Kurz nach zehn Uhr betreten die Richter vor laufender Kamera den Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorsitzende Richter Andreas Voßkuhle erläutert die Sitzungsordnung und die eingereichten Klagen. Am heutigen Tag wird nicht über den ESM und den Fiskalpakt an sich entschieden, sondern lediglich über die aufschiebende Wirkung, so der Vorsitzende. Ziel der Anträge ist eine einstweilige Anordnung, die es vorsieht, dem Bundespräsidenten Joachim Gauck zu untersagen, diese Gesetze bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszuarbeiten oder gar zu unterzeichnen.
Eine eingehende Prüfung der Anträge (hier) sei angesichts der komplexen Sachverhalte nicht möglich, erläutert Andreas Voßkuhle. Nur eine summarische Prüfung sei möglich. Es gehe vor allem um eine Abwägung der Folgen. Der 2. Senat werde bei die „Prüfung mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz durchführen“. Auch in ungewöhnlichen Krisensituationen dürfe die Verfassung nicht außer Acht gelassen werden. „Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert. Wer dieses Verhältnis zu einer Seite auflöst, verliert die andere!"
Insgesamt erhält jeder Zeuge beziehungsweise Sachverständige fünf Minuten Redezeit. Finanzminister Wolfgang Schäuble warnte in seiner Redezeit vor den unabsehbaren Folgen, falls das Bundesverfassungsgericht den ESM und den Fiskalpakt stoppe oder verzögere. „Ein Stopp des Rettungsschirms kann erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen mit nicht absehbaren Folgen für Deutschland führen. Zweifel an der verfassungsrechtlichen Möglichkeit oder der Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, Gefahren für die Stabilität der Eurozone abzuwenden, könnten dazu führen, dass die derzeitigen Krisensymptome deutlich verstärkt würden." Es könnte zu einer verstärkten Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus der gemeinsamen Währungsunion kommen und die Refinanzierungskosten würden steigen.
Kurz vor der Mittagspause (bis 15 Uhr) sagte Andreas Voßkuhle noch zur Bundesregierung: „Denken Sie bitte mal darüber nach, ob der ESM nicht irgendwann einer systemrelevante Bank gleicht, in die immer wieder Geld nachgeschoßen werden muss, wenn man Europa retten will."
Eine Live-Übertragung der Verhandlung, wie es viele Berichterstatter und Interessierte sich wünschen würden, ist allerdings nicht erlaubt. Nur die Eröffnung der Verhandlung durfte live gesendet werden. Live-Twittern ist ebenfalls untersagt. Die Verhandlungsgliederung findet sich hier.