Der Mensch stößt immer weiter in den Weltraum vor. Das hat Licht- und Schattenseiten.
Vor allem aber führt es in der Regel zu Streit, wenn unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen: «Wem gehört der Mond?», fragen Experten bei einer gleichnamigen, internationalen Tagung am Donnerstag in Köln. Sie mahnen, rechtliche Weichen jetzt zu stellen und Klarheit zu schaffen. «Der Internationale Weltraumvertrag verbietet den Staaten die Aneignung von Himmelskörpern», sagte Professor Stephan Hobe vom Institut für Luft- und Weltraumrecht der Uni Köln der dpa. Im Mondabkommen wird dieser mit seinen Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit bezeichnet. Es gebe aber eine rechtliche Grauzone, die Verträge müssten überarbeitet werden.
Der Kölner Experte warnt jedoch: «Die Amerikaner wollen stark an das Thema Ressourcenabbau und Eigentumsrechte zur wirtschaftlichen Nutzung ran. Wir sollten in Alarmstimmung sein bei Alleingängen.» Er plädiert für Zurückhaltung. «Wir müssen uns gut überlegen, ob wir in der fernen Zukunft wirklich Schürfrechte für den Mond wollen oder eine Art Bergbaubehörde für den Mars. Die bessere Option könnte ein Status Naturschutzpark sein.»
Erst vor wenigen Tagen haben China und Russland bekanntgegeben, gemeinsam einen bemannten Mond-Flug durchführen zu wollen. Offenbar hat der Wettlauf um den Mond und seine Ressourcen begonnen.
Hobe drängt auch in einem anderem Punkt auf rasche Regelungen: «Das All wird irgendwann so verschmutzt sein, dass die Raumfahrt gefährdet ist, dass auch Kommunikationssatelliten nicht mehr zum Einsatz kommen können.» Trotzdem sei die Einsicht der Staaten noch gering, denn: «Es würden hohe Kosten im Milliarden-Bereich anfallen.» Problem: «Es besteht keine verbindliche Vorschrift, die sie zur Müllbeseitigung verpflichtet.» Mehr Hoffnung hat Hobe beim Thema Vermeidung von neuem Müll. «Da fühlen sich die Staaten doch verantwortlicher, auch bei beteiligten Privaten Mitverantwortung einzufordern.»
Hobe hält Verkehrsregeln im All auch angesichts möglicher kommerzieller Unternehmungen für wichtig. «Der schnelle Transport von Gütern oder eine Fabrikation bestimmter Werkstoffe oder Pharmazeutika unter Ausnutzung der verminderten Schwerkraft sind in Zukunft durchaus vorstellbar.» Der Rahmen solle vorab verbindlich abgesteckt werden. «Staaten müssten dafür auch offenlegen, was sie an Objekten für zivile und militärische Nutzung oben haben.»
Auch der Weltraum-Tourismus könne rechtlich nicht ins Blaue hinein expandieren. «Es wird ein teures Hochrisiko-Unterfangen bleiben, aber zunehmen. Wir müssen zum Beispiel klären, ob sich die Anbieter weiter mit der Klausel "auf eigene Gefahr" für den Kunden aus der Affäre ziehen dürfen.»
Müll und Trümmerteile rasen durchs All, lassen das Risiko von Kollisionen bedrohlich steigen. Wer holt den Schrott runter, wer haftet? Beim Zukunftsgeschäft Tourismus wollen viele mitmischen, allerdings: zu welchen Bedingungen? Erste begehrliche Blicke richten sich auch auf Rohstoffe im All. Aber:
«Für Land, Luft und See gibt es Verkehrsregeln, nur für den Weltraum nicht. Man muss jetzt einen Aufschlag machen», sagte Bernhard Schmidt-Tedd vom Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) der dpa. Dem Juristen bereiten die vielen Hunderttausend Müllobjekte - ausgediente Satelliten, deren Fragmente oder ausgebrannte Raketen-Teile - große Sorgen, die mit 25.000 Stundenkilometern und mehr unterwegs sind. «Aktuell werden noch dazu viele Klein- und Kleinstsatelliten, für die ein schmales Finanzbudget ausreicht, hochgeschossen. Zum Teil in ganzen Schwärmen.»
Schon Millimeter kleine Partikel können ernste Schäden verursachen, auch größere Satelliten zerlegen. Fazit: «Es muss geklärt werden, in welche Höhen und Umlaufbahnen welche Satelliten gebracht werden dürfen», fordert Schmidt-Tedd. In geringeren Höhen ist die Erdanziehung größer, die Teile verglühen bei Eintritt in die Erdatmosphäre. Der Hochrisikobereich beginne ab 600 Kilometern, wo sich besonders viel Müll befinde. Weniger problematisch sei der Geostationäre Orbit in einer Höhe von gut 36 000 Kilometern.
«Es muss auch geklärt werden, ob ein aktiver Satellit einem abgeschalteten Satelliten vorsorglich ausweichen muss - und wer dann diesen Energieverbrauch bezahlt», erläutert der DLR-Experte. «Und wer bei Kollisionen, die es vereinzelt ja schon gegeben hat, für die schwer nachweisbaren Schäden aufkommt.»