Wie stellt man es an, eine kurzfristige Brückenfinanzierung für ein Land wie Griechenland auf die Beine zu stellen? Im Juli wurde eine Brückenfinanzierung für Griechenland aus dem ESM (bzw. EFSF) bereitgestellt, obwohl der Fonds Hilfen nur dann auszahlen darf, wenn mit dem betroffenen Land ein Reformprogramm vereinbart wurde. Mit einem Taschenspieler-Trick wurde die ESM-Richtlinie jedoch umgangen, wie Bloomberg berichtet.
Damals ging es um einen kurzfristigen Kredit für Griechenland wegen der Rückzahlung an die EZB für unter dem SMP-Programm angekaufte Staatsanleihen. Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder bezifferten den „dringenden Finanzierungsbedarf Griechenlands“ bei ihrem Sondergipfel am 12. Und 13. Juli auf rund sieben Milliarden Euro bis zum 20. Juli und weiteren fünf Milliarden Euro bis Mitte August.
Da es dem Europäischen Stabilitätsmechanismus zu diesem Zeitpunkt verwehrt war, Kredite direkt an Griechenland zu überweisen, finanzierte der ESM einen EU-Barkredit durch eine Privatplatzierung für den griechischen Überbrückungskredit.
Griechenland wiederum bezahlte die kurzfristige Finanzierung über die rund 7,2 Milliarden Euro im August zurück, als die 86 Milliarden-Euro-ESM-„Rettungsaktion“ genehmigt wurde. Tatsächlich hätte der ESM (resp. EFSF) die damalige Blitzüberweisung nicht genehmigen dürften, da zu diesem Zeitpunkt noch keine detaillierten Reformgesetze verabschiedet worden waren. Dies wurde bisher jedoch ausdrücklich als Bedingung für die Auszahlung von Krediten genannt.
„Es wirft ein Schlaglicht darauf, wie der ESM zum politischen Erfüllungsgehilfen wird“, sagte Jacob Funk Kirkegaard des Peterson Institute for International Economics in Washington gegenüber Bloomberg. „Aber es wird wahrscheinlich deshalb nicht darüber geredet, weil es keine Debatte darüber geben soll, wie flexibel des ESM in der Praxis ist. Denn es kann in Zukunft passieren, dass es Leute gibt, die diese Flexibilität auch für sich gern zu verwenden gedenken.“
Rückfragen zu Brückenfinanzierungen bei der ESM-Pressestelle ergaben, dass der ESM nicht „pro-aktiv“ seine Anlage-Strategien kommunizieren wolle. Die Entscheidung, eine Privatplatzierung in Anspruch zu nehmen habe sich auf den Kapitalerhalt konzentriert. Der Fonds habe im Einklang mit seiner Anlagepolitik gehandelt, um die Privatplatzierung des Überbrückungskredits – wofür nur hochwertige Anlagen in Anspruch genommen worden seien – zu erreichen.
„Der Vorschlag der Europäischen Kommission in eine kurzfristige Transaktion im Namen der Europäischen Union zu investieren wurde als gute Investitionsmöglichkeit der ESM-Investments betrachte und geschah in voller Übereinstimmung mit den ESM-Anlagerichtlinien“, so die Aussage der Pressestelle.
Die unkonventionelle Finanzierung zeigt die Entschlossenheit der EU, Griechenland im Euro zu halten und die langen Strecken, die gegangen werden mussten, um dieses Ziel zu erreichen. Dem ESM war es nicht erlaubt, Kredite an Griechenland zu verleihen, bis ein neues Programm der Finanzminister der Euro-Zone einschließlich des deutschen Parlaments und anderen nationalen Gesetzgeber genehmigt wurde. Doch seine Regeln zur Finanzierung des Euro-Raums mit AAA-Rating erlaubte es – auch wenn Berichte über die damalige Transaktion politisch brisant gewesen wären.
Denn wäre die Transaktion öffentlich geworden, obwohl die griechische Rettungsaktion noch in den Verhandlungen steckte, hätte es ein Sargtuch auf die kurzfristige Kreditgewährung legen können – gab es im Juli doch bereits angespannte Debatten im Bundestag und in den Medien über die Brückenfinanzierung.
Das „dritte Hilfsprogramm“ über 86 Milliarden Euro war im Juli noch nicht in der Diskussion. Es kam einen Monat später auf die Agenda.