Die EU-Kommission hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einfuhr von geklonten Tieren und Klon-Fleisch verbieten soll. Tatsächlich enthält der Entwurf jedoch viele Schwachstellen und Hintertüren, kritisieren Vertreter des Europa-Parlaments. Dem Entwurf zufolge gelten die Verbote nur für eine Dauer von fünf Jahren. Danach sollen sie erneut überprüft werden. Anschließend könnte ein generelles Verbot wieder aufgehoben werden.
„Das ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel, denn die Mehrheit der Menschen in Europa lehnt das Klonen von Tieren aus ethischen Gründen ab“, sagte Martin Häusling, Europa-Abgeordneter und agrarpolitischer Sprecher der Grünen.
Darüber hinaus ist nur die Einfuhr von geklonten Tieren verboten, während der Import der Nachfahren von Klontieren weiterhin erlaubt ist. Der Umweltausschuss des Europaparlaments kritisierte die Schwachstellen des Entwurfs.
„Der Umweltausschuss macht deutlich, dass der Ausschluss von geklonten Tieren für die Lebensmittelerzeugung nur einen Aspekt der Problematik darstellt. Die Kommission hat die viel entscheidendere Frage, nämlich den Umgang mit den Nachkommen der geklonten Tiere, ausgeklammert. Gelangen aber die Nachkommen der geklonten Tiere ohne Kennzeichnung in die Lebensmittelkette, dann duldet die EU de facto das Klonen an sich“, so Häusling weiter.
Eine Kennzeichnungspflicht für Klonfleisch soll es mit Rücksicht auf die Handelsbeziehungen mit den USA, Kanada und Brasilien nicht geben. Die Begründung der EU lautet, dass diese Länder selbst keine Kennzeichnungspflicht für Klonprodukte hätten und auch nicht planen würden diese einzuführen. Dadurch gesteht die EU-Kommission selbst ein, dass Produkte aus diesen Ländern ohne Kontrolle in die Lebensmittelkette gelangen, wie Neues Deutschland berichtet.
Auch aus Deutschland kommt Kritik am Gesetzesentwurf der Kommission.
„Das Klonen von Tieren, die Zucht von Klontieren und deren Vermarktung gehören komplett verboten. Die Menschen in Deutschland wollen kein Klonfleisch, schon aus Achtung vor der Schöpfung“, sagte die Bayerische Staatsministerin für Bundesangelegenheiten Christine Haderthauer von der CSU.
In Europa gilt bisher das Vorsorge-Prinzip: Ein Produkt darf solange verboten werden, bis zweifelsfrei bewiesen ist, dass es für Konsumenten unschädlich ist. In den USA ist dagegen genau andersherum: Ein Produkt darf solange verkauft werden, bis eindeutig feststeht, dass es den Konsumenten schadet.
Verbraucherschutz-Standards wie die Einfuhr und Kennzeichnung von Klon-Fleisch, Chlorhähnchen und Genmais gehören zu den umstrittensten Punkten des geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (mehr hier).
Vor kurzem hatte die Bundesregierung erstmals den Anbau von Gen-Mais erlaubt (hier) und mit ihrer Stimmenthaltung auch den Weg für einen europaweiten Anbau geebnet (hier).
Die Verhandlungspartner des TTIP haben sich deshalb auf die Schaffung einer transatlantischen Behörde geeinigt, die die strittigen Fragen nach Abschluss der Verträge schlichten soll. Dadurch werden die Bedenken von Verbraucherschützern gezielt unterlaufen (hier).