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Bundesregierung will Elektro-Autos im Verkehr bevorzugen

Lesezeit: 1 min
02.03.2015 10:56
Um den Verkauf von elektrisch betriebenen Autos zu steigern, setzt die Bundesregierung auf Privilegien im Straßenverkehr. Kostenlose Parkplätze sowie die Nutzung von Busspuren sollen, neben anderen Vorteilen, das Elektro-Auto beliebter machen. Nun soll der Bundestag einem entsprechenden Gesetzesentwurf zustimmen.
Bundesregierung will Elektro-Autos im Verkehr bevorzugen

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Am Mittwoch hat der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur dem „Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge“ zugestimmt, so der Bundestag. „Die Bundesregierung verfolgt mit diesem Gesetzentwurf das Ziel, elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern“. Mit dem neuen Gesetz solle eine Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften erlassen werden. Nun muss noch der Bundestag abschließen dem neuen Gesetzentwurf zustimmen.

Im Gesetzentwurf heißt es zur Begründung der geplanten Privilegien:

„Da es sich hierbei um eine neue Technologie handelt, sind elektrisch betriebene Fahrzeuge insbesondere wegen den noch hohen Herstellungskosten für Batterien heute noch deutlich teurer als herkömmliche PKW. Um die Attraktivität der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu steigern, hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen durch mögliche Privilegierungen im Straßenverkehr interessanter zu gestalten. Hierbei handelt es sich einerseits um nichtmonetäre Anreize wie die Möglichkeit der Reservierung von Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder der Zulassung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen auf Busspuren, andererseits aber auch um monetäre Anreize wie die Befreiung oder Ermäßigung von Parkgebühren.“

Die Privilegien sollen für elektrisch betriebene Autos und Lieferfahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen gelten. „Unter elektrisch betriebenen Fahrzeugen (…) sind alle reinen Batterieelektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge zu verstehen, die maximal 50 g/km CO2 ausstoßen oder eine Mindestreichweite von 30 bzw. 40 km (ab 2018) bei Elektrobetrieb aufweisen“, so der Gesetzentwurf.

Insgesamt sollen in Deutschland bis 2050 im Verkehr die Emissionen um 40 Prozent gegenüber den Werten von 2005 sinken. Wie der aktuelle Bericht der Nationalen Plattform Elektromobilität zeigt, fällt es der Regierung schwer, die ursprünglichen Ziele zu erreichen. So sollten ursprünglich bis 2010 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen fahren. Im Dezember 2014 waren es aber gerade 24.000 Fahrzeuge.


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