Steigende Energiekosten als Folge der Energiewende belasten deutsche Haushalte immer stärker. Fast sieben Millionen Haushalte mussten im Jahr 2011 mehr als ein Zehntel ihres Einkommens für Energie aufwenden, wie aus einer Bundestagsanfrage der Grünen hervorgeht.
Demzufolge waren bereits 2011 etwa 17 Prozent aller Haushalte von sogenannter Energiearmut betroffen. Im Jahr 2008 waren es noch 13,8 Prozent. Besonders die stark gestiegenen Gas-, Heizöl- und Strompreise belasten dabei die deutschen Haushalte.
Die Kosten für Heizung und Warmwasser waren beispielsweise im Jahr 2013 um 43 Prozent teurer als 2002. Heizöl kostete im Jahr 2013 sogar 140 Prozent mehr als zwölf Jahre zuvor. Der Strompreis stieg im gleichen Zeitraum auf das Doppelte an.
Im Jahr 2012 wurde etwa 40.000 Haushalten das Gas zeitweise abgedreht, weil sie ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. Das sind 7.000 Haushalte mehr als noch ein Jahr zuvor, wie die Grünen berichten.
„Das Resultat sind vermehrte Gassperren und Leute, die an allen Ecken und Enden sparen müssen, um in kalten Wintern die Rechnungen bezahlen zu können“, so die Grünen-Energieexpertin Bärbel Höhn.
Was die Grünen in ihrer Analyse verschweigen, ist die Tatsache, dass die Strompreise vor allem seit der Energiewende explodieren. Es ist mittlerweile in den meisten Ländern auf der Erde günstiger Strom zu beziehen als in Deutschland. Nur in Dänemark, Australien und einer Reihe abgelegener Inselgruppen im Pazifik ist Strom noch teurer als in Deutschland.
Australien sieht die deutsche Energiewende als mahnendes Negativbeispiel. „Wir können es uns nicht leisten, dem Modell Deutschlands zu folgen“, sagte Premier Tony Abbott kürzlich (hier).
Die stetig steigende EEG-Umlage belastet dabei nicht nur Konsumenten, sondern auch Unternehmen. Eine steigende Zahl von Mittelständlern sieht sich bereits nach anderen Anbietern um (hier). Die großen Unternehmen hingegen lassen sich von der EEG-Umlage befreien, was die Kosten für die Konsumenten zusätzlich erhöht.
Die EU-Kommission drohte Deutschland deswegen schon mit einem verfahren wegen Wettbewerbsverzerrung (hier).