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DWN gehen rechtlich gegen US-Magazin Vice vor

Lesezeit: 1 min
27.11.2015 21:17
In der deutschen Online-Ausgabe des US-Magazins Vice wird den DWN eine Haltung unterstellt, die sich gegen die deutsche Gesellschaft richte. Der Verlag der DWN hat gegen diese Rufschädigung rechtliche Maßnahmen ergriffen.
DWN gehen rechtlich gegen US-Magazin Vice vor
Der rechtskonservative Verleger Rupert Murdoch ist mit 21st Century Fox im Jahr 2013 beim Magazin Vice eingestiegen. Hier ein Foto mit der in den Telefon-Hacking-Skandal in London verwickelten Rebekah Brooks. (Foto: EPA/FACUNDO ARRIZABALAGA)

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Das US-Magazin Vice aus dem Hause Murdoch (Fox News) hat auf seiner deutschsprachigen Website den Deutschen Wirtschafts Nachrichten unterstellt, Panikmache zu betreiben und die Frage in den Raum gestellt, ob die publizistische Tätigkeit der DWN nicht bloß darauf abziele, „möglichst viele Leichtgläubige auf ihre Seite zu locken und so richtig viel Geld zu verdienen“. Das Magazin fragt, „ob – wie bei vielen Verschwörungstheoretikern – noch viel unangenehmere Absichten dahinterstecken“. Diese Behauptung verlinkt auf einen anderen Text, in dem es heißt: „Glaubt man an gesellschaftliche Verschwörungen, nimmt man letztendlich einen Standpunkt ein, der sich gegen die Gesellschaft richtet. Und das ist der Punkt, an dem es anfängt, gefährlich zu werden.“

Die Unterstellung, die DWN vertreten eine gesellschaftsfeindliche Gesinnung, ist nach Ansicht der Rechtsabteilung, der Redaktion und des Verlags nicht durch das von den DWN stets verteidigte Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Es stellt den Tatbestand der Schmähung und der Rufschädigung dar, gegen die der Verlag der DWN rechtliche Schritte eingeleitet hat.

Gegen die zahlreichen sachlichen Fehler des von Matern Boeselager verfassten Artikels behält sich die Redaktion der DWN rechtliche Schritte vor. Der von Matern Boeselager aus dem Kontext als gesellschaftsfeindlich interpretierbaren Vorwurf an die DWN besteht darin, dass die DWN die Nato und die Berichterstattung der Bild-Zeitung zum Abschuss einer russischen Maschine durch die türkische Luftwaffe nicht Nato-freundlich analysiert haben.

Weder der Redaktion der DWN noch dem Bonnier-Verlag als Mehrheitseigentümer wurde vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Wir vertreten die Auffassung, dass es kein Teil einer öffentlichen Diskurses sein kann, wenn ein Medium einem anderen unterstellt, es nehme „einen Standpunkt ein, der sich gegen die Gesellschaft richtet“. Aus den publizistischen Grundsätzen des Bonnier-Verlags, aus dem Impressum der DWN, aus unserer Zugehörigkeit zum Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) und aus unserer täglichen Berichterstattung ist zu erkennen, dass die DWN keinen Standpunkt einnehmen, der sich gegen die Gesellschaft richtet.

Die DWN wird sich gegen rufschädigende Behauptungen stets rechtlich zur Wehr setzen. Gerade von einem US-Magazin erwarten wir, dass es das in den USA hoch gehaltene Recht auf freie Meinungsäußerung nicht in einem europäischen Land dazu missbraucht, um Geschäftsschädigung an Mitbewerbern zu betreiben.

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