Welche persönlichen Daten darf eine Bank von mir abfragen?
Finanzinstitute prüfen vor einem Vertragsschluss mit ihren Kunden zahlreiche Aspekte, um finanzielle Risiken besser einschätzen zu können. Man muss aber nicht mit allem einverstanden sein.
Persönliche Daten samt Identitätsfeststellung, berufliche Situation, Steuer-Identifikationsnummer. Und wie steht es um die Kenntnisse und Erfahrungen mit Wertpapieren? Bevor man ein Konto oder ein Aktien-Depot eröffnen kann, stellt die Bank viele Fragen. Wer einen Immobilienkredit beantragt, muss noch deutlich mehr Auskünfte rund um Lebensstil und Familienplanung preisgeben.
Aber ist ein Kunde wirklich verpflichtet, sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte offenzulegen? Oder nutzt die Bank manche Informationen nicht vielleicht auch dazu, weitere Produkte bewerben zu können? Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Offenlegungspflichten bei Hausbanken.
Welche Daten darf eine Bank auf jeden Fall abfragen?
Egal, ob man ein Girokonto eröffnen möchte, ein Aktiendepot anlegt oder einen Kredit benötigt: Ohne Identitätsprüfung arbeitet keine Bank mit einem Kunden zusammen. "Die Bank muss schließlich prüfen, wer ihr Vertragspartner ist", sagt David Riechmann, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Klassischerweise erfolgt diese Prüfung über den Personalausweis, den man bei der Bank vor Ort vorlegt oder bei digitalen Bankgeschäften über einen Ausweis mit eID oder per Videotelefonat einreicht. "Möchte der Kunde diese Angaben nicht machen, darf die Bank die gewünschte Kontoeröffnung oder Geldanlage nicht durchführen beziehungsweise den Kredit nicht gewähren", sagt Sprecher Ruprecht Hammerschmidt von der Finanzaufsicht Bafin. So regelt es das Geldwäschegesetz.
Geldwäschegesetz: Welche weiteren Fragen sind zulässig?
Wer größere Summen auf ein Konto einzahlt, ein Aktiendepot eröffnen möchte oder auf dem Girokonto einen höheren Betrag aus bestimmten Ländern erhält, wird mit Nachfragen zur Herkunft konfrontiert. "Der Klassiker ist, dass ich dann einen Kaufvertrag eines Autos nachweisen kann, wenn ich mit einem Bündel Scheine zur Bank gehe", sagt David Riechmann.
Girokonto und Schufa: Muss ich zustimmen?
Eine sogenannte Bonitätsprüfung dient dazu, festzustellen, ob ein Kunde zahlungsfähig ist und wie es um seine Zahlungsmoral bestellt ist. "Ein Girokonto ist ja häufig mit einem Dispokredit verbunden. Der Kunde kann damit sein Konto überziehen", sagt Daniela Bergdolt, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Deshalb muss die Bank einschätzen können, wie hoch das Risiko ist, geliehenes Geld womöglich nicht zurückzuerhalten. Je nachdem, wie die Auskunft ausfällt, kann die Bank ein geringes Kreditlimit einräumen oder beispielsweise die Ausgabe einer Kreditkarte verweigern.
Ein Anrecht auf ein einfaches Girokonto, ein sogenanntes Basis- oder Jedermann-Konto, hat aber jeder Verbraucher – unabhängig davon, wie die Schufa-Auskunft ausfällt. Allerdings wird nur ein einziges solches Konto bei einer Bank gewährt. Ob ein solches Konto bereits existiert, können Banken ebenfalls bei der Schufa abfragen, bevor sie einem Neukunden ein Konto eröffnen.
Welche Rolle spielt die berufliche Situation?
Auch diese Informationen helfen Banken dabei, die finanzielle Lage der Kunden besser einzuschätzen. "In der Regel werden dazu aber nur grobe Daten erfasst", sagt David Riechmann. Etwa, in welchem Anstellungsverhältnis ein Kunde steht oder ob er selbstständig tätig ist.
Wer einen größeren Kredit – zum Beispiel für eine Immobilie – beantragt, muss Daniela Bergdolt zufolge jedoch damit rechnen, dass die Fragen zum Beruf detaillierter ausfallen. Dann kann auch der genaue Arbeitgeber sowie die Dauer der Beschäftigung erfragt werden. Verbrauchern steht es zwar frei, solche Angaben zu verweigern. "Aber die Bank macht das im Rahmen ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung und wird den Kredit dann gegebenenfalls nicht gewähren", so Bergdolt weiter.
Ähnlich verhält es sich mit Fragen zu geplanten Elternzeiten oder zur weiteren Familienplanung. "Auch für die Verbraucher ist es sinnvoll und wichtig, sich zu überlegen, wie sie einen Immobilienkredit weiter abbezahlen, wenn ein Einkommen ganz oder teilweise wegfällt", sagt David Riechmann.
Einblick ins Girokonto: Darf die Bank das verlangen?
"Die Bank muss für einen Kredit einschätzen können, welche Einnahmen und Ausgaben vorhanden sind und wie viel Geld monatlich übrig bleibt", sagt Daniela Bergdolt. Dass man dafür mehrere Kontoauszüge vorlegt oder einem einmaligen Lesezugriff auf das Girokonto zustimmt, sei deshalb üblich.
"Selbst bei einem Immobilienkredit ist es aber zu weitreichend, wenn man wirklich alle Angaben ungeschwärzt preisgeben soll", sagt Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn die Bank müsse nicht wissen, bei welchem Supermarkt man seine Lebensmittel einkauft oder bei welchem Anbieter man die Kfz-Versicherung abgeschlossen hat. "Solche Informationen könnte die Bank dann ja auch nutzen, um hier ein eigenes Angebot vorzulegen."
Aktien-Depot: Warum fragt die Bank nach Steuernummer und Kenntnissen?
"Sobald Zinsen anfallen, muss ich diese versteuern, daher gehört die Abfrage dazu", erklärt David Riechmann. Die Steuer-Identifikationsnummer wird ebenfalls benötigt, um den Freistellungsauftrag beim Finanzamt geltend zu machen. Fragen zu Vorkenntnissen im Aktienbereich helfen den Banken zudem dabei, einen Kunden richtig einzuschätzen. "Kein Verbraucher hat etwas davon, wenn er am Anfang Produkte kaufen kann, die er nicht versteht und dadurch womöglich hohe Verluste erleidet", sagt David Riechmann.
Warum fordert die Bank regelmäßig eine Datenüberprüfung?
"Aus Gründen der Sorgfaltspflicht müssen die Banken dies tun", sagt David Riechmann. Statt sich darüber zu ärgern, rät er Kunden dazu, die Angaben dann auch zu überprüfen beziehungsweise Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ungelesen zu akzeptieren.
Niels Nauhauser warnt insbesondere davor, einer uneingeschränkten Datenweitergabe innerhalb eines Bankkonzerns einfach zuzustimmen. "Ein solches Häkchen ist oft voreingestellt. Akzeptiere ich das, dürfen andere Teile im Unternehmen mir ebenfalls Angebote machen."
Wer unsicher ist, welche Daten die Bank mit welcher Einwilligung gespeichert hat, kann dies dort jederzeit erfragen und gegebenenfalls ändern lassen.
Sind die Datenabfragen der Banken gerechtfertigt?
Gerechtfertigt ist die Abfrage der Daten, zu denen Banken gesetzlich verpflichtet sind, sowie jener Angaben, die dazu dienen, eigene finanzielle Risiken zu begrenzen und Verbraucher vor ebensolchen zu schützen. "Die Banken lassen sich meist aber sehr weitgehende Einwilligungen in die Weitergabe von Kundendaten an konzerneigene Unternehmen einräumen, um weitere Produkte anbieten zu können", sagt Niels Nauhauser. Dem muss kein Kunde zustimmen.
Grundsätzlich rät David Riechmann zu folgendem Vorgehen: Sobald einem etwas ungewöhnlich vorkommt, den Datenschutzbeauftragten der Bank anschreiben und nach der Rechtsgrundlage fragen. In allen Bundesländern gibt es zudem Landesdatenschutzbeauftragte, an die man sich ebenfalls mit Fragen zum Datenschutz im Bankbereich wenden kann.

