Recht auf Reparatur: Gesetzliche Vorgaben ab Sommer
Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe weiterer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten – auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben. Sie soll sich positiv auf Umwelt und Geldbeutel der Verbraucher auswirken.
Das für den Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli in Kraft tritt. Wie das Ministerium mitteilt, wurde ein Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bereits an Länder und Verbände versendet. Diese können bis zum 13. Februar Vorschläge und mögliche Bedenken einreichen. Später befasst sich auch der Bundestag damit.
Reparaturpflicht während der Lebensdauer
Was bedeutet das konkret?
Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller die Reparatur ermöglichen. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann er dafür ein "angemessenes Entgelt" verlangen. Was hier als angemessen gilt, ist im Entwurf jedoch nicht detailliert definiert. Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen.
Hersteller müssen die Reparaturleistung nicht zwingend selbst durchführen. Sie können auch andere damit beauftragen, etwa wenn sie nicht über die notwendige Infrastruktur verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher sitzt.
Vollständige Zerlegbarkeit der Geräte
Manche Produkte werden aktuell ersetzt, statt repariert, weil Komponenten so verbaut sind, dass eine Reparatur unmöglich ist. Das soll künftig für die in der Richtlinie genannten Geräte – vom Server bis zum Staubsauger – ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die ein Produkt nach einiger Zeit funktionsunfähig machen.
Ersatzteile länger verfügbar
Damit Reparaturen auch nach Jahren noch möglich sind, sollen Hersteller Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorhalten. Für Smartphones bedeutet das: Die Teile müssen nach Produktionsende des Modells mindestens sieben Jahre verfügbar bleiben. Für Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Pflicht für zehn Jahre nach Ende der Produktion.
Hohe Kosten schrecken Verbraucher ab
Die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigen: Vier von fünf Erwachsenen (80 Prozent) haben schon einmal ein Elektrogerät, das sie weiter nutzen wollten, nicht reparieren lassen, weil die Reparatur zu teuer erschien.
52 Prozent der Befragten nannten fehlende Ersatzteile als Grund. 58 Prozent gaben an, die Reparatur sei ihnen zu umständlich gewesen. Von den Menschen, die zwischen Ende Oktober und Anfang November durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt wurden, berichteten zudem 43 Prozent, ein Fachmann habe von der Reparatur abgeraten. Knapp jeder Dritte (32 Prozent) entschied sich lieber für ein neueres Modell.
Reparaturfonds vorgeschlagen
Eine Sprecherin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) betont, das Recht auf Reparatur sei ein Schritt hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Damit Reparaturen für Verbraucher dauerhaft attraktiv und erschwinglich bleiben, sei jedoch eine praxisgerechte Umsetzung nötig – "einschließlich eines herstellerfinanzierten Reparaturfonds". Aus diesem Fonds könnte dann etwa ein Reparaturbonus finanziert werden, der die Hälfte der Kosten übernimmt, maximal 200 Euro.



