klare Ausnahme bildet die Energiebranche. In diesem Bereich zeigen sich laut Studie deutliche Unterschiede zwischen den Fondskategorien. Nachhaltig klassifizierte Energie-Fonds investieren stärker in erneuerbare Projekte und Unternehmen mit niedrigerer Emissionsbilanz.
Traditionelle Energie-Fonds halten hingegen weiterhin große Positionen in fossilen Energieunternehmen. Die Forscher führen die stärkere Trennung auf besser verfügbare Klimadaten im Energiesektor zurück. Gleichzeitig habe sich erneuerbare Energie finanziell spürbar verbessert, was Umschichtungen erleichtere.
Die Studie verglich die Portfolios zudem mit den Nachhaltigkeitsbewertungen von Morningstar. Auch dort zeigen sich kaum strukturelle Unterschiede. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass Nachhaltigkeitslabels allein wenig über die tatsächliche Zusammensetzung aussagen.
Regelwerk SFDR und seine Fondskategorien
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation SFDR legt fest, wie Finanzakteure Nachhaltigkeitsaspekte offenlegen müssen. Fonds werden drei Kategorien zugeordnet, die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Transparenzpflichten beinhalten.
Artikel-6-Fonds haben keine ausdrücklichen Nachhaltigkeitsziele und erklären lediglich, wie Nachhaltigkeitsrisiken die Rendite beeinflussen können. Artikel-8-Fonds bewerben ökologische oder soziale Merkmale und berücksichtigen bestimmte Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageentscheidung.
Artikel-9-Fonds verfolgen Nachhaltigkeit als übergeordnetes Anlageziel. Sie investieren in nachhaltige Vermögenswerte und müssen nachweisen, dass ihre Anlagen keine erheblichen negativen Auswirkungen in anderen Bereichen verursachen.
Relevanz für deutsche Anleger und die Fondsbranche
Für deutsche Anleger, die sich zunehmend auf EU-Labels verlassen, ist das Ergebnis ambivalent. Eine grüne Klassifizierung garantiert nur selten, dass sich ein Portfolio klar von einem traditionellen unterscheidet. Wer mit seiner Geldanlage tatsächlich eine andere Wirkung erzielen möchte, sollte stärker auf einzelne Positionen, Engagement-Strategien und verfügbare Nachhaltigkeitsdaten achten.
Für deutsche Fondsgesellschaften und Aufsichtsbehörden sendet die Analyse ebenfalls ein Signal. Wenn viele grüne Fonds EU-weit ähnlich investieren wie konventionelle Produkte, stellt sich die Frage, ob die aktuellen Transparenzpflichten ausreichen, um Kapital in nachhaltigere Geschäftsmodelle zu lenken. Die Weiterentwicklung der Sustainable-Finance-Regeln in Brüssel wird damit auch für den deutschen Fondsmarkt zu einer zentralen Stellschraube.

