Das Essener Landgericht spricht den früheren Top-Manager der Untreue und der Steuerhinterziehung schuldig. Es verhängt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Middelhoffs Verteidiger können noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Nach der überraschenden Verurteilung zu drei Jahren Haft durch das Essener Landgericht ist der frühere Top-Manager am Freitag noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Das Gericht hatte den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor nach sechsmonatiger Verhandlung der Untreue in 27 Fällen und der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig gesprochen.
Den von Middelhoff verursachten Schaden bezifferte das Gericht auf gut 500 000 Euro. Würde das Urteil rechtskräftig, müsste der 61-Jährige ins Gefängnis. Doch können Middelhoffs Verteidiger gegen die Entscheidung noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Mit der Urteilsverkündung erließ das Landgericht hat einen Haftbefehl gegen Middelhoff. Das Gericht sehe derzeit Fluchtgefahr bei dem 61-Jährigen, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt. Ausschlaggebend dafür seien die Höhe der verhängten Freiheitstrafe, der Wohnsitz im Ausland und die unklare berufliche Situation des Managers.
Der Haftbefehl gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff ist am Freitag nicht ausgesetzt worden. Middelhoff werde aus dem Landgericht Essen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag in Essen nach einem Haftprüfungstermin. In der kommenden Woche stehe aber ein neuer Prüfungstermin an, ob der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt werden könnte. Die könnte durch Hinterlegung einer Kaution, der Abgabe des Reisepasses oder regelmäßiger Meldung bei der Polizei geschehen.
Mit dem überraschend harten Urteil blieb das Gericht nur leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte für den Manager eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Middelhoffs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch verlangt. Noch in seinem Schlusswort hatte der Manager alle Vorwürfe zurückgewiesen und beteuert: «Ich kann mir kein Fehlverhalten vorwerfen.»
Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, die sechsmonatige Verhandlung habe die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu großen Teilen bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts stellte der Manager in 26 Fällen ganz oder überwiegend privat veranlasste Flüge mit Charterjets und Hubschraubern zu Unrecht dem Arcandor-Konzern in Rechnung. Auch eine Festschrift für den Middelhoff-Mentor Mark Wössner sei fälschlich vom Unternehmen bezahlt worden.
Der Richter räumte ein, ohne die Arcandor-Insolvenz hätte es das Verfahren wohl nicht gegeben. Denn letztlich sei erst durch «Erbsenzählerei des Insolvenzverwalters» der Prozess ins Rollen gekommen. Doch gehe es nicht um die Insolvenz, sondern um den Umgang Middelhoffs etwa mit den Reisekosten-Regelungen des Unternehmens.
Gleichzeitig kritisierte Schmitt, der Angeklagte sei an entscheidenden Stellen im Verfahren nicht ehrlich gewesen. Zum Teil habe er dem Gericht «abenteuerliche Erklärungen» gegeben.
Middelhoff selbst hatte die Vorwürfe im Prozess immer wieder vehement zurückgewiesen. In seinem Schlusswort betonte er, er sei zum einstigen Karstadt-Mutterkonzern gekommen, «um das Unternehmen zu retten, um Arbeitsplätze zu retten». Das insgesamt fünfjährige Verfahren sei für ihn ein Alptraum. «Ich fühle mich in meiner Würde und Ehre verletzt.»