Der Energie-Konzern E.ON fordert Schadenersatz in Millionenhöhe von der Bundesregierung wegen der Abschaltung seiner Atomkraftwerke. Im Zuge der Atom-Katastrophe von Fukushima im Jahr 2011 wurde die AKWs Unterweser und Isar 1 monatelang vom Netz genommen.
„Wir haben durch die Abschaltung der Meiler Unterweser und Isar 1 über mehrere Monate im Jahr 2011 einen Schaden in der Größenordnung von 250 Millionen Euro erlitten. Diesen hat E.ON gegenüber Niedersachsen, Bayern und dem Bundesumweltministerium außergerichtlich geltend gemacht“, zitiert die Rheinische Post den E.ON-Vorstand Mike Winkel.
Sollten die Landesregierungen und das Umweltministerium nicht auf die Forderungen eingehen, sehe sich das Unternehmen gezwungen, gerichtliche Schritte einzuleiten, so Winkel.
E.ON-Konkurrent RWE hatte bereits erfolgreich gegen die Stilllegung seiner Kraftwerke geklagt (mehr hier). Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2014, das die Abschaltung aufgrund laufender Verträge rechtswidrig war und RWE Anrecht auf Schadenersatz in Höhe von rund 200 Millionen Euro habe. RWE wird die Entschädigung nun vor einem Zivilgericht einfordern.
In einem weiteren Verfahren wollen die AKW-Betreiber in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht auch milliardenschwere Entschädigungen für den beschleunigten Atomausstieg erstreiten. E.ON fordert dabei mindestens acht Milliarden Euro für entgangene Profite. Die Forderungen von RWE belaufen sich immerhin auf zwei Milliarden Euro.
Auch der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagt die Bundesregierung auf entgangene Profite. Da Vattenfall allerdings kein deutsches Unternehmen ist, ist es auch nicht dazu verpflichtet, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Stattdessen wird der Fall vor einem US-Schiedsgericht ausgetragen. Die Schadenersatzforderungen für die Abschaltung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel belaufen sich auf 3,5 Milliarden Euro, wie der Spiegel berichtet.
Zudem entschied das Finanzgericht Hamburg kürzlich, dass den Energie-Konzernen die Rückerstattung von 2,2 Milliarden Euro Steuern zusteht. RWE und E.ON hatten auf die Rückzahlung der sogenannten Kernbrennstoffsteuer geklagt. Die 2011 eingeführte Steuer diene ihrer Meinung nach nur der „Abschöpfung der Gewinne der Kraftwerksbetreiber“. Das Finanzgericht gab den Anträgen statt und erklärte die Steuer für rechtswidrig. Eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.