Politik

EU-Staaten verschärfen Zugriff auf private Bank-Konten

Die Schulden-Staaten der EU verschärfen den direkten Zugriff auf die Bankkonten der Bürger. In Österreich werden nun in einem zentralen Kontoregister alle Firmenkonten und privaten Konten erfasst. Deutsche Steuerpflichtige mit Konten in Österreich sind ebenfalls betroffen. In Deutschland existiert diese Einrichtung bereits seit 2005 und hat den Finanzbehörden weitreichende Zugriffsmöglichkeiten eröffnet. Die Bankkunden wissen meist nicht, wenn eine Abfrage gestartet wird.
14.05.2015 01:27
Lesezeit: 2 min

Die hoch verschuldeten europäischen Staaten entwickeln ungeahnte Kreativität bei der Suche nach Möglichkeiten, an das Geld der Steuerzahler zu kommen. In einem neuen zentralen Konten-Register will Österreich sämtliche Einlagen, Depots und Bausparverträge von Privatpersonen und Unternehmen in Österreich erfassen. Wie der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann erklärte, sollen den Finanzbehörden Abfragen erlaubt sein, wenn dies für die Abgaben eine Hebung „zweckmäßig und angemessen“ erscheint.

In Deutschland gibt es ein solches Register seit 2005. Die OECD hatte die Einrichtung solcher Register vorgeschrieben - zur Bekämpfung der Geldwäsche. Der Großteil der Abfragen in Deutschland betrifft jedoch nicht Geldwäsche oder Terrorverdacht, sondern entfällt auf den Bereich Steuerhinterziehung. Die Wirtschaftskammer Österreich hat die Zahlen ermittelt: „Die jüngsten Zahlen der deutschen Aufsicht unterstreichen einmal mehr, dass nur mehr ein Bruchteil von 4 Prozent der 264.000 Kontoabfragen für Zwecke der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung verwendet wird. Das sind bei 264.000 Gesamtabfragen nur mehr 10.560 Abfragen, die dem ursprünglichen Zweck dienen.“

Die deutschen Finanzbehörden haben seither weitreichende Rechte, wie der Merkur berichtete:

„Abrufbar sind hierbei bestehende und eventuell aufgelöste Konten, Namen des Kontoinhabers, Geburtsdaten, Anschrift, die Nummern aller Konten sowie Eröffnungs- und gegebenenfalls Schließungsdaten. Aber keine Kontostände und auch keine Umsatzdaten oder einzelne Zinszahlungen. Das bedeutet, ohne Kenntnis der Bank und ohne Kenntnis des Kunden stehen den Finanzbehörden umfangreiche Daten der einzelnen Personen zur Verfügung, aber nur wenn vorher erfolglos versucht wurde, die entsprechenden Auskünfte vom Betroffenen zu erhalten.“

Die Einführung des Kontoregisters in Österreich hat auch für deutsche Steuerpflichtige Folgen, wenn diese ein Konto in Österreich unterhalten. 51 Staaten hat nämlich bei der OECD Steuerkonferenz im November 2014 ein multilaterales Abkommen unterzeichnet, mit dem sich die Staaten verpflichten, Steuerdaten und Bankinformationen untereinander auszutauschen.

Die Regierung gibt an, dass es bei der neuen Einrichtung um eine bessere Eintreibung der Steuern gehen solle. In der Datenbank werden alle natürlichen und juristischen Personen verzeichnet, welche Bankkonten im Inland führen. Die Identifikation erfolgt mit der Steuernummer. Falls jemand keine Steuernummer hat, werden Name und Adresse des Kontoinhabers oder der wirtschaftlichen Berechtigten eingetragen. Guthaben und Kontobewegungen sollen zwar nicht direkt einsehbar sein, bei Abfragen der Finanzbehörden sind die Banken jedoch verpflichtet, auch diese Daten herauszugeben.

Die österreichische Regierung behauptet, dass es bei der Maßnahme um die Bekämpfung von Steuerbetrug gehe. Der Grund liegt darin, dass Österreich kürzlich eine umfassende Steuerreform beschlossen hat, die jedoch nicht gegenfinanziert ist. Bei der Einführung der Steuerreform hatte die Bundesregierung versprochen, dass die normalen Steuerbürger keinerlei Restriktionen zu befürchten hätten. Doch nun sagt der Bundeskanzler, man brauche das „nötige Werkzeug in die Hand“, um die Steuergeschenke des Staates auch finanzieren zu können.

Die Tatsache, dass auch die privaten Konten eingesehen werden sollen, begründet die Regierung mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber ihren Bürgern. Zwar wolle man nicht nachsehen, „was hat die Großmutter auf dem Konto, die für das Enkerl spart“. Doch wenn auf einer Kontoübersicht der Vermerk privat auftauche, „dann muss man doch reinschauen können, ob’s wahr ist“.

Der Steuerexperte Werner Doralt sagte im ORF, dass mit dieser Regelung das Bankgeheimnis endgültig begraben sei. Zwar könne die Behörde nicht einfach zur Bank gehen, und die Öffnung eines Bankkontos ohne Verdacht verlangen. Jedoch reiche bereits ein geringerer Verdacht für den Zugriff auf die Bankdaten ohne Einleitung eines Finanzstrafverfahrens.

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