Gemischtes
Verdacht einer Straftat

Gericht verbietet „Ziegen-Demo“ vor türkischer Botschaft

Bei der Demo vor der türkischen Botschaft wollten Teilnehmer Ziegenmasken oder Kopftücher tragen und Teile des Böhmermann-Gedichts vortragen. Das Berliner Verwaltungsgericht verbietet den Protest, weil dies geeignet sei, „den Verdacht einer Straftat zu begründen“. Außerdem hätten die Formulierungen einen grob ehrverletzenden Charakter.
16.04.2016 03:07
Lesezeit: 1 min

Im Folgenden:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat es Demonstranten untersagt, vor der türkischen Botschaft das umstrittene Schmähgedicht des ZDF-Moderators Jan Böhmermann zu zeigen oder es zu rezitieren. Das...

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