Polens Verfassungsrichter haben die von der Regierung vorangetriebene Reform ihres Gerichts als rechtswidrig zurückgewiesen. Mehrere Artikel des im Dezember vom Parlament verabschiedeten Gesetzes seien unvereinbar mit der Verfassung des Landes, erklärte Gerichtspräsident Andrzej Rzeplinski am Mittwoch in Warschau. Die Reform verhindere eine „anständige und korrekte Arbeit“ des Verfassungsgerichts, indem sie dessen Unabhängigkeit und die Gewaltenteilung einschränke.
Die Gerichtsreform ist umstritten: Die Arbeit der Verfassungshüter wird mit dem Gesetz erheblich erschwert, sagen die Kritiker. Das von der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dominierte Parlament hatte den Gesetzentwurf vor Weihnachten gegen den Widerstand der Opposition im Eilverfahren durchgebracht.
Der Reform zufolge ist für alle Entscheidungen des Verfassungsgerichts eine Zweidrittelmehrheit notwendig statt wie bisher eine einfache Mehrheit. Zudem müssen demnach bei wichtigen Entscheidungen mindestens 13 der 15 Verfassungsrichter anwesend sein, um ein Urteil fällen zu können - bisher reichten neun. Kritiker behaupten, dass das Verfassungsgericht lahmgelegt werden könnte.
Die polnische Regierung hatte bereits vor der Entscheidung des Gerichts angekündigt, diese nicht zu akzeptieren, da die Urteilsfindung der Richter nicht im Einklang stehe mit der im Parlament beschlossenen Reform.
Die EU hatte wegen der Justizreform ein Verfahren zur Prüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet. Ende der Woche will die Kommission für Demokratie und Recht des Europarates, die Venedig-Kommission, ihre Einschätzung zu dem Gesetz abgeben.