Der Exportfinanzierer Deutsche Forfait ist die Lage offenbar bedrohlich. Es ist dem Unternehmen nicht gelungen, genug Eigenkapital aufzutreiben. Nun ruft das Unternehmen die Anleihegläubiger auf, das Unternehmen vor einer Insolvenz zu bewahren. Das Unternehmen teilt mit:
Bei der am 12. Juni angekündigten Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrechten der Aktionäre („Barkapitalerhöhung“) der DF Deutsche Forfait AG (Prime Standard, ISIN: DE000A14KN88) wurden insgesamt nur ca. 45% der angebotenen Aktien platziert. Per ad-hoc-Mitteilung vom 22. Juli 2015 hatte die Gesellschaft darauf hingewiesen, dass die Stärkung des Eigenkapitals damit um EUR 6,0 Mio. geringer ausgefallen ist, als im Rahmen des IDW S6-Gutachtens vorgesehen. Die Barkapitalerhöhung wird nur dann in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und damit wirksam, sofern auch die Sachkapitalerhöhung („Sachkapitalerhöhung“) in das Handelsregister eingetragen wird. Die vorherige Eintragung der Sachkapitalerhöhung setzt indes eine Mindeststärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft voraus, die im Rahmen der Barkapitalerhöhung erreicht werden sollte, aber nicht erreicht wurde.
Die Gesellschaft führt seit Juli Gespräche über Alternativen zur Schließung der Eigenkapitallücke mit den kreditgebenden Banken und Investoren. Die Gespräche haben bis heute noch nicht zu einem positiven Ergebnis geführt.
Ein wichtiger Baustein zur Kompensation des geringeren Eigenkapitalzuflusses ist zudem, dass die DF Deutsche Forfait AG einen Teilbetrag der ausstehenden Anleihe 2013/2020 mit Hilfe von Investoren zu einem noch festzulegenden Preis zurückerwirbt. Dadurch würde die Gesellschaft einen außerordentlichen Ertrag erzielen, der das Eigenkapital stärken und damit den geringeren Emissionserlös aus der Barkapitalerhöhung zum Teil ausgleichen könnte. Bis heute haben sich allerdings nicht ausreichend Anleihegläubiger der Gesellschaft gegenüber zum Verkauf ihrer Anleihen bereit erklärt.
Sofern bis Montag, 28. September 2015 nicht genügend Verkaufsangebote von Anleihegläubigern vorliegen und/oder die anhaltenden Gespräche mit Investoren bis zu diesem Tag zu keinem positiven Ergebnis geführt haben, wird die Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen müssen.