Eine 20-jährige muslimische Frau wollte im nordrhein-westfälischen Neuss eine Sparkassen-Filiale betreten. Sie wollte eine Überweisung durchführen. Als sie die Filiale betrat, sollen Bankangestellte die Frau am Betreten der Filiale gehindert haben. Die Angestellten boten der Frau an, ihren Gesichtsschleier abzunehmen und sich auszuweisen, berichtet die Neuß-Grevenbroicher Zeitung.
Die Neuß-Grevenbroicher Zeitung:
„Es ist uns unglaublich wichtig, dass es nicht um das Thema Religion, sondern um Sicherheit geht“, sagt Stephan Meiser, Sprecher der Sparkasse Neuss. Ein Schild mit einem durchgestrichenen Motorradhelm weist neben dem Eingang auf ein „Vermummungsverbot“ in der Filiale hin. Auf dieses habe der Mitarbeiter die Frau am Mittwoch „freundlich hingewiesen“, bevor er sie trotz ihres Protests des Hauses "verwies". Ihr Angebot, in einem Nebenraum in Gegenwart einer weiblichen Angestellten ihren Nikab – einen Schleier mit Sehschlitz – abzunehmen und ihren Personalausweis zu zeigen, ist laut Meiser für das Personal keine Option gewesen. „Kein Mensch hat ein gutes Gefühl, mit einer unkenntlichen Person Flure entlang oder in einen Raum zu gehen.“ Schließlich sei eine Geiselnahme oder ein Bankraub zu befürchten: „Das ist das Schlimmste, was wir uns vorstellen können: Eine kriminelle Person geht mit unserer Mitarbeiterin alleine in einen Raum, lässt den Schleier fallen und zieht eine Waffe hervor.“
Der Bürgermeister der Stadt unterstützt die Sichtweise der Sparkasse:
Reiner Breuer, Neusser Bürgermeister und Vorsitzender des Sparkassen-Verwaltungsrats, habe „volles Verständnis“ für die Reaktion des Mitarbeiters: „Wer sich verschleiert in eine Bank begibt, muss damit rechnen, dass man ihm skeptisch gegenübersteht.“ Ein Hinweisschild, das eindeutig auf das Nikab-Verbot aufmerksam macht, wollen er und Meiser nicht: „Das gibt es bisher ganz bewusst nicht“, sagt der Sprecher. Dennoch gibt er zu, dass es Schleierträgerinnen „unmöglich“ sei, in einer Neusser Sparkasse zu gehen. „Draußen vor der Filiale gibt es genügend Automaten“, sagt Meiser. Falls eine Kundin ein Gespräch wünsche, müsse sie einen Berater nach Hause bestellen.
Der Polizei zufolge solle es zu einer lautstarken Auseinandersetzung gekommen sein. Einer der Angestellten soll die Frau aus der Filiale geschoben haben. Weil sie eine schwere Einkaufstasche über der Schulter trug, habe sie sich dadurch Schürfwunden zugezogen, so die Zeitung. Als die Polizei eintraf, war die Frau bereits gegangen. Später erstattete sie Anzeige. Sie hatte sich eine schwere Einkaufstasche bei sich und soll sich deshalb durch die Aktion des Angestellten Schürfwunden zugezogen haben. Der Ehemann der jungen Frau sagte, sie wurde vor ein paar Wochen schon einmal der Bank verwiesen. „Da haben wir uns das noch gefallen lassen.“ Seit dem Vorfall traue sich die 20-Jährige kaum aus dem Haus. Was das Paar sich nun wünsche, sei eine Aufklärung des Falls – keine „Änderung des Grundgesetzes“.