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Verfassungsrechtler rechnen mit Zustimmung zum ESM

Lesezeit: 1 min
07.09.2012 13:01
Führende deutsche Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht kommende Woche die Eilanträge der Kläger abweisen wird. Dennoch gehen sie davon aus, dass die Richter „weitreichende“ Auflagen machen werden.
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Am kommenden Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge zum ESM und Fiskalpakt entscheiden. Die Mehrheit der Deutschen steht auf Seiten der Gegner (hier), aber führende Verfassungsrechtler gehen wie auch Goldman Sachs (hier) davon aus, dass das Gericht grünes Licht für die beiden Gesetze geben wird. Alle 20 von Reuters befragten Professoren rechnen mit einer Abweisung der Eilanträge. „Bisher hat das Gericht noch nie eine europarechtliche Maßnahme endgültig blockiert",begründet Helmut Siekmann von der Uni Frankfurt seine Einschätzung.

Allerdings gehen 60 Prozent der Verfassungsrechtler davon aus, dass die Richter der Regierung „weitreichende“ Auflagen machen werden. So könnte das Gericht etwa eine stärkere Einbeziehung von Bundestag und –rat oder auch eine völkerrechtliche Erklärung darüber fordern, dass die deutsche Haftungsobergrenze bei den ESM-Hilfspaketen nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 190 Milliarden Euro. Der Rest der Befragten rechnet immerhin mit „weniger weitreichenden“ Auflagen. So könnte beispielsweise in einem Protokoll zum Vertrag stehen, dass der ESM aus deutscher Sicht zwar an den Märkten Kapital aufnehmen darf, aber nicht bei der EZB, so Hanno Kube von der Uni Mainz.

25 Prozent der Verfassungsrechtler rechnen der Umfrage zufolge damit, dass die Richter sogar anmerken werden, dass durch die beiden Gesetze eine Volksabstimmung über eine neue Verfassung näher gerückt sei. 75 Prozent erwarten etwas Derartiges jedoch nicht.

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