Politik

Schutz vor Einschüchterung: Bundesregierung beschließt besseren Schutz vor Schikane-Klagen

Die Bundesregierung schützt Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten künftig besser vor sogenannten Schikane-Klagen. Mit dem Vorhaben wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dabei geht es um Klagen, die Menschen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, einschüchtern oder zum Schweigen bringen.
10.12.2025 13:44
Aktualisiert: 10.12.2025 14:04
Lesezeit: 2 min
Schutz vor Einschüchterung: Bundesregierung beschließt besseren Schutz vor Schikane-Klagen
Schikane-Klagen sollen zukünftig durch die Gerichte schnell abgewiesen werden können. (Foto: dpa) Foto: Oliver Berg

Bundesregierung beschließt mehr Schutz vor Schikane-Klagen

Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten sollen in Deutschland künftig besser vor Klagen geschützt werden, die vor allem dem Ziel der Einschüchterung dienen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt.

Lästige Kritiker mundtot machen

Dabei geht es um Schikane-Klagen, die offensichtlich darauf abzielen, Menschen, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse wie etwa Korruption oder Umweltschäden äußern, einzuschüchtern oder zum Schweigen zu bringen. Solche Klagen sollen durch die Gerichte schnell abgewiesen werden können. Stellt sich heraus, dass jemand nur geklagt hat, um bestimmte Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterbinden, soll er dafür stärker zur Kasse gebeten werden können. Für die Beklagten soll es gleichzeitig leichter werden, die Kosten, die ihnen durch die Klage entstanden sind, erstattet zu bekommen.

Geltungsbereich auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt

Die neuen Regeln sollen in Deutschland allerdings nur dann zur Anwendung kommen, wenn es sich um eine grenzüberschreitende Angelegenheit handelt. Laut Entwurf sollen sie nicht gelten, wenn es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien geht, die ihren Wohnsitz im Inland haben und sich "alle den Sachverhalt betreffenden Umstände im Inland befinden". Was das für Fälle bedeutet, in denen Informationen im Internet veröffentlicht werden, wird sich womöglich erst in der Praxis erweisen.

"Einschüchterungsklagen sind in manchen europäischen Ländern in den letzten Jahren zu einem echten Problem geworden", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Das deutsche Zivilprozessrecht sei bereits jetzt schon gut aufgestellt, um solchen missbräuchlichen Klagen zu begegnen. Mit den neuen Regeln erhielten die Gerichte nun weitere Instrumente, um Klagemissbrauch einzudämmen.

Dutzende Klagen und dann ein Mord

Eine bekannte Betroffene solcher Klagen war etwa die 2017 ermordete Enthüllungsjournalistin und Bloggerin Daphne Caruana Galizia aus Malta. Sie hatte zu Korruption im Zusammenhang mit einem Vertrag für ein Kraftwerk und Verbindungen in die höchste Ebene der Politik des EU-Inselstaats recherchiert. Nach Angaben der EU-Kommission liefen gegen sie 47 Klagen.

Typisch für sogenannte SLAPP-Klagen (SLAPP ist die Abkürzung für "Strategic Lawsuits Against Public Participation") ist das Machtungleichgewicht zwischen Klägern - Lobbygruppen oder vermögende Geschäftsleute - und Beklagten. Oft geht es weniger darum, mit der Klage Erfolg zu haben, als darum, die Betroffenen abzuschrecken - etwa durch die mit einem Verfahren verbundenen Kosten.

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