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Entscheidung im Tchibo-Aldi-Rechtsstreit: Kaffeeröster muss vor Gericht Niederlage hinnehmen

Der Tchibo-Aldi-Rechtsstreit ist entschieden: Wieder muss der Hamburger Kaffeeröster vor Gericht eine Niederlage hinnehmen. Doch das Urteil ist noch nicht endgültig. Droht nun eine Grundsatzentscheidung über niedrige Kaffeepreise im deutschen Handel?
10.02.2026 13:03
Aktualisiert: 10.02.2026 13:03
Lesezeit: 3 min

Tchibo unterliegt im Rechtsstreit gegen Aldi Süd

Im Tchibo-Aldi-Rechtsstreit um angeblich zu niedrige Kaffeepreise hat der Kaffeeröster Tchibo erneut eine juristische Niederlage gegen Aldi Süd hinnehmen müssen. Die Richter des 6. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf wiesen die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurück, wie eine Sprecherin erklärte. (Az. VI-6 U 1/25)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Tchibo-Aldi-Rechtsstreit kann Tchibo Revision einlegen und die Entscheidung von einem höheren Gericht überprüfen lassen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.

Der Hamburger Kaffeeröster wirft dem Discounter im Tchibo-Aldi-Rechtsstreit vor, seit Ende 2023 Kaffee seiner Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten zu haben – und damit zu billig. Tchibo sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und wollte Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Die aggressive Preispolitik mit Blick auf niedrige Kaffeepreise schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern. Die Richter teilten diese Einschätzung jedoch nicht.

Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke sagte nach der Entscheidung im Tchibo-Aldi-Rechtsstreit: "Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten." Ob der Rechtsstreit gegen Aldi Süd damit beendet ist, bleibt offen. Tchibo kann Revision beantragen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Tchibo-Aldi-Rechtsstreit befassen. "Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen", sagte der Tchibo-Sprecher. Aldi Süd äußerte sich zunächst nicht.

Experte zu Tchibo-Aldi-Rechtsstreit: "Juristisch sauber begründet"

Bereits in erster Instanz war Tchibo im Januar 2025 vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert und anschließend in Berufung gegangen. Nach Angaben des Kaffeerösters hat Aldi Süd bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten verkauft – von zwei Euro pro Kilo und mehr ist die Rede. Produziert wird der Kaffee von Aldis Tochtergesellschaft New Coffee.

Aus Sicht von Branchenexperten verdeutlicht der Tchibo-Aldi-Rechtsstreit die veränderten Machtverhältnisse im Handel. "Der Fall illustriert, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen", sagte Jens-Uwe Franck, Professor für Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gelte nicht für Verkäufe unter Herstellungskosten. Dies habe das Gericht "juristisch sauber begründet".

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich vor Jahren bereits mit einem ähnlichen Fall. Im Jahr 2002 untersagte der Kartellsenat dem US-Einzelhandelskonzern Walmart bestimmte Billigangebote. Damals beanstandeten die Richter, dass Zucker-Raffinade und Würfelzucker unter den eigenen Einkaufspreisen angeboten würden. Aufgrund der damals überlegenen Marktmacht von Walmart in Deutschland beeinträchtige eine solche Praxis kleine und mittlere Wettbewerber.

Kaffeepreise deutlich gestiegen

Sogenannte Eckpreisartikel wie Kaffee oder Butter besitzen im Lebensmittelhandel eine starke Anziehungskraft, weil Verbraucher hier besonders auf die Preise achten. Die Ketten bieten diese Produkte häufig vergünstigt an, um Kunden in die Märkte zu locken. "Generell gilt, dass das Kartellrecht auch marktstarken Einzelhändlern eine Mischkalkulation gestattet, bei der sie darauf setzen, einzelne Produkte zu Werbezwecken mit Verlust zu verkaufen", sagte Kartellrechtler Franck.

Kaffeehändler und -röster stehen derzeit vor großen Herausforderungen. Die Rohkaffeepreise sind zuletzt deutlich gestiegen, vor allem infolge schlechter Ernten. Laut Marktbericht der Internationalen Kaffee-Organisation ICO lag der durchschnittliche Preis für ein US-Pfund Rohkaffee (etwa 454 Gramm) im Dezember vergangenen Jahres bei ungefähr 3 US-Dollar. Vor zwei Jahren, im Februar 2024, waren es noch 1,82 US-Dollar. Auch Tchibo hat deshalb seine Preise erhöht – im Februar 2025 und in der kommenden Woche erneut.

163 Liter pro Kopf jährlich

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland müssen für das beliebte Heißgetränk deutlich tiefer in die Tasche greifen als noch vor einigen Jahren. Bohnenkaffee war im Dezember laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt knapp 55 Prozent teurer als 2020. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat lag der Preis mehr als 21 Prozent höher.

Nach Angaben des Deutschen Kaffeeverbandes werden hierzulande im Schnitt 163 Liter Kaffee pro Kopf konsumiert. Bundesweit gibt es mehr als 900 Röstereien. Pro Jahr werden laut Verband mehr als eine Million Tonnen Rohkaffee nach Deutschland importiert. Ein erheblicher Teil davon stammt aus Brasilien. 2025 wurden 5,4 Millionen 60-Kilo-Säcke Kaffee von dort eingeführt. Deutschland war damit größter Abnehmer von brasilianischem Kaffee, wie der Verband der Kaffee-Exporteure Cecafé kürzlich mitteilte.

Tchibo-Aldi-Rechtsstreit bleibt ein Signal für den Handel

Der Tchibo-Aldi-Rechtsstreit zeigt, wie hart der Wettbewerb im deutschen Lebensmittelhandel geworden ist. Niedrige Kaffeepreise sind längst nicht nur ein Lockmittel, sondern auch ein juristisches und wirtschaftliches Spannungsfeld. Zwar musste Tchibo erneut eine Niederlage gegen Aldi Süd hinnehmen, doch das Verfahren ist noch nicht endgültig abgeschlossen. Eine mögliche Revision könnte den Bundesgerichtshof erneut beschäftigen. Gleichzeitig verdeutlicht der Fall, wie stark Eigenmarken und Discounter den Preisdruck erhöhen – in einer Zeit, in der Rohkaffee weltweit teurer wird.

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