Aktuell: Trotz ESM-Spruch in Karlsruhe: Noch ist der Euro nicht gerettet
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilanträgen gegen die Umsetzung des ESM nicht statt gegeben. Damit kann der ESM nun in Kraft treten. Die Verfassungrichter haben allerdings Auflagen formuliert, die der dauerhafte Euro-Rettungsschirm erfüllen muss.
Demnach dürfen Deutschlands Haftungsverpflichtungen für den ESM zum einen nicht angehoben werden, ohne dass die deutschen Vertreter in den Gremien des ESM dem zustimmen. Aktuell liegt dieser Rahmen bei 190 Milliarden Euro.
Zum anderen müssen Bundestag und Bundesrat permanent über die Entwicklungen und Pläne des ESM informiert werden. Diese beiden Auflagen müssen völkerrechtlich sichergestellt werden.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle warnte, dass sich Deutschland durch den ESM völkerrechtlich binde. Sollte nach der Umsetzung des ESM eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, könnte diese nicht mehr so einfach gelöst werden. Es sei allerdings Aufgabe der Politik, die Verträge so zu gestalten, dass sie nicht gegen die Verfassung verstoßen. Mehr Details zur Begründung des Urteils und den Auflagen für den ESM finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts – hier.
Im Vorfeld der Entscheidung in Karlsruhe hatten bereits einige Beobachter mit dieser Entscheidung gerechnet. Neben einigen Verfassungsrechtlern (mehr hier) ging auch die Investmentbank Goldman Sachs von einer Zustimmung aus (mehr hier).
Ein erneuter Eilantrag, die Entscheidung von heute aufzuschieben, wurde bereits Anfang der Woche abgelehnt. Peter Gauweiler hatte die Verschiebung gefordert, weil durch die Ankündigungen der EZB, unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen, neue Rahmenbedingungen entstanden seien (mehr hier).
Reaktionen auf das Urteil:
Beobachter erwarten erneut ESM-Abstimmung im Bundestag
Merkel: „Ein guter Tag für Deutschland und Europa“
Juncker: ESM-Gouverneursrat trifft sich bereits am 8. Oktober
Trotz Ablehnung: Gauweiler sieht „riesigen Erfolg für Kläger“