Ein Mailänder Gericht hat am Freitag den früheren italienischen Ministerpräsident im so genannten Mediaset-Verfahren zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Antrag auf drei Jahre und acht Monate gestellt. Steuerbetrug und Schwarzgeldkassen waren Gegenstand des Prozesses.
Mehrmals hatte Berlusconi seine Unschuld beteuert. Zudem hatte er während seiner Zeit als Ministerpräsident etliche Gesetze erlassen, die eine Unterbrechung verschiedener Prozesse, die gegen ihn geführt wurden, zur Folge hatten. Dadurch rückten die Straftaten, die ihm vorgeworfen wurden, immer näher an die Verjährungsfrist heran. Auch im Mediaset-Verfahren wird möglicher Weise in einem Berufungs-Prozess noch einmal geprüft werden, ob die Straftaten eventuell bereits verjährt sind und das Urteil somit nicht rechtskräftig wäre.
Bereits vor elf Jahren wurde das Verfahren begonnen, bei dem Silvio Berlusconi einer von insgesamt elf Angeklagten war. Im Prozess wurde ihm vorgeworfen, mittels ausländischer Tarnfirmen von 1994 bis 1999 Filmrechte gekauft und diese zu unangemessen hohen Preisen an seine eigenen Firmen Mediaset und Fininvest wieder verkauft zu haben. Dadurch sei es ihm gelungen, so der zuständige Staatsanwalt Fabio De Pasquale, die Gewinne seiner beiden Firmen zu reduzieren und Steuerzahlungen an den italienischen Staat zu umgehen.