Der Prozess um den fatalen Einstieg der BayernLB bei der Bank Hypo Alpe Adria endet mit einer Bewährungsstrafe für den früheren BayernLB-Chef Werner Schmidt. Das Landgericht München verurteilte den 71-Jährigen am Montag wegen Bestechung des früheren Kärntner Regierungschefs Jörg Haider zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss Schmidt einen Teil der Verfahrenskosten tragen und 100.000 Euro an die Staatskasse überweisen. Schmidt hatte zuvor gestanden, Haider mit Sponsoringgeldern für einen Kärtner Fußballclub zum Verkauf der Landesbank-Anteile bewegt zu haben.
Zwar habe die Münchener Staatsanwaltschaft zu Recht umfangreiche Ermittlungen geführt, um das Verhalten der früheren BayernLB-Vorstände beim Kauf der Kärntner Landesbank aufzuklären, sagte Richter Joachim Eckert. "Natürlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft unter dem öffentlichen Druck stand dass dieses Debakel - so Medienberichte - aufgearbeitet werden müsse." Doch beim Kauf im Jahr 2007 seien die Finanzkrise und das Scheitern der Hypo in Osteuropa nicht absehbar gewesen. "Im Nachhinein waren alle schlauer." Für den Anklagevorwurf, die Vorstände hätten die Hypo blindlings und überteuert gekauft, gebe es keine Anhaltspunkte.
Allerdings habe sich Schmidt auf die Forderung des damaligen Kärntner Regierungschefs Haider nach millionenschweren Sponsoringzahlungen eingelassen, sagte der Richter. "Der ethisch-moralische Verstoß ist, dass Herr Schmidt sich von Herrn Haider hat über den Tisch ziehen lassen." Der mittlerweile verstorbene Politiker vertrat das Land Kärnten als Haupteigner der Hypo. Die BayernLB-Tochter Deutsche Kreditbank (DKB) habe auf Schmidts Weisung 2,5 Millionen Euro zur Förderung des Kärntner Fußballs überwiesen, um Haider für den Verkauf zu gewinnen, sagte der Richter. Beiden Männern sei es jedoch nicht um persönliche Geldvorteile gegangen.
Für den Vorwurf, Schmidt habe für die Hypo zu viel bezahlt und damit Geld der BayernLB veruntreut, sah das Gericht dagegen keine Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich versucht, das Gericht davon zu überzeugen, die Vorstände hätten mit dem Einstieg bei der Hypo vorsätzlich Geld der BayernLB veruntreut. Die Hypo-Übernahme im Jahr 2007 erwies sich für die Bayerische Landesbank und die Steuerzahler als Milliarden-Desaster. Die österreichische Bank wurde 2009 notverstaatlicht und steht mittlerweile vor der Abwicklung.
Nachdem die Staatsanwaltschaft ursprünglich acht ehemalige BayernLB-Vorstände angeklagt hatte, wurden zwei vorzeitig aus dem Verfahren entlassen. Gegen vier weitere wurde der Prozess im August mangels hinreichender Beweise gegen Geldauflagen eingestellt. Darunter war auch der heutige Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer. Das Verfahren gegen den Ex-Vorstand Rudolf Hanisch - neben Schmidt der letzte verbliebene Angeklagte - stellte das Gericht am Montag ebenfalls gegen eine Geldauflage ein. Hanisch muss 50.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Ihm konnte nach Überzeugung des Gerichts während der mehr als 50 Prozesstage weder Untreue noch Bestechung nachgewiesen werden. Alle früheren BayernLB-Vorstände hatten den Kauf zwar als wirtschaftliche Fehlentscheidung bezeichnet, aber - abgesehen von Schmidts Geständnis der Bestechung - ein strafbares Verhalten zurückgewiesen.
Damit stellte sich in einem weiteren Prozess heraus, dass eine wirtschaftliche Fehlentscheidung von Bankern nicht zwangsläufig strafbar ist. Im April beendete das Landgericht Stuttgart das Verfahren gegen frühere LBBW -Vorstände wegen angeblicher Bilanzfälschung ebenfalls gegen Geldauflagen, nachdem sich mehrere Anklagepunkte nicht erhärtet hatten. Anfang Juli sprach das Landgericht Hamburg frühere HSH -Vorstände vom Vorwurf der Untreue frei.
Damit dürfte ein weiterer Prozess wegen des Hypo-Kaufs spannend werden: Die BayernLB hat Schmidt und weitere Ex-Vorstände auf 200 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Zwar gelten dafür andere gesetzliche Vorschriften als für Strafverfahren - so lässt die Zivilkammer des Landgerichts München für diesen Prozess ein eigenes Gutachten anfertigen. Doch könnten die Banker damit auch im Zivilprozess aus dem Schneider sein, falls sie ihre Pflichten nicht verletzt haben. Klar ist nach Einschätzung von Juristen, dass man den vier Ex-Vorständen nun nicht mehr vorwerfen kann, sie hätten den Schaden vorsätzlich angerichtet. Waren sie lediglich fahrlässig, springt möglicherweise ihre Haftpflichtversicherung XL Group ein. Und falls sie schuldlos waren, würde die BayernLB auf ihren Forderungen sitzen bleiben.