Politik

EU-Schulz: Steuerzahler muss Wahlkampf finanzieren

Lesezeit: 1 min
03.05.2014 00:04
Der Präsident des EU-Parlaments hat bis Mitte April Tagegeld kassiert, auch dann wenn er auf Wahlkampf-Veranstaltungen unterwegs war. Damit mussten die Steuerzahler den Wahlkampf des sozialdemokratischen Politikers bezahlen. Schulz hatte die Inanspruchnahme des Tagegelds bisher bestritten.
EU-Schulz: Steuerzahler muss Wahlkampf finanzieren

EU-Parlamentspräsident Martin Schulz kassiert an 365 Tagen im Jahr Tagegeld. Dies ist eigentlich als Aufwandsentschädigung für EU-Parlamentarier gedacht – vor allem für Unterkunft und Verpflegung.

Doch der Parlamentspräsidenten erhält im Gegensatz zu den Abgeordneten das Tagegeld in Höhe von 304 Euro nicht nach Anwesenheit, sondern automatisch. Das Konto von Martin Schulz wird allein durch diese Regelung jährlich mit steuerfreien 111.000 Euro gefüllt, berichtet Report Mainz.

Schulz kassiert das Tagegeld also auch an Tagen, an denen er EU-Wahlkampf betreibt. Er will ab Mai der Nachfolger von Manuel Barroso werden. Sein Sprecher sagt dazu, dass Schulz ab dem 18. April keine Tagegelder mehr wegen dem Wahlkampf bekäme. Doch bereits vor dem Datum habe Schulz an mindestens zehn Wahlkampfveranstaltungen teilgenommen und so zu Unrecht das Geld eingestrichen, sagt der Jurist Hans Herbert von Arnim zur ARD.

Martin Schulz hatte „Report Mainz“ gegenüber am 22. April 2014 am Rande einer Wahlkampfveranstaltung bestritten, die 365 Tagessätze zu erhalten. Erst auf schriftliche Nachfrage hin erklärte sein Sprecher, dass er dieses Geld seit Amtsantritt 2012 bekommen habe - allerdings nur bis zum 18. April 2014.

Das Ende der Zahlungen habe Schulz kurz nach seiner Wahl zum Spitzenkandidaten der europäischen Sozialdemokraten Anfang März verfügt. Der EU-Parlamentspräsident legte dafür jedoch keine Belege vor.

Von Arnim hält eine einfache Verzichtserklärung für nicht ausreichend: „Er müsste rechtswirksam darauf verzichten, sonst läuft das Geld, auch wenn es vielleicht noch nicht auf seinem Bankkonto steht, auf und er kann dann später darüber verfügen. Sollte das so sein, dass er nicht rechtswirksam darauf verzichtet hat, dann wäre das ein richtiggehendes Täuschungsmanöver.“

Der Haushalts-Kontrollausschuss der EU erhebt vor Kurzem schwere Vorwürfe gegen Schulz. Er soll seine engsten Mitarbeiter mit lukrativen Beamten-Posten versorgt haben. Zudem habe er die EU-Verwaltung für seinen Europa-Wahlkampf missbraucht (mehr hier).

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