Politik

Germanwings Absturz: Die bisher sicheren Fakten

Lesezeit: 5 min
28.03.2015 02:08
Die gesicherten Fakten über den Hergang des Germanwings Absturzes sind begrenzt. Bisher kursieren vor allem Hypothesen und Spekulationen. Der Überblick über die bisherig offiziell bekannten Fakten.
Germanwings Absturz: Die bisher sicheren Fakten

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Die französische Staatsanwaltschaft hat in ihrer Pressekonferenz überraschend schnell eine Hypothese in die Welt gesetzt, wie es zu der Katastrophe gekommen ist. Staatsanwalt Brice Robin sagte, die „am meisten plausible und wahrscheinlichste Interpretation“ der Aufzeichnungen des Cockpit Voice Recorders sei, dass der Co-Pilot das Flugzeug absichtlich zum Absturz gebracht hat“ (Video am Anfang des Artikels).

Die Fakten der französischen Staatsanwaltschaft:

In seiner Darstellung der Ereignisse sagte Robin allerdings deutlich weniger: In einem vorbereiteten Statement sagte er, man habe „menschlichen Atem“ in der Kabine gehört. Daraus könne man schließen, dass der Co-Pilot, der nach Darstellung von Robin zu diesem Zeitpunkt allein im Cockpit war, bis zum Aufprall am Leben gewesen sei. Er habe bewusst den Sinkflug eingeleitet, der zum Absturz geführt habe.

Warum er das getan haben soll, konnte Robin nicht belegen. Er zieht in seiner „Interpretation“ den Schluss, der Co-Pilot habe die Maschine „zerstören“ wollen.

Einen Beleg für diese Mutmaßung gibt es nicht. Die Möglichkeit, dass der Pilot die Maschine retten wollte und gegebenenfalls falsch gehandelt hat, ist nicht Teil dieser Hypothese der Ermittler. Die Möglichkeit, dass ein technischer Defekt zum Absturz geführt oder kontaminierte Luft im Cockpit den Co-Piloten außer Gefecht gesetzt haben könnte, sind derzeit keine der bekannten Hypothesen, denen die Ermittler nachgehen.

Robin sagt, die Luftsicherung habe mehrfach versucht, den Co-Piloten zu erreichen und habe keine Antwort erhalten. Daraufhin habe die Luftsicherung andere Flugzeuge aufgefordert, mit der Maschine Kontakt aufzunehmen. Sie hätten ebenfalls keine Antwort erhalten.

In seiner Beschreibung dessen, was zu hören gewesen sei, nennt Robin die Anruf-Versuche der anderen Maschinen nicht.

Die Bodenkontrolle habe darauf einen Alarm in der Maschine ausgelöst, als sie feststellte, dass sich das Flugzeug dem Boden nähert: „In diesem Moment hören wir starke, heftige Schläge, fast so, als wolle jemand die Türe öffnen.“

Wer an die von innen verschlossene Tür geklopft hat, sagt der Ermittler nicht. Er sagt nicht, dass der Pilot, der die Kabine verlassen hatte, an der Tür geklopft habe.

Schließlich schildert der Ermittler, dass es offenbar zwei Aufschläge gegeben habe: Die Maschine habe auf einem Hang aufgeschlagen, ehe sie mit 700 Stundenkilometern am Berghang zerschellte.

Nach der Bekanntgabe dieser Fakten durch die französische Staatsanwaltschaft durchsuchten deutsche Ermittler die Wohnung des Co-Piloten.

Am 2.4.2015 gab die französische Staatsanwaltschaft bekannt, dass die Blackbox gefunden wurde.

Am 3.4.2015 teilte die Staatsanwaltschaft nach einer ersten Auswertung des Flugschreibers mit, dass der Autopilot sei von dem Anwesenden im Cockpit so eingestellt worden war, dass die Maschine auf 100 Fuß sinkt. Während des Sinkflugs sei zudem mehrfach die Geschwindigkeit der Airbus-Maschine mit insgesamt 150 Menschen an Bord erhöht worden.

Die Fakten der Staatsanwaltschaft Düsseldorf:

Die Spekulationen haben sich darauf auf eine psychische Erkrankung des Co-Piloten verlagert. Es ist unbekannt, ob Germanwings eine psychische Erkrankung des Co-Piloten bekannt war. Das Unternehmen hat sich dazu bisher nicht geäußert.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilt am 30.3. in einer Pressemeldung mit:

„Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wertet unter Federführung eines erfahrenen Kapitaldezernenten und unterstützt durch mehrere Kolleginnen und Kollegen die bislang sichergestellten Beweismittel aus. Zudem sind bereits eine Reihe von Zeugen aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld vernommen worden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht an Spekulationen zur Motivlage des verstorbenen Co-Piloten beteiligen will und kann. Die Ermittlungsbehörden haben sich allein an Fakten zu halten. Aufgrund der sichergestellten Dokumente und Dateien können indes bereits folgende - vorläufige - Bewertungen vorgenommen werden. Die zuvor in Presseerklärungen mitgeteilten Ergebnisse von Beweiserhebungen gelten uneingeschränkt fort. Insbesondere fehlt es weiterhin sowohl an der belegbaren Ankündigung einer solchen Tat als auch an einem aufgefundenen Tatbekenntnisses. Ebenso wenig sind im unmittelbaren persönlichen und familiären Umfeld oder am Arbeitsplatz besondere Umstände bekannt geworden, die tragfähige Hinweise über ein mögliches Motiv geben können. Die entsprechenden ärztlichen Dokumentationen weisen bislang keine organische Erkrankung aus. Der Co-Pilot war vor mehreren Jahren - vor Erlangung des Pilotenscheines - über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psychotherapeutischer Behandlung. Im Folgezeitraum und bis zuletzt haben weitere Besuche bei Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie mit entsprechenden Krankschreibungen stattgefunden, ohne dass dabei allerdings Suizidalität oder Fremdaggressivität attestiert worden ist.“

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte am Freitag in einer weiteren Pressemitteilung mit:

„Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am gestrigen Abend die Durchsuchung der Wohnungen des verstorbenen Co-Piloten in Düsseldorf und Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Die Maßnahmen haben nicht zur Auffindung eines sog. Abschiedsbriefes oder Bekennerschreibens geführt. Ebenso wenig haben sich Anhaltspunkte für einen politischen oder religiösen Hintergrund des Geschehens ergeben. Allerdings wurden Dokumente medizinischen Inhalts sichergestellt, die auf eine bestehende Erkrankung und entsprechende ärztliche Behandlungen hinweisen. Der Umstand, dass dabei u.a. zerrissene, aktuelle und auch den Tattag umfassende Krankschreibungen gefunden wurden, stützt nach vorläufiger Bewertung die Annahme, dass der Verstorbene seine Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber und dem beruflichen Umfeld verheimlicht hat. Vernehmungen hierzu sowie die Auswertung von Behandlungsunterlagen werden noch einige Tage in Anspruch nehmen. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werden wir die Angehörigen und die Öffentlichkeit weiter informieren. Die Kolleginnen und Kollegen in Frankreich sind vom Dezernenten des Verfahrens über die vorläufigen Ergebnisse der auch von französischer Seite angeregten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden.“

Die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft, dass der Co-Pilot seine Erkrankung dem Arbeitgeber „verheimlicht“ habe, ist eine Vermutung: Es besteht keine Pflicht des Arbeitnehmers, eine Krankmeldung beim Arbeitgeber vorzulegen. Die Krankmeldung dient in erster Linie der sozialversichungstechnischen Entgelt-Regelung im Krankheitsfall. Es ist unbekannt, welcher Art die Krankheit gewesen ist und ob der Co-Pilot mit seinem Arbeitgeber über eine Erkrankung gesprochen hat.

Der Co-Pilot war im Universitätsklinikum Düsseldorf als Patient behandelt worden.

Die Fakten des Universitätsklinikums Düsseldorf:

Das Universitätsklinikum Düsseldorf teilte in einer Pressemitteilung mit:

„Das Universitätsklinikum möchte die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen, dass der Co-Pilot der Germanwings Flug 4U 9525 im Februar 2015 und zuletzt am 10. März 2015 als Patient im Universitätsklinikum Düsseldorf vorstellig geworden ist. Es handelte sich um diagnostische Abklärungen. Einzelheiten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Krankenakten werden heute der ermittelnden Staatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben....Aus ermittlungstechnischen Gründen kann das UKD keine weiteren Auskünfte erteilen. Meldungen, wonach Andreas L. wegen Depressionen in unserem Haus in Behandlung gewesen sei, sind jedoch unzutreffend.“

Die Fakten der Lufthansa:

Die Lufthansa teilte am 31.3. in einer Erklärung mit:

Der Co-Pilot des Germanwingsflugs 4U9525 hatte in seiner Ausbildung in der Verkehrsfliegerschule eine Unterbrechung von mehreren Monaten. Im Anschluss wurde dem Co-Piloten die erforderliche ärztliche Flugtauglichkeit bestätigt.

Im Interesse einer schnellen und lückenlosen Aufklärung hat Lufthansa der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach weiteren internen Recherchen zusätzliche Unterlagen übergeben, insbesondere Ausbildungsunterlagen und medizinische Unterlagen. Dies umfasst auch die E-Mail-Korrespondenz des Co-Piloten mit der Verkehrsfliegerschule. Darin hatte er im Jahr 2009 als Flugschüler im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme seiner Ausbildung durch Übersendung medizinischer Unterlagen die Verkehrsfliegerschule über eine „abgeklungene schwere depressive Episode“ informiert.

Die Fakten des Luftfahrtbundesamts:

Das Luftfahrtbundesamt hat der dpa eine Stellungnahme übermittelt, derzufolge die Aufsichtsbehörde nicht von der Lufthansa über die Vorerkrankung informiert worden sein:

«Es trifft nicht zu, dass das Luftfahrtbundesamt (LBA) über die medizinischen Hintergründe im Falle Lubitz unterrichtet war. Bis zu dem – durch das Luftfahrtbundesamt eingeforderten - Zeitpunkt der Akteneinsicht am 27. März 2015 (nach dem Absturz) im Aeromedical Center (AMC) der Lufthansa in Frankfurt hatte das LBA keinerlei Informationen über die medizinischen Hintergründe zu dem Fall. Das Flugtauglichkeitszeugnis 2009 wurde im Falle Lubitz durch das AMC in Frankfurt ausgestellt und dem LBA übermittelt. Dieses Vorgehen entsprach der Rechtslage. Das AMC hat das LBA über die abgeklungene schwere Depressionsphase nicht informiert.»

Berichte in Medien:

Die BBC berichtet unter Berufung auf die Rheinische Post, dass sich der Co-Pilot nicht wegen einer psychischen Erkrankung, sondern wegen eines physischen Problems habe behandeln lassen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass der Co-Pilot „seit langer Zeit bei mehreren Medizinern in psychiatrischer Behandlung“ gewesen sein soll und beruft sich auf Unterlagen, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden: „Die Krankschreibung stammt angeblich von einem im Rheinland arbeitenden Neurologen und Psychiater, bei dem der Copilot seit einer Weile in Behandlung war.“

Aus dieser Information geht nicht hervor, warum der Co-Pilot „angeblich“ eine Krankschreibung eines „Neurologen und Psychiaters“ erhalten haben soll. Auf andere neurologische Krankheiten geht die Zeitung nicht ein.

Die Europäische Pilotenvereinigung und die Internationale Pilotenvereinigung haben die vorzeitige und teilweise Veröffentlichung von Ermittlungsergebnissen durch die französischen Ermittler scharf kritisiert und festgestellt, dass dieses Vorgehen die Aufklärung der Katastrophe erschwere und nicht dazu beitrage, die Luftfahrt in Zukunft sicherer zu machen.

+++

Es ist unbekannt, ob sich der Pilot einer Therapie unterzogen hat. Solche Therapien sind vor allem im Fall von Depressionen mittlerweile sehr erfolgreich und können das Risiko eines Selbstmords deutlich senken (siehe dazu Informationen der Deutschen Depressionshilfe).


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